Berufungsgericht bestätigt
Lukas D. muss wegen Mord an Ehefrau (†29) 20 Jahre ins Gefängnis

Ein 39-jähriger Mann aus Kehrsatz BE stand erneut vor Gericht wegen des mutmasslichen Mordes an seiner Frau. Nach einem Urteil von 20 Jahren Haft hat er Berufung eingelegt. Das Obergericht bestätigte den Entscheid der Vorinstanz.
Publiziert: 15:19 Uhr
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Aktualisiert: vor 13 Minuten
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Lukas D. soll Luiza D. getötet haben.
Foto: zVg

Darum gehts

  • Lukas D. steht erneut vor Gericht nach mutmasslichem Mord an Ehefrau
  • Angeklagter bestreitet Tat, behauptet Frau habe sich selbst getötet
  • Ursprüngliches Urteil: 20 Jahre Haft für angebliches Erdrosseln im Schlaf
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Janine EnderliRedaktorin News

Rund drei Jahre nach dem mutmasslichen Mord an seiner Ehefrau (†29) stand Lukas D.* (39) erneut vor Gericht. Der Mann aus Kehrsatz BE wurde im August 2024 zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt. D. hat das Urteil jedoch weitergezogen. Am Mittwoch hat das Berner Obergericht den Schuldspruch vollumfänglich bestätigt. 

«Die Indizien geben schlicht und einfach ein stimmiges Gesamtbild», stellte die Präsidentin der obergerichtlichen Strafkammer am Mittwoch bei der Urteilsbegründung fest. Es gebe keine unüberwindlichen Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten.

Vor dem Obergericht machte der Angeklagte von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch.

Lukas D. soll Ehefrau erdrosselt haben

Der Schweizer soll Luiza D. im Dezember 2022 in der gemeinsamen Wohnung erdrosselt haben. Der Mann hat die Tat stets bestritten. Seine psychisch angeschlagene Frau habe sich selbst das Leben genommen, betonte der Angeklagte damals vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland. 

Der Angehörige einer Freikirche habe eine aussereheliche Beziehung gehabt und sich nicht zwischen seiner Frau und der neuen Liebe entscheiden können und auch in der Freikirche nicht das Gesicht verlieren wollen.

Richterin: Lügengebäude geriet unter Druck

Er habe beide Frauen angelogen und hingehalten, statt Verantwortung zu übernehmen und reinen Tisch zu machen. Als sein Lügengebäude immer mehr unter Druck geraten sei, habe der angehende Rettungssanitäter seine Ehefrau eliminiert, hiess es. Anschliessend habe er alles versucht, um die Tat als Selbstmord der Frau erscheinen zu lassen. Für das Obergericht war die Qualifikation der Tat als Mord unbestritten, ebenso die lange Freiheitsstrafe.

Das Gericht sah es hingegen als erwiesen an, dass der angehende Rettungssanitäter seiner Frau das Beruhigungsmittel Dormicum verabreichte und sie dann im Schlaf erdrosselte. Er wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt.

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