Hier wird der mutmassliche Täter verhaftet
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Attacke auf Juden in Zürich
IS-Messerstecher bekommt keine Akteneinsicht

Ein Jugendlicher, der in Zürich einen orthodoxen Juden attackierte, erhält keine Akteneinsicht. Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid der Jugendanwaltschaft. Befürchtet wird, dass der Täter die Informationen für Propagandazwecke missbrauchen könnte.
Publiziert: 09:31 Uhr
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Aktualisiert: 10:33 Uhr
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Der mutmassliche IS-Anhänger soll ein Einzelgänger gewesen sein.

Darum gehts

  • Jugendlicher erhält Akten zu Messerattacke auf Juden nicht
  • Bundesgericht bestätigt Entscheidung wegen Propagandagefahr und Opferschutz
  • 15-jähriger Täter bekannte sich zum IS, Anklage Ende Sommer erwartet
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Der Jugendliche, der am 2. März 2024 in Zürich einen orthodoxen Juden niedergestochen hat, erhält die Akten zu seinem Fall nicht. Das Bundesgericht hat einen Antrag der Jugendanwaltschaft bestätigt. Diese befürchtet, dass der Beschwerdeführer die Akten für Propaganda nutzt.

Die Sicherheit des Opfers und seines Umfelds sollen gewährleistet werden, schreibt das Bundesgericht in seinem am Donnerstag publizierten Urteil. Eine Schwärzung des Namens des Opfers sei unzureichend.

Die konkreten Tatumstände könnten in «einschlägigen Foren» veröffentlicht oder zu Propagandazwecken missbraucht werden. Der damals 15-Jährige hatte sich zum sogenannten Islamischen Staat bekannt. Zwar befinde sich der Jugendliche in einer geschlossenen Einrichtung. Eine digitale Verbreitung wäre dort aber dennoch möglich, heisst es im Urteil.

Beschwerde unbegründet

Der Jugendliche darf die Akten einsehen, aber nicht behalten. Sein Verteidiger erhalte vollen Zugang, darf die Akten seinem Mandanten aber nicht weitergeben. Das reiche aus, auch wenn die Arbeit des Verteidigers aufwändiger und umständlicher sei, argumentiert das Bundesgericht. «Unter den Umständen ist das erforderlich und hinzunehmen». Das Bundesgericht weist die Beschwerde als unbegründet ab.

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Dem damals 15-jährige Schweizer mit tunesischen Wurzeln wird vorgeworfen, am Abend des 2. März 2024 in Zürich mehrfach mit einem Küchenmesser auf einen als orthodoxen Juden erkennbaren Mann eingestochen haben und diesen lebensgefährlich verletzt zu haben. Er soll gesagt haben, dass er da sei, um Juden zu töten. In einem später aufgetauchten Video bekannte sich der Jugendliche zum IS.

Anklage Ende Sommer

Die Zürcher Jugendanwaltschaft stellte den Antrag zu den Akten bereits sechs Tage nach der Tat. Das Zwangsmassnahmengericht bestätigte die verweigerte Herausgabe, ebenso wie später das Obergericht.

Wann der Prozess gegen den Jugendlichen stattfindet, ist noch offen. Gemäss «NZZ» soll Ende Sommer Anklage erhoben werden.

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