Darum gehts
- Lukas D. steht erneut vor Gericht wegen Mordes an seiner Ehefrau
- Angeklagter bestreitet Tat, Gericht sieht Verabreichung von Dormicum und Erdrosselung
- Erstinstanzliches Urteil: 20 Jahre Freiheitsstrafe, Obergericht entscheidet am Mittwoch
Rund drei Jahre nach dem mutmasslichen Mord an seiner Ehefrau (†29) steht Lukas D.* (41) erneut vor Gericht. Der Mann aus Kehrsatz BE wurde im August 2024 zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt. D. hat das Urteil jedoch weitergezogen.
Der Mann soll Luiza D. im Dezember 2022 in der gemeinsamen Wohnung getötet haben. Der Mann hat die Tat stets bestritten. Seine psychisch angeschlagene Frau habe sich selbst das Leben genommen, betonte der Angeklagte damals vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland.
Das Gericht sah es hingegen als erwiesen an, dass der angehende Rettungssanitäter seiner Frau das Beruhigungsmittel Dormicum verabreichte und sie dann im Schlaf erdrosselte. Er wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt.
Angeklagter möchte sich nicht äussern
Am Montag hat der Angeklagte vor dem Berner Obergericht von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch gemacht. Er wolle sich nicht mehr äussern, sagte D.. Dabei blieb er denn auch höflich, aber beharrlich bei jeder Frage, die ihm das Gericht trotzdem stellte.
Als nächstes gehört das Wort den Anwältinnen und Anwälten der Anklage und Verteidigung mit ihren Plädoyers. Diese dürften bis mindestens am späteren Nachmittag dauern.
Das Urteil wird am Mittwoch bekannt gegeben.