Für drei Jahre gesperrt
Eiskunstläufer misshandelte minderjährige Eistanzpartnerin

Ein Eiskunstläufer wird für drei Jahre gesperrt. Dies, nachdem er seine minderjährige Eistanzpartnerin misshandelt hat.
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Nach der sexuellen Belästigung darf ein Eiskunstläufer vorläufig keinen Paartanz mehr ausüben.
Foto: IMAGO/Anadolu Agency

Darum gehts

  • Das SSG sperrt ihn drei Jahre vom Paarlaufen
  • Er belästigte eine Minderjährige sexuell und demütigte sie
  • 20 Stunden Verhaltenscoaching angeordnet
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Dominik ManiRedaktor Sport-Desk

Das Schweizer Sportgericht (SSG) hat einen Eiskunstläufer wegen mehrfacher Verletzungen der sexuellen und psychischen Integrität einer minderjährigen Athletin zu einer dreijährigen Sperre verurteilt. Zudem muss er ein Verhaltenscoaching absolvieren und Verfahrenskosten in Höhe von 5000 Franken übernehmen.

Im September 2024 ging bei der Ethikmeldestelle eine Meldung ein, wonach eine minderjährige Eiskunstläuferin von ihrem Eistanzpartner sexuell belästigt und weiteren Übergriffen ausgesetzt worden sei. Swiss Sport Integrity (SSI) ordnete nach ersten Abklärungen vorläufige Massnahmen gegen den beschuldigten Athleten an und leitete eine Untersuchung ein. Dabei wurden unter anderem Befragungen durchgeführt und Beweismittel gesichert.

20 Stunden Verhaltenscoaching angeordnet

Das Sportgericht kam zum Schluss, dass die Aussagen der minderjährigen Athletin glaubhaft seien. Gemäss dem Schiedsspruch beging der Eiskunstläufer zwischen Dezember 2022 und Juli 2024 mehrere sexuelle Übergriffe und zeigte ihr pornografisches Material. Des Weiteren demütigte er seine Trainingspartnerin, indem er sie im Beisein anderer Personen anschrie und erniedrigte.

Die dreijährige Sperre untersagt dem Athleten, während dieser Zeit Eiskunstlaufen als Paar auszuüben. Bis zum Ende der Sperre darf er ausserdem keine minderjährigen Sportlerinnen und Sportler trainieren, betreuen oder bei Trainings unterstützen. Das Verhaltenscoaching muss mindestens 20 Stunden umfassen.

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