Darum gehts
- Student nimmt zu frühe Zugverbindung und bekommt Zuschlag
- Fehlende Kulanz überrascht ihn
- SBB erklären Regelung
«Das ist ein bitteres Weihnachtsgeschenk», sagt Student Andri Hautle (21) zu Blick. Der junge Mann wollte am Montagabend von St. Gallen Richtung Zürich fahren, um Weihnachten bei seiner Familie zu verbringen.
Dafür stieg er kurz vor 19 Uhr (fahrplanmässige Abfahrt 18.58 Uhr) in den Intercity 5 nach Winterthur ein. Hautle wollte sein GA Night nutzen, das ab 19 Uhr in der ganzen Schweiz gültig ist. Der Zug verliess den Bahnhof St. Gallen jedoch um 18.59 Uhr und 39 Sekunden – also knapp vor Beginn der Gültigkeit seines Abos.
Kein gültiges Ticket
Rund zehn Minuten nach Abfahrt wurde Hautle kontrolliert. Er zeigte sein Abo und war von der Reaktion der SBB-Mitarbeiter überrascht. «Sie sagten mir, dass mein Ticket nicht gültig ist.» Das Problem: Der 21-Jährige hat eine zu frühe Verbindung gewählt. Das GA Night ist erst bei fahrplanmässigen Abfahrten ab 19 Uhr gültig, wie es in den Tarifbestimmungen von Alliance Swisspass heisst.
Für die Zeit bis 19 Uhr hätte der 21-Jährige ein Anschlussbillett lösen müssen. In den Tarifbestimmungen heisst es: «Bei Abfahrt vor 19 Uhr muss bis zum ersten Halteort nach 19 Uhr ein Anschlussbillett gelöst werden.»
Im Fall von Hautle bedeutet das also: Aufgrund der Abweichung von offiziell zwei Minuten (es gilt die Abfahrt laut Plan, nicht die tatsächliche), ist das GA Night nicht gültig. Um über ein gültiges Ticket zu verfügen, hätte der junge Mann ein Anschlussbillett bis nach Winterthur lösen müssen.
«Man wird wie ein Schwarzfahrer behandelt»
Weil er das nicht getan hat, erhielt er einen Zuschlag von 100 Franken. «Das finde ich schon unglaublich», sagt Hautle. «Wegen ein paar Sekunden wird man wie ein Schwarzfahrer behandelt.»
Der junge Mann versteht, dass die gleichen Regeln für alle gelten und diese auch durchgesetzt werden müssen. «Die äusserst strikte Handhabung bei einem Fall, bei dem es um wenige Sekunden geht, hat mich aber schon erstaunt», so Hautle. «Ich finde, die SBB haben auch einen gewissen Vertrauenscharakter gegenüber der Bevölkerung, gerade gegenüber Kundinnen und Kunden mit Jahresabos. Eine Null-Kulanz-Haltung in solchen Grenzfällen kann aus meiner Sicht das Image und die Wahrnehmung beeinträchtigen.»
«GA Night gültig bei fahrplanmässigen Abfahrten ab 19 Uhr»
Auf Anfrage erklären die SBB, dass im aktuellen Fall alles korrekt abgelaufen sei. «Der Fahrgast verfügte leider über kein gültiges Ticket», erklärt SBB-Mediensprecher Reto Schärli. «Aus diesem Grund haben unsere Mitarbeiter korrekterweise einen Zuschlag verrechnet.»
Im Sinne der Fairness sei es wichtig, dass die Regeln von allen eingehalten werden. «Das GA Night ist für fahrplanmässige Abfahrten ab 19 Uhr gültig», betont Schärli. «Mit dem GA Night kann deswegen keine Verbindung ab 18.58 Uhr genutzt werden.»