Hier wird der mutmassliche Täter verhaftet
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Juden-Angreifer steht vor Gericht
Richter nimmt Zürcher Terror-Teenie (15) in die Mangel

Im März 2024 kam es in Zürich zu einer Gewalttat: Ein jugendlicher Anhänger des Islamischen Staats (IS) attackierte einen orthodoxen Juden mit einem Messer. Heute startet der Prozess.
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Heute startet am Jugendgericht Dielsdorf der Prozess gegen den 15-Jährigen, der 2024 versucht hatte, einen Juden zu töten.

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • 15-jähriger Anhänger des Islamischen Staats (IS) verletzte Juden am 2. März 2024 in Zürich
  • Täter lud Bekennervideo acht Stunden vor der Tat im Internet hoch
  • Heute kommt er vor Gericht
vor 58 Minuten

Prozess ab jetzt nicht mehr öffentlich

Nach dem öffentichen Teil der Befragung wendet sich der Gerichtspräsident kurz an die Medienvertreter. Er sagt, dass die Befragung jetzt unter Auschluss der Öffentlichkeit weitergeht, danach folgen die Plädoyers. Am Schluss bekämen die Medien noch die Anträge der Parteien. 

Weiter sagt er, dass der Beschuldigte auf die Fragen zur Person geantwortet habe. Erst als die Medien mithören konnten, habe er sämtliche Antworten verweigert. Den Reservetermin morgen Donnerstag brauche das Gericht nicht mehr, der Prozess könne heute zu Ende geführt werden. Nächster Termin für die Öffentlichkeit: Die Urteilsverkündigung am kommenden Dienstag um 1330 Uhr.

10:13 Uhr

Er wollte dem IS bekennen

Mit dem Bekennervideo habe er klar machen wollen, dass er sich zur Terrororganisation IS gehöre, und nicht zu einer anderen Organisation. Er trage trotzdem Lebensfreude in sich, aber der Willen zu sterben sei stärker gewesen, liest der Richter aus seinen Aussagen bei einer Einvernahme vor. Er wäre ja in das Paradies gekommen, da würde es ihm ja gut gehen. Dass er bei dem Einsatz nicht um das Leben gekommen sei, war aus seiner Sicht ein Fehler.

Die Tat habe er mit dem Livestream möglichst vielen Menschen zeigen wollen. Er forderte die Zuschauer auf, die Bilder aufzunehmen und im Internet zu verbreiten. 

«Wärend des ganzen Vorfalls lief die Aufnahme mit dem Handy, aber sie steckten es in die Tasche. Darum gibt es nur eine Audio-Aufnahme», sagt der Richter. Darauf sei auch zu hören, wie er sich über die geschlossene Türe der Synagoge aufregt. Dann habe er angekündigt, halt auf einen zu warten, der rauskommt. Dann hörte man: «Jetzt habe ich einen.» Man hörte das Rennen, die Attacke. Und die «Allahu akbar»-Rufe. Die Sanität, die ankommt. 

Das Video lief insgesamt 40 Minuten weiter, sagt der Richter. Der Richter möchte wissen: «Was denken Sie heute darüber? Was geht ihnen durch den Kopf, wenn Sie an den Geschädigten denken? Er leidet psychisch und physisch. Er weinte bei der Einvernahme.» Der Beschuldigte sagt weiter nur: «Keine Aussage.»

10:00 Uhr

Anleitung zum Bau eines Sprengsatzes

Der Beschuldigte habe eine Recherche durchgeführt, um einen Sprengsoffanschlag durchzuführen. Später habe er eine Recherche zu einer Attacke mit einem Messer durchgeführt. Im März 2024 habe er ein Steakmesser mit Wellenschliff in der Migros gekauft. Damit ist er schliesslich nach Zürich gefahren. Er leistete in einem Post dem IS einen Treueschwur. Er gab sich im Internet den Namen «Schlächter». Der Angeklagte nimmt zu keinem einzigen Vorwurf des vorsitzenden Richters Stellung. Er sagt nur: «Keine Aussage.»

09:55 Uhr

Befragung beginnt

Die Einvernahme des Beschuldigten beginnt. Der vorsitzende Richter sagt, dass er jetzt den Blick zwei Jahre zurück richtet, was damals passiert ist. Im Zeitraum ab 2023 habe er Darstellungen über Gewalt konsumiert und weiterverbreitet haben, darunter von der terroristischen Organisation Islamischer Staat. Wie kam es dazu, fragt der Richter. Der Beschuldigte antwortet nur: «Keine Aussage.» Er gibt auf keine Frage des Richters eine Antwort. 

Der Richter stellt die Fragen trotzdem. «Was ist in ihnen vorgegangen, als sie die Bilder gesehen haben, wie Leute erschossen oder bei lebendigem Leib verbrannt wurden?» Er sagt nur: «Keine Aussage.» Der Richter informiert über die Aussagen, die der junge Mann zu einem vorherigen Zeitpunkt gemacht hatte. Der Beschuldigte habe 12 VPN Kanäle benutzt. Er habe über einen Kanal pornografische Inhalte verbreitet. Auch dazu sagt der Beschuldigte nichts.

09:34 Uhr

Pause nach Befragung zur Person

Der erste Teil, bei welchem die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde, ist zu Ende. Bis um 0945 Uhr wird der Prozess unterbrochen. Die Gerichtsbesucher wirken bereits nach dem ersten Teil erschöpft. Nach der Pause können die Medienschaffenden den Prozess auf der Leinwand mitverfolgen.

09:00 Uhr

Prozess beginnt

Der Prozess am Jugendgericht Dielsdorf beginnt. Während der Befragung zur Person sind die Medienvertertreter noch ausgeschlossen, etwa um 0930 Uhr wird die Befragung zur Tat in drei Übertragungssäle übertragen.

Jugendstrafverfahren finden grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Wegen dem grossen öffentlichen Interesse aber dürfen in diesem Prozess die akkreditierten Medienschaffenden die Einvernahme zur Sache, zur Urteilseröffnung und teilweise zur mündlichen Urteilsbegründung sehen.

Im Moment findet die Befragung zur Person statt. Was macht er im Leben, wo wohnt er, was arbeitet er. Die Anwälte können Vorfragen stellen oder Beweisanträge stellen.

Der Beschuldigte wurde unter hohen Sicherheitsmassnahmen in Begleitung von Polizei und seinem Verteidiger in den Saal geführt. Er wirkt unsicher, er trägt einen hellgrauen Trainer und Turnschuhe.

06:39 Uhr

Um 08.30 geht der Prozess los

2024 hat ein Jugendlicher einen orthodoxen Juden in Zürich mit einem Messer attackiert und schwer verletzt. Beim Täter handelt es sich um einen Schweizer Staatsbürger, der mit drei Jahren eingebürgert wurde. Laut Anklage wollte er «so viele Juden wie möglich zu töten».

Ende des Livetickers

Die Tat schockierte die Schweiz. Am 2. März 2024 griff ein damals 15-jähriger Anhänger des Islamischen Staats (IS) in Zürich einen orthodoxen Juden mitten auf der Strasse an. Das Opfer kam mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Spital und überlebte. Der Täter muss sich heute vor Gericht verantworten.

Bei dem mutmasslichen Täter handelt es sich um einen Schweizer Staatsbürger, der mit drei Jahren eingebürgert wurde. Geboren wurde der Angreifer in Tunesien, diesen Pass besitzt er ebenso.

Nach der Horror-Tat zeigten Recherchen: Der Jugendliche trieb sich vor seiner Tat in kruden Online-Netzwerken umher. Anfänglich harmlose Google-Suchen mündeten in Märtyrer-Fantasien. Die Radikalisierung gipfelte schliesslich in einem Bekennervideo, das er wenige Stunden vor seinem Angriff auf offener Strasse ins Internet hochgeladen hatte.

«So viele Juden wie möglich töten»

Die Anklageschrift enthüllt, dass der Zürcher über Tage und Wochen geplant hatte, «so viele Juden wie möglich zu töten». Im Netz tauschte er sich auf der Suche nach einem geeigneten Tatmittel mit einem Gleichgesinnten darüber aus, wie man am besten Sprengstoff herstellt.

Nachdem ihm aber die Herstellung einer Bombe offenbar zu kompliziert war, entschied der Angreifer sich laut der Anklageschrift, ein Messer als Waffe zu verwenden. Er kaufte sich anschliessend am Tag vor der Tat im Glattzentrum in Wallisellen ZH ein Steakmesser. In den sozialen Medien fragte er einen Unbekannten: «Zu welcher Zeit treffen sich die Juden?» Er habe es darauf abgesehen, Juden beim Gebet in einer Synagoge umzubringen.

Am Abend des 2. März betrat er um 21.20 Uhr die Treppe der Synagoge und versuchte, einzudringen. Er streamte dabei alles live und sagte, an seine Follower gerichtet: «Ach, so ein Mist. Die Tür ist geschlossen. Ich werde also einzelne Operationen durchführen.» Draussen angekommen, war er weiterhin entschlossen, Juden zu töten. Nach vier Minuten und 20 Sekunden traf er am späteren Tatort auf sein Opfer, das auf dem Weg zu seiner Familie war.

Als der damals 50-Jährige im Hauseingang der Liegenschaft klingelte, fiel ihn der Jugendliche von hinten mit ausgestrecktem Messer an und stach auf ihn ein. Erst zielte er auf Hals und Kopf, schliesslich wollte er dem Familienvater gar die Kehle durchschneiden. Insgesamt fügte er ihm 17 Messerstiche zu.

Überlebenskampf auf Motorhaube

Sein Opfer schaffte es, mehrere Meter auf die Strasse zu flüchten, doch der Angeklagte verfolgte ihn. Er rief verzweifelt nach Hilfe, während der Teenager immer weiter auf ihn einstach und nicht von ihm abliess.

Schliesslich kam es auf der Motorhaube eines an einem Rotlicht wartenden Autos zum Gerangel zwischen Täter und Opfer. Passanten schafften es, den Angreifer zu überwältigen. Das Opfer sank schwer verletzt zusammen. Der Mann erlitt mehrere Verletzungen an der Lunge, weshalb er notoperiert werden musste.

Tat live im Netz gestreamt

Erschreckend: Die ganze Tat wurde live gestreamt. Das Video wurde erst nach der Festnahme des Jugendlichen von der Polizei abgeschaltet. Noch während der junge Mann festgenommen am Boden sass, rief er immer wieder: «Ich muss alle Juden töten.»

Der Schweiz-Tunesier ist unter anderem wegen mehrfach versuchten Mordes angeklagt. In der Anklageschrift wird ihm zudem vorgeworfen, pornografisches Material, das sexuelle Handlungen mit Tieren oder nicht tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zeigt, verbreitet zu haben.

Die Ermittler fanden auf seinem Handy eine Reihe an verstörenden Aufnahmen, die Hinrichtungen oder Gräueltaten zeigen.

Verstörende Aufnahmen auf dem Handy

In der Anklageschrift werden elf Gewaltdarstellungen besonders hervorgehoben. Die Zeit im Internet scheint den Teenager in die Welt der IS-Propaganda-Maschinerie geführt zu haben. Neben Erschiessungen, Enthauptungen und Verbrennungen fanden die Ermittler auf seinem Smartphone auch Aufnahmen, in denen Menschen von einem Panzer überrollt werden.

Die Jugendanwaltschaft fordert unter anderem eine Freiheitsstrafe von einem Jahr sowie weitere Massnahmen wie eine Unterbringung in einer Erziehungs- oder Behandlungseinrichtung für den mutmasslichen Täter.

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