«Das ist ein Blödsinn!»
Orliks Extrawurst sorgt für Ärger in der Schwing-Szene

Dank einer Ausnahmebewilligung darf Schwingerkönig Armon Orlik in der kommenden Saison am Berner Kantonalen teilnehmen. Ein zweifacher Schwägalp-Sieger kritisiert diese Entscheidung.
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Glück gehabt: Armon Orlik darf trotz nicht erfüllter Kriterien im Wankdorf schwingen.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Schwingerkönig Armon Orlik darf trotz Regelverstoss am Berner Kantonalen teilnehmen
  • Er erhielt eine Ausnahmebewilligung – das sorgt für heftige Diskussionen
  • Aktive und ehemalige Schwinger kritisieren Entscheidung
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Nicola AbtReporter Sport

Schwingerkönig Armon Orlik (30) musste seinen Saisonstart aufgrund einer Grippe verschieben. Trotzdem wurde am vergangenen Wochenende hitzig über ihn diskutiert. Blick enthüllte, dass er nur dank eines Bettelbriefs im Sommer ans Berner Kantonale reisen darf.

Ein noch aktiver mehrfacher Eidgenosse poltert deswegen: «Mir gefällt das überhaupt nicht. Im Schwingen sollten für alle die gleichen Regeln gelten!» Auch andere Athleten äussern gegenüber Blick ihren Unmut. Sie fürchten, dass dieser Präzedenzfall in Zukunft Tür und Tor öffnet, um die Vorschrift zu umgehen.

Verantwortliche machen eine Ausnahme

Dabei ist die Regel im Fall Orlik eigentlich ganz simpel. Der Verband schreibt vor: Wer als Schwinger ein auswärtiges Teilverbandsfest bestreiten will, muss im Vorjahr mindestens vier Rangschwingfeste besucht haben. Also Wettkämpfe ohne Kranzabgabe.

Da der König im letzten Jahr nur drei solcher Schwingfeste absolviert hat, dürfte er im Juli nicht am Berner Kantonalen teilnehmen. Die Technische Kommission des Verbands erteilte ihm aber eine Ausnahmebewilligung.

Basierend auf einem Schreiben von Orlik an die Verantwortlichen. Dort erklärte der Bündner, dass er aufgrund der Verpflichtungen als König im Herbst seine geplanten Einsätze an Rangschwingfesten nicht wahrnehmen konnte.

Ex-Schwinger wählt deutliche Worte

Das allein reichte aber noch nicht. Die Kommission verdonnerte den König zu einem Einsatz beim Niklausschwinget im Dezember. Damit kam er auf drei Teilnahmen an Nicht-Kranzfesten. «Gefordert sind vier. Punkt. Dass man so etwas durchlässt, ist ein Blödsinn», sagt Stefan Burkhalter (51).

Der zweifache Schwägalp-Sieger stört sich vor allem an der Begründung des Königs. «Das ist eine billige Ausrede. Du hast als Schwinger mehr als genug Zeit, um die geforderten Wettkämpfe zu absolvieren.» Burkhalter setzte sich einst sogar dafür ein, dass sechs Rangschwingfeste bestritten werden müssen.

Dreifacher NOS-Sieger zeigt Verständnis

Ex-Schwinger Benji von Ah kann seinen Ärger verstehen. «Regeln sind da, um eingehalten zu werden», so der Rigi-Sieger von 2019. Gleichzeitig betont er, dass man in diesem Fall ein Auge zudrücken kann. «Schliesslich hat Armon mit der Teilnahme am Niklausschwinget die Vorgaben des Verbands erfüllt.»

Zudem sei es für den Schwingsport toll, wenn der König am Berner Kantonalen als Gast dabei ist. «Er könnte auch im nächsten Jahr teilnehmen», entgegnet Burkhalter trocken. Ähnlich wie von Ah beurteilt auch Urs Bürgler den Fall Orlik.

Der dreifache NOS-Sieger sagt: «Ich kann Armons Begründung nachvollziehen. Da kommt wohl so viel auf einen zu, dass tatsächlich kaum mehr Zeit für anderes bleibt.» Seine Aussage bestätigt einen Blick in die jüngste Vergangenheit. Die Könige Joel Wicki und Christian Stucki haben nach ihrem Titel kein Schwingfest mehr bestritten.

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