Tanja S. (53) wird vor Migrolino in Hinwil ZH bedroht – bestraft wird aber auch sie
«Ich bin doch das Opfer, warum bekomme ich Hausverbot?»

Lamin B.* bedroht Tanja S.* vor einer Migrolino-Filiale in Hinwil ZH mit dem Tod. Im Laden wehrt sich die Frau, es wird handgreiflich. B. wird für die Drohung verurteilt. Doch die Frau darf trotzdem nicht mehr ins Migrolino. Denn sie hat Hausverbot.
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Tanja S.* wird seit längerer Zeit von Lamin B.* am Bahnhof in Hinwil belästigt.
Foto: Devin Schürch

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Frau aus Hinwil erhält Hausverbot nach Konflikt in Migrolino
  • Täter wegen Drohung verurteilt, beide erhalten Hausverbot
  • Urteil im April 2026, Hausverbot für Tanja S. bleibt bestehen
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Devin SchürchReporter News

Tanja S.* (53) aus Hinwil ZH fühlt sich ungerecht behandelt. Sie hat Mirgolino-Hausverbot. Wegen Lamin B.*, einem Mann, der sie über längere Zeit belästigt und bedroht.

Im November 2025 eskaliert die Situation vor und in einer Migrolino-Filiale. 

Seit Monaten Konflikte am Bahnhof

Laut Tanja S. ist Lamin B. randständig, in Hinwil bekannt und fällt am Bahnhof regelmässig durch aggressives Verhalten auf. Auf sie habe es der Mann aber besonders abgesehen, so Tanja S.

Nach ihren Angaben beginnt der Konflikt vor rund eineinhalb Jahren am Bahnhof Hinwil. B. habe wiederholt Kontakt zu ihr gesucht, erzählt sie gegenüber Blick. «Ich habe ihm aber klargemacht, dass ich nichts mit ihm zu tun haben will.»

Danach kommt es immer wieder zu Vorfällen. «Er schreit mich an, beleidigt mich.» Einmal habe Lamin B. eine Flasche nach ihr geworfen und sich ihr gegenüber entblösst, so die 53-Jährige. 

Die 53-Jährige ist regelmässig in der Nähe des Bahnhofs unterwegs. Unter anderem besucht sie ein Fitnessstudio in der Nähe. Tanja S. kann Lamin B. zwar ausweichen, ihm aber nie komplett aus dem Weg gehen.

«I will kill you!»

Am 22. November 2025 trifft sich S. am Bahnhof Hinwil mit einer Freundin. Gemeinsam wollen die beiden spazieren gehen und zuvor noch Getränke in der Migrolino-Filiale kaufen. Auch Lamin B. ist wieder einmal vor Ort.

«Als er mich gesehen hat, hat er sofort wieder angefangen, herumzuschreien», sagt Tanja S. Zuerst ruft B: «I hate you!» Danach kommt es zu einer Morddrohung: «I will kill you!», schreit er. Tanja S. alarmiert daraufhin die Polizei. Für diese Drohung wird B. später verurteilt.

Flucht in die Filiale

Während die Einsatzkräfte auf dem Weg sind, begibt sich S. in die nahe gelegene Migrolino-Filiale. «Ich dachte, dort sei ich sicher. Angeblich hat B. dort bereits Hausverbot.» Ob bereits im Vorfeld ein Hausverbot gegen B. vorlag, bestätigt Migrolino gegenüber Blick nicht. Auch Details zu dem Vorfall nennt das Unternehmen aus Datenschutzgründen nicht.

S. wartet gerade an der Kasse, als sie bemerkt, wie B. direkt hinter ihr steht. «Ich habe mich umgedreht und aus Angst dreimal zugeschlagen», erzählt Tanja S. «Er hatte Flaschen in der Hand, diese sind heruntergefallen.» 

Die Mitarbeiterin der Filiale will die Situation beruhigen, schickt allerdings nicht den Mann, sondern Tanja S. aus dem Laden. «Ich habe mich da schon gefragt, warum ich und nicht B. rausmuss.»

«Ich bin doch das Opfer, warum bekomme ich Hausverbot?»

Später trifft die Polizei ein. Nachdem S. die Vorfälle schildert, darf sie gehen. «Ich habe es dort nicht mehr ausgehalten und wollte einfach weg.» Auch B. darf den Bahnhof verlassen.

Später am gleichen Tag begibt sich S. nochmals in die Migrolino-Filiale. Nach eigenen Angaben wird ihr dabei erklärt, sie erhalte ein dauerhaftes Hausverbot, weil durch den Vorfall Getränke ausgelaufen seien und das Personal habe reinigen müssen.

Tanja S. sagt: «Ich bin doch das Opfer, warum bekomme ich Hausverbot? Das kann doch nicht sein.»

Trotz Urteil – das Hausverbot bleibt

Ein Gericht verurteilte Lamin B. im April 2026 wegen mehrerer Delikte, darunter die Drohung gegenüber Tanja S., zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 150 Tagen sowie einer Geldstrafe von 900 Franken.

S. glaubt, da jetzt ein Urteil da ist, sei ihr Hausverbot aufgehoben – doch sie irrt sich. «Da Hausverbot gilt nach wie vor», ärgert sie sich. Es werde sogar die Polizei gerufen, wenn sie dagegen verstosse.

Migrolino erklärt auf Anfrage von Blick, dass die Franchisepartner vor Ort die Hausverbote aussprechen würden. Dies passiere, «wenn insbesondere eine Gefährdung für das Personal, die Kunden oder unseren Franchisepartner besteht.» Auch sonstiges untragbares Verhalten könne nach Ermessen des Franchisepartners und nach geltenden Gesetzen zu Hausverboten führen.

Laut Migrolino wird sich am Hausverbot für Tanja S. auch vorläufig nichts ändern. Die Entscheidung liegt beim Partner. «Eine Aufhebung ist derzeit nicht vorgesehen, kann aber zu einem späteren Zeitpunkt erneut geprüft werden», schreibt Migrolino.

*Namen geändert 

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