Wie einst 1950
Kein Schwingerkönig oder sogar zwei – diese Szenarien drohen am ESAF

Der Schlussgang vom ESAF 1950 wird in diesen Tagen einmal mehr überall erwähnt. Nun stellt sich jedoch heraus, dass es nicht so ablief, wie immer beschrieben wurde.
Publiziert: 13:55 Uhr
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Peter Vogt kürte sich 1948 zum Schwingerkönig. Zwei Jahre danach verpasste er den Titel. Der Kampfrichter hatte das Duell nach 35 Minuten abgebrochen.
Foto: RDB

Darum gehts

  • Legendärer ESAF-Schlussgang 1950 zwischen Peter Vogt und Walter Flach
  • Nach 35 Minuten endet dieser gestellt – Vogt soll Kranz zerrrissen haben
  • Nun meldete sich sein Grosskind und stellt die Erzählung richtig
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Nicola AbtReporter Sport

Es gibt einige legendäre ESAF-Schlussgänge. Doch jener von 1950 zwischen Peter Vogt (1924–1979) und Walter Flach (1928–2006) sticht besonders hervor. Ganze 35 (!) Minuten dauerte der Kampf der beiden in Grenchen SO. Bis schliesslich der Kampfrichter das Duell für beendet erklärte – aufgrund mangelnder Aktivität der beiden Schwinger. 

Der Königstitel wurde deshalb nicht vergeben. Danach soll Vogt, der bereits Schwingerkönig war, bei der Siegerehrung derart wütend gewesen sein, dass er seinen Kranz zerriss. So erzählt man es sich zumindest bis heute. Nun stellt sich heraus: Das ist falsch. 

Verschiedene Königsszenarien in Mollis

Ein Grosskind von Vogt meldete sich in dieser Woche beim Blick. Vogts Enkel schrieb, dass der Kranz noch immer mehr oder weniger unversehrt bei ihm zu Hause sei, und schickte ein Bild als Beweis. «Tatsächlich war Peter nach dem Schlussgang wütend und hat den Kranz in seine Hosentasche gestopft, zerrissen hat er ihn aber nicht», stellt der Enkel klar.

Obwohl es sich also um eine falsche Anekdote handelt, ist das Beispiel von 1950 brandaktuell. Denn auch am Sonntagabend in Mollis GL droht das Horror-Szenario: ein ESAF ohne König.

Was muss geschehen, dass es so weit kommt? Blick liegt das Protokoll des Verbandes vor, welches die verschiedenen Szenarien aufführt. Zuoberst auf dem Papier wird die Frage gestellt: «Wollen wir – können wir es uns leisten – drei Jahre keinen Schwingerkönig zu haben?» Darunter steht: «Gemäss Statuten vorgehen, deshalb ja, wir können (müssen).» 

In Klammern wird darauf hingewiesen, dass bei einer unbefriedigenden Leistung der Zentralvorstand in Verbindung mit dem Einteilungskampfgericht über die Verleihung des Titels Schwingerkönig entscheidet. Weiter unten werden dann verschiedene Optionen aufgelistet. 

Was passiert bei einer Verletzung im Schlussgang?

Ein kniffliges Szenario ist jenes, wenn der Schlussgang ohne Sieger endet. Gäbe es mehr als einen lachenden Dritten, würde der Königstitel wohl nicht vergeben werden. Gleiches passiert, wenn mehrere Schwinger zu den beiden Schlussgängern aufschliessen würden. In diesem Fall steht unter Bemerkungen «nur Erstgekrönte!». 

Möglich ist auch, dass wir am Sonntagabend zwei Schwingerkönige haben. Dann, wenn der Schlussgang gestellt endet. Beide aber die Note neun erhalten und noch immer an der Spitze liegen. Unwahrscheinlich ist, dass die Verantwortlichen jemandem die Königskrone geben, der den Schlussgang verloren hat. Auch wenn dieser noch immer am meisten Punkte hätte. 

Ein Extremfall wäre die Verletzung eines der beiden Schlussgang-Teilnehmer. Dann käme der nächstbestklassierte Schwinger zum Einsatz. Die für alle einfachste und schönste Lösung ist und bleibt, dass aus dem Schlussgang ein Sieger hervorgeht. Dieser dauerte in Mollis übrigens 16 Minuten.

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