Wirbel um die Teilnahme des Bündners in Bern
König Orlik darf nur dank eines Bettel-Briefs im Wankdorf schwingen

Es wird eines der grossen Highlights dieser Saison: Das Schwingfest im Berner Wankdorf. Auch König Armon Orlik will dabei sein. Möglich gemacht haben das die höchsten Funktionäre. Denn gemäss Reglement wäre der Bündner nicht zugelassen.
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Der König will sich im kommenden Sommer mit den stärksten Bernern messen.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Armon Orlik startet am Samstag in Untervaz in die Schwingersaison
  • Orlik erhielt eine Ausnahmebewilligung für das Berner Kantonale
  • 2025 bestritt Orlik nur 3 statt 4 geforderte Rangschwingfeste
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Nicola AbtReporter Sport

Armon Orlik (30) startet am Samstag in seine erste Saison als Schwingerkönig (Blick tickert live). Sportlich verspricht sein Auftritt beim Hallenschwinget in Untervaz jedoch wenig Brisanz. Alles andere als sechs Siege des Bündners wäre eine Sensation. Deutlich mehr Zündstoff liefert hingegen seine Saisonplanung.

Dort findet sich ein Eintrag, der auf den ersten Blick unspektakulär wirkt. Hinter vorgehaltener Hand aber für Gesprächsstoff sorgt. Orlik plant eine Teilnahme am Berner Kantonalen im Juli. Dieses findet für einmal im Wankdorf statt.

Also dort, wo normalerweise YB seine Heimspiele austrägt. Dass ein König als Gast an ein auswärtiges Teilverbandsfest geht, ist völlig normal. Doch in diesem Fall verstösst Orlik eigentlich gegen die Regeln. 

Schwing-Stars sollen zurück an die Basis

Denn der Verband schreibt vor: Wer als Schwinger ein auswärtiges Teilverbandsfest bestreiten will, muss im Vorjahr mindestens vier Rangschwingfeste besucht haben. Dabei handelt es sich um Wettkämpfe ohne Kranzvergabe. Sie werden von regionalen Schwingklubs organisiert und haben in der Regel den typischen Charakter eines Dorffests.

Die Idee hinter dieser Vorschrift ist schnell erklärt. Die Superstars sollen nicht nur an den grossen Kranz- oder Bergfesten antreten. Sie müssen auch dort erscheinen, wo der Schwingsport seine Wurzeln hat. Ein Orlik, Giger oder Staudenmann auf der Startliste eines Rangschwingfests ist für die Organisatoren Gold wert.

Orlik lieferte eine königliche Begründung

Genau hier liegt das Problem des Schwingerkönigs. Orlik hat diese Vorgabe im vergangenen Jahr nicht erfüllt. Statt der geforderten vier Rangschwingfeste bestritt der Holzbauingenieur lediglich drei. Damit wäre ihm in dieser Saison der Start an einem auswärtigen Teilverbandsfest verwehrt.

Der Eintrag «Berner Kantonales» hätte in seiner Saisonplanung also gar nicht auftauchen dürfen. Wenn Orlik nicht einen Weg gefunden hätte, der das eben doch möglich macht. Er stellte bei der Technischen Kommission des Verbands ein Gesuch und bat um eine Ausnahmebewilligung. 

Mit der Begründung, dass er aufgrund seiner Verpflichtungen als König im Herbst seine geplanten Einsätze an Rangschwingfesten nicht wahrnehmen konnte. Eine Extrawurst für den Sieger des ESAF? Nicht ganz. Denn die Verantwortlichen knüpften an ihre Zustimmung eine klare Bedingung. 

Schlegel musste Arztzeugnis vorlegen

Bis zu diesem Zeitpunkt im Herbst hatte Orlik erst zwei Rangschwingfeste absolviert. «Das hätten wir nicht durchgewunken», erklärt Fridolin Beglinger, Technischer Leiter der Nordostschweizer und baldiger Nachfolger von Stefan Strebel als Schwinger-Boss.

Deshalb verdonnerte die Kommission den König zu einem Einsatz beim Niklausschwinget im Dezember. Orlik gewann dieses auf souveräne Art und Weise und verdiente sich damit seinen Startplatz im Wankdorf.

Spitzenpaarungen Hallenschwinget in Untervaz

Armon Orlik – Christian Biäsch
Josias Müller – Noah Schaller
Niklas Lötscher – Kjetil Fausch

Armon Orlik – Christian Biäsch
Josias Müller – Noah Schaller
Niklas Lötscher – Kjetil Fausch

Im Normalfall werden solche Ausnahmebewilligungen nur bei Verletzungen ausgestellt. So zum Beispiel im Fall von ESAF-Schlussgänger Werner Schlegel (23). «Er musste ein Arztzeugnis vorlegen. Das uns zeigte, dass er keine weiteren Rangschwingfeste absolvieren konnte», so Beglinger. Deshalb darf auch Schlegel trotz nicht erfüllter Kriterien im Sommer nach Bern reisen. 

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