Prozessstart in Meilen
Ärztin soll ihre demente Mutter vernachlässigt haben – und taucht ab

Eine 60-jährige Ärztin steht am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Meilen wegen mutmasslicher Vernachlässigung ihrer dementen Mutter. Laut Anklage soll sie die bettlägerige Frau geschlagen haben. Vor Gericht ist sie trotz zweimaliger Vorladung nicht erschienen.
Publiziert: 09:38 Uhr
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Aktualisiert: 10:13 Uhr
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Eine 60-jährige Ärztin steht vor dem Bezirksgericht Meilen wegen mutmasslicher Vernachlässigung ihrer dementen Mutter.
Foto: Keystone/Ennio Leanza

Darum gehts

  • Ärztin wegen Vernachlässigung ihrer dementen Mutter vor Gericht
  • Vorwürfe: Körperliche Verwahrlosung und Schläge gegen den Hals
  • Staatsanwaltschaft fordert Geldstrafe von 180 mal 30 Franken und 1000 Franken Busse
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Eine Ärztin hätte sich heute Donnerstag wegen mutmasslicher Vernachlässigung ihrer Mutter vor dem Bezirksgericht Meilen verantworten müssen. Die 60-Jährige nahm die demente Mutter zu Hause auf, unterliess laut Anklage aber die Betreuung. 

Wie bekannt wurde, ist die Frau am Donnerstag nicht vor Gericht erschienen. Es war schon das zweite Mal, dass sie den Prozess platzen liess. Verhandelt wird trotzdem. Das Gericht führt nun eine Abwesenheitsverhandlung ohne Öffentlichkeit durch. Ob es am Donnerstag noch zu einem Urteil kommen wird, ist offen. Warum die Ärztin zum wiederholten Mal nicht am Prozess auftauchte, ist nicht bekannt.

Die Beschuldigte habe sich längere Zeit nicht um die bettlägerige Mutter gekümmert, heisst es in der Anklageschrift. Das habe zur Folge gehabt, dass die Frau körperlich verwahrloste und etwa tagelang in mit Ausscheidungen gefüllten Windeln liegen musste.

Die Anklage wirft der Beschuldigten weiter vor, die Mutter zweimal gegen den Hals geschlagen zu haben. Dabei hätte die damals 83-Jährige schwere Schäden erleiden können.

Anklage erhebt schwere Vorwürfe

Die Mutter lebte ab Herbst 2021 rund ein Jahr bei der Beschuldigten, bis zu ihrem Tod. Die Vorwürfe beziehen sich auf die letzten Monate, in denen jeweils morgens für zwei Stunden eine Pflegehilfe die Mutter betreute. Demnach soll die alte Frau abgesehen von diesen zwei Stunden keinerlei Pflege oder Betreuung erhalten haben.

Gerade als Ärztin wäre es für die Tochter ohne weiteres möglich gewesen, sich um die Grundbedürfnisse und menschenwürdige Hygiene zu kümmern, heisst es in der Anklageschrift. Da sie die kranke Frau in ihrer Wohnung aufnahm, wäre es demnach ihre Aufgabe gewesen, für die Mutter zu sorgen.

Geldstrafe gefordert

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Verurteilung wegen mehrfacher, teilweise versuchter, einfacher Körperverletzung, begangen an einer schutzbefohlenen Person. Sie fordert eine Geldstrafe von 180 mal 30 Franken sowie eine Busse über 1000 Franken. Für die Geldstrafe ist eine Probezeit von zwei Jahren vorgesehen.

Der Verteidiger der 60-Jährigen gibt seine Forderung an der Verhandlung bekannt. Für die Frau gilt die Unschuldsvermutung.

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