Es sind Worte einer erschütterten Mutter, die unter die Haut gehen. «Seit eineinhalb Jahren wird meine Tochter von ihrem Eistanzpartner ohne ihre Zustimmung sexuell missbraucht, wenn sie alleine in den Umkleideräumen, bei Wettkämpfen, in Trainingslagern, in Hotels oder in Ferienunterkünften sind. Sie ist 14 Jahre alt und er 18.»
Mit diesen Angaben meldet vor zwei Jahren die Mutter einer minderjährigen Eistänzerin bei Swiss Sport Integrity (SSI) einen Ethikverstoss. Seit 2022 können in der Schweiz Missbrauchsverdachtsfälle aus dem Sport bei dieser unabhängigen Meldestelle deponiert werden.
Mittlerweile ist das Urteil des Schweizer Sportgerichts bekannt: Der angeschuldigte Eistänzer wurde wegen mehrfacher Verletzung der sexuellen und psychischen Integrität seiner Eistanzpartnerin zu einer dreijährigen Sperre verurteilt. Weil er bereits zum Start der Untersuchungen als Sportler und auch als Coach von minderjährigen Athletinnen und Athleten suspendiert worden ist und dieser Zeitraum angerechnet wird, läuft seine dreijährige Sperre allerdings bereits in weniger als einem Jahr ab. Und zwar genau am 18. September 2027 um 23.59 Uhr.
Nach eineinhalb Jahren vertraute sich die Eistänzerin ihrer Mutter an
So ist es im 77-seitigen Urteil vom Sportgericht festgehalten, das Blick vorliegt. Die Verhandlung fand im Juni 2026 in Anwesenheit des Eistänzers statt, seine einstige Tanzpartnerin war per Video zugeschaltet. Das Sport-Tribunal sah es als erwiesen an, dass der mittlerweile 20-Jährige regelmässig Ethikverstösse und Missbräuche beging. Das Gericht befand, dass die Fakten «in deutlichem Widerspruch zu dem Bild des tadellosen jungen Mannes stehen, das die Verteidigung zu konstruieren versucht hat».
Das Urteil zum Eiskunstlauf-Skandal enthält schockierende Details. Es wird klar: Die Grenzüberschreitungen auf und neben dem Eis dauerten rund eineinhalb Jahre an, ehe sich die Eistänzerin ihrer Mutter anvertraute, die sich sofort an die Ethik-Meldestelle wendete.
Die Mutter schrieb an SSI: «Dies zeigt deutlich, wie schwierig es für junge Mädchen in diesem Alter ist, über heikle Themen zu sprechen, die zwar in ihrem Verhalten und körperlich reif sind, aber dennoch nichts anderes als Kinder sind, was die sexuelle Reife betrifft.»
Zu Beginn ihrer Zusammenarbeit auf dem Eis sei das Verhältnis freundschaftlich gewesen, auch die Eltern seien gut miteinander bekannt. Mit der Zeit habe es aber immer mehr fragwürdige Vorfälle wie zweideutige Berührungen, Küsse und sexuell konnotierte Handlungen wie die Zurschaustellung seines Geschlechtsteils in der Garderobe gegeben. Alles Dinge, die der Eistänzer gemäss seinen Aussagen als «normal» empfunden habe, er sei «etwas verliebt gewesen» und habe «niemals eine Ablehnung wahrgenommen».
Der Täter setzte seine minderjährige Tanzpartnerin stark unter Druck
Aussagen wie diese taxierte das Gericht im Gegensatz zu den stringenten Aussagen der Eistänzerin als wenig glaubwürdig. Die Athletin schildert ihrerseits, dass sie sich zum Beispiel bei seiner ständigen Frage, ob er sie küssen dürfe, stark unter Druck gesetzt fühlte und es deshalb eines Tages geschehen liess. Er habe eine einschüchternde Drohkulisse aufgebaut, sie im Training aufs Eis fallen zu lassen oder sie als Teamkollegin zu verlassen – durch das Geschlechterungleichgewicht im Eiskunstlauf ist es für Frauen viel schwieriger, einen Tanzpartner zu finden als umgekehrt.
Der schwerwiegendste Vorfall ereignete sich im Juli 2024, als die beiden benachbarte Zimmer mit verbundenen Balkonen hatten. Da wegen der Hitze die Balkontür offen stand, erschien der Eistänzer unaufgefordert im Zimmer seiner Partnerin, begann, sie und dann auch sich auszuziehen. Es kam zum versuchten Geschlechtsverkehr, dann zur sogenannten «digitalen Penetration» mit den Fingern. «Aber ich habe ihn weggestossen – das war der einzige Reflex, den ich in diesem Moment hatte, ich war wie gelähmt», gab das minderjährige Opfer später zu Protokoll.
Der Täter habe dann vor ihr masturbiert und das Zimmer wieder verlassen. Gemäss Urteilsschrift verwickelte sich der Eistänzer bei der detaillierten Befragung nach diesem schwerwiegenden Vorfall in Widersprüche. Dass er auch bei diesem konkreten Vorfall Zustimmung erkannt haben wollte, nahm ihm das Gericht nicht ab. Die Teenagerin habe zudem befürchtet, womöglich ungewollt schwanger geworden zu sein.
Gemäss Urteilsschrift ist das Eislauf-Talent bis heute in psychologischer Behandlung. Sexuelle Beziehungen sind für das Opfer bis heute schwer vorstellbar, weil die Erinnerungen an das Erlebte wieder hochkommen. Die Familie hat auch zivilrechtliche Schritte gegen den 20-Jährigen eingeleitet.
Blick verzichtet auf eine Namensnennung des Täters und örtliche Details, weil sonst Rückschlüsse auf seine frühere Eistanzpartnerin möglich wären. Der Schutz der Privatsphäre der immer noch minderjährigen Sportlerin steht im Vordergrund.