Gefälschte Bankunterlagen?
Gesperrter Sprinter Wilson hat Ärger mit der Justiz

Der Schweizer Leichtahtlet Alex Wilson soll gefälschte Bankbelege vorgelegt haben beim Versuch, eine Luxusvilla bei Basel zu kaufen. Jetzt droht ein Strafprozess.
Publiziert: 25.06.2025 um 22:42 Uhr
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Aktualisiert: 25.06.2025 um 23:41 Uhr
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Für Wilson bahnt sich der nächste Ärger an.
Foto: Manuel Geisser

Darum gehts

  • Alex Wilson droht Gerichtsprozess wegen angeblich gefälschter Bankdokumente
  • Wilson reichte gefälschte Zahlungsbelege für Hauskauf ein
  • Staatsanwaltschaft erliess Strafbefehl, Wilson legte Einsprache ein
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Joël HahnRedaktor Sport

Neuer Ärger für Alex Wilson (34): Der Schweizer Leichtathlet, der derzeit für lange Zeit gesperrt ist, steht gemäss dem «Tages-Anzeiger» bald vor dem Strafgericht Basel-Stadt – der Vorwurf hat es in sich: gefälschte Bankdokumente im Zusammenhang mit einem geplanten Luxusvillen-Kauf in Riehen BS.

Der nationale 100- und 200-Meter-Rekordhalter hat dem Bericht zufolge 2023 den Kaufvertrag für eine prunkvolle Villa auf einem Hügel über Basel unterschrieben. 2500 Quadratmeter, Tiefgarage mit Lift, Panoramablick auf die Stadt und die Nachbarländer Deutschland und Frankreich. Preis: 6,9 Millionen Franken.

Geld ist scheinbar nie geflossen

Wie es aus dem Artikel hervorgeht, habe Wilson Dokumente an die Verkäufer geschickt, die sie von seiner Vermögenssituation überzeugen sollten. Zudem habe er beim Notar einen angeblichen Zahlungsbeleg eingereicht, der eine Überweisung von 7 Millionen Euro von einer seiner Firmen an das Treuhandkonto des Notars, der den Kauf abwickeln sollte, belegen sollte.

Doch das Geld sei nie angekommen. Laut Staatsanwaltschaft ist das Dokument eine Fälschung gewesen. Die darauf angegebene IBAN-Nummer gehöre nicht einer Sportfirma von Wilson, sondern einem Heizungsinstallateur in Dresden. Auch weitere eingereichte Bankdokumente hätten sich als dubios oder falsch erwiesen, Geld sei demnach nie geflossen.

Strafbefehl – doch Wilson wehrt sich

Das Verkäufer-Paar reichte Strafanzeige ein, die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt eröffnete ein Verfahren wegen des Verdachts auf Betrug und Urkundenfälschung. Im Frühling 2025 erliess sie dann einen Strafbefehl und erklärte Wilson wegen Urkundenfälschung für schuldig, der Betrugsverdacht wurde fallengelassen. Die Strafe: 20 Tagessätze à 70 Franken auf Bewährung, dazu Verfahrenskosten und eine Entschädigung von rund 5000 Franken.

Wilson bestreite die Vorwürfe und habe Einsprache eingelegt, der Fall kommt nun vors Strafgericht. Für den Basler mit jamaikanischen Wurzeln gelte weiterhin die Unschuldsvermutung. Gegenüber dem «Tages-Anzeiger» behauptet Wilson, die fraglichen Dokumente «von einem Kollegen via Whatsapp» erhalten zu haben.

Justiz-Ärger mitten in langer Sperre

Die juristischen Turbulenzen kommen inmitten seiner Sperre. 2021 wurde Wilson wegen einer positiven Dopingprobe provisorisch gesperrt. Später folgte eine vierjährige Sperre wegen Anabolika-Verdachts. Erst kürzlich setzte die Sportgerichtsbarkeit noch einen obendrauf: weitere zehn Jahre Sperre, nicht rechtskräftig.

Dabei war Wilson einst der Stolz der Schweizer Leichtathletik. Auf dem Höhepunkt holte er EM-Bronze über 200 m. Der geplante Hauskauf platzte, die Villa in Riehen steht offenbar wieder zum Verkauf – und Wilson wohl bald im Gerichtssaal.

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