Knäbel hats angekündigt
Neue Regeln! SFV reagiert auf Fall Embolo

Am Dienstag gibt der Schweizer Fussballverband (SFV) neue Richtlinien zum Umgang mit strafrechtlich relevanten Sachverhalten bekannt und reagiert damit auch auf den Fall von Breel Embolo.
Kommentieren
1/5
Breel Embolo (r.) und Granit Xhaka fehlten im letzten Nati-Zusammenzug.
Foto: Toto Marti
Dominik_Mani_Redakteur Sport_Blick_1.jpg
Dominik ManiRedaktor Sport-Desk

Während des letzten Nati-Zusammenzuges im September wurde bekannt, dass Breel Embolo (29) den SFV nicht über einen Strafbefehl informiert hatte. Er hat während der Corona-Pandemie gefälschte Testzertifikate gekauft. Darauf reagierte der Verband und liess den Nati-Stürmer zu Hause. Nun hat der SFV am Dienstag fünf neue Richtlinien aufgestellt, die solche Situationen in Zukunft verhindern sollen.

Diese gelten nicht nur für Spielerinnen und Spieler sowie Trainerinnen und Trainer, sondern auch für Mitglieder des Staffs sämtlicher Nationalteams, von den Nachwuchsauswahlen bis zu den A-Nationalteams der Frauen und Männer.

SFV-Präsident Peter Knäbel hat die neuen Regeln bereits angekündigt. Nun sagt er: «Mit unseren neuen Leitlinien schaffen wir verbindliche Grundlagen, um juristisch relevante Situationen künftig nach klaren, transparenten und nachvollziehbaren Kriterien beurteilen zu können.»

Diese Regeln gelten ab November

Neben der verbindlichen Informationspflicht, die alle Betroffenen verpflichtet, den SFV über die Eröffnung einer strafrechtlichen Untersuchung oder eines Strafverfahrens sowie über Strafbefehle, Verurteilungen und Freisprüche zu informieren, verabschiedet der Verband vier weitere Regeln:

Einheitliche Regeln

In allen Nationalteams gelten unabhängig von Geschlecht, Funktion oder Status der betreffenden Person dieselben Beurteilungskriterien.

Unschuldsvermutung

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Es sind Massnahmen auch vor einem Urteil möglich, insbesondere zum Schutz von einzelnen Personen oder eines Teams.

Individuelle Beurteilung

Massgebend sind insbesondere Art und Schwere der Tat, der Verfahrensstand, der Bezug zur Funktion im Nationalteam und das Verhalten der betroffenen Person. Bei besonders schweren Delikten sind Aufgebote und Einsätze in Nationalteams vorübergehend oder dauerhaft ausgeschlossen.

Verhältnismässige Massnahmen

Je nach Einzelfall sind keine Massnahmen, eine vorübergehende Nichtberücksichtigung oder ein längerfristiger Ausschluss möglich. Die finale Beurteilung erfolgt durch den Zentralvorstand.

Externe Inhalte
Möchtest du diesen und weitere externe Beiträge (z.B. Instagram, X und anderen Plattformen) sehen? Wenn du zustimmst, können Cookies gesetzt und Daten an externe Anbieter übermittelt werden. Dies ermöglicht die Anzeige externer Inhalte sowie von personalisierter Werbung. Deine Entscheidung gilt für die gesamte App und ist jederzeit in den Einstellungen widerrufbar.
In diesem Artikel erwähnt
Was sagst du dazu?
Heiss diskutiert
    Meistgelesen