Während des letzten Nati-Zusammenzuges im September wurde bekannt, dass Breel Embolo (29) den SFV nicht über einen Strafbefehl informiert hatte. Er hat während der Corona-Pandemie gefälschte Testzertifikate gekauft. Darauf reagierte der Verband und liess den Nati-Stürmer zu Hause. Nun hat der SFV am Dienstag fünf neue Richtlinien aufgestellt, die solche Situationen in Zukunft verhindern sollen.
Diese gelten nicht nur für Spielerinnen und Spieler sowie Trainerinnen und Trainer, sondern auch für Mitglieder des Staffs sämtlicher Nationalteams, von den Nachwuchsauswahlen bis zu den A-Nationalteams der Frauen und Männer.
SFV-Präsident Peter Knäbel hat die neuen Regeln bereits angekündigt. Nun sagt er: «Mit unseren neuen Leitlinien schaffen wir verbindliche Grundlagen, um juristisch relevante Situationen künftig nach klaren, transparenten und nachvollziehbaren Kriterien beurteilen zu können.»
Diese Regeln gelten ab November
Neben der verbindlichen Informationspflicht, die alle Betroffenen verpflichtet, den SFV über die Eröffnung einer strafrechtlichen Untersuchung oder eines Strafverfahrens sowie über Strafbefehle, Verurteilungen und Freisprüche zu informieren, verabschiedet der Verband vier weitere Regeln:
Einheitliche Regeln
In allen Nationalteams gelten unabhängig von Geschlecht, Funktion oder Status der betreffenden Person dieselben Beurteilungskriterien.
Unschuldsvermutung
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Es sind Massnahmen auch vor einem Urteil möglich, insbesondere zum Schutz von einzelnen Personen oder eines Teams.
Individuelle Beurteilung
Massgebend sind insbesondere Art und Schwere der Tat, der Verfahrensstand, der Bezug zur Funktion im Nationalteam und das Verhalten der betroffenen Person. Bei besonders schweren Delikten sind Aufgebote und Einsätze in Nationalteams vorübergehend oder dauerhaft ausgeschlossen.
Verhältnismässige Massnahmen
Je nach Einzelfall sind keine Massnahmen, eine vorübergehende Nichtberücksichtigung oder ein längerfristiger Ausschluss möglich. Die finale Beurteilung erfolgt durch den Zentralvorstand.