Parkbusse in Zürich-Wollishofen verärgert Aargauer Handwerker
«Das kleinkarierte Bünzlidenken der Stadt Zürich schadet ihrem Image sehr»

Der Aargauer Handwerker Christian Müller (55) regt sich über eine Zürcher Parkbusse auf. Er muss 40 Franken zahlen, weil das Firmenauto zu lang war und über den Parkplatz hinausragte.
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Firmeninhaber Christian Müller aus Brittnau im Aargau regt sich über das «Bünzlidenken» der Stadtpolizei Zürich auf.
Foto: zVg

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Zürcher Parkbusse von 40 Fr. ärgert Aargauer Handwerker Christian Müller
  • Die Hinterräder des Fahrzeugs standen auf dem Trottoir
  • Stadtpolizei: Parkieren nur erlaubt, wenn Fahrzeug komplett im Parkfeld steht
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Karin FrautschiReporterin Blick

Eine Zürcher Parkbusse sorgt im Aargau für rote Köpfe. «Ich habe mich gefragt, wo der gesunde Menschenverstand geblieben ist», sagt Christian Müller (55), Inhaber eines Bodenbelagsgeschäfts in Brittnau AG, zu Blick. 

Einer seiner Mitarbeiter erhielt Ende März im Zürcher Stadtteil Wollishofen eine Parkbusse von 40 Franken, weil der Lieferwagen über das gelb eingezeichnete Parkfeld hinausragte. Ein Bild der damaligen Parkplatzsituation liegt Blick vor und zeigt, dass sich die beiden Hinterräder des Fahrzeugs nicht innerhalb des Parkfelds befanden.

«Kleinkariertes Bünzlidenken»

Besonders ärgerlich: Weil die Aargauer Handwerker wissen, dass die Parkplatzsituation in der Stadt Zürich herausfordernd sein kann, holten sie vorgängig vom Auftraggeber extra die Erlaubnis ein, den Lieferwagen einen Tag auf dem Privatparkplatz vor dem Gewerbehaus parkieren zu können. 

Dass ihnen nun die Länge des Lieferwagens zum Verhängnis wurde, findet Firmenchef Müller lächerlich. «Das kleinkarierte Bünzlidenken und Handeln der Stadt Zürich schadet ihrem Image sehr. So verleidet es mir als Handwerksbetrieb, Aufträge in Zürich anzunehmen.» 

Die 40 Franken, die seine Firma nun berappen muss, seien ihm egal, sagt Müller. Aber: «Diese Busse macht mich ranzig, es geht mir ums Prinzip. Es kann nicht sein, dass man uns Handwerkern solche Steine in den Weg legt.»

Seinem Frust lässt er auch auf Facebook freien Lauf. «Seit 40 Jahren sind wir in der ganzen Schweiz unterwegs, aber so etwas passiert nur in Zürich», schreibt er in einem Post.

«Wir nehmen immer Rücksicht»

Weil er mit der Busse nicht einverstanden ist, erhebt er Einsprache bei der Stadtpolizei Zürich.

In einem Brief, der Blick vorliegt, antwortet ihm die Polizei: «Wird ein Fahrzeug auf privatem Grund parkiert, muss es sich vollumfänglich darauf befinden.» Die Hinterräder des Fahrzeugs hätten in diesem Fall aber ausserhalb des Privatgrunds auf dem Trottoir gestanden, das als öffentlicher Grund gelte. 

Sofern es Signale oder Markierungen nicht ausdrücklich zulassen würden, sei das Parkieren auf dem Trottoir verboten. «Dabei ist es unerheblich, ob das Fahrzeug ganz oder nur teilweise auf dem Trottoir stand», betont die Polizei.

Christian Müller hat für diese Erklärung der Polizei kein Verständnis: «Das Auto hat dort absolut niemanden behindert.» Er betont: «Wir nehmen immer Rücksicht, wollen niemandem den Weg versperren.» 

Firmenchef wünscht sich Kulanz

Auf Blick-Anfrage betont Marc Surber, Mediensprecher der Stadtpolizei Zürich, dass das Fahrzeug aus rechtlicher Sicht komplett im Parkplatz stehen müsse. Mit «komplett» seien grundsätzlich auch die Seitenspiegel und das Heck gemeint. «Daher wenden wir bereits eine tolerantere Verzeigungspraxis an, indem wir es akzeptieren, wenn sämtliche Räder innerhalb des Parkfelds stehen», erklärt der Polizei-Sprecher.

Sofern die vorhandenen Privatparkplätze ungeeignet seien, bleibe als Alternative nur das Organisieren eines anderen Abstellplatzes, wie zum Beispiel die blaue Zone mit einer Tagesbewilligung, so die Stadtpolizei Zürich. 

Auch darüber regt sich Firmenchef Müller auf: «Ich möchte die Bussen-Verteiler und -Verteilerinnen gern mal einladen, einen Tag unseren Knochenjob zu machen und das schwere Material durch die Strassen zu schleppen.» Wenn man weiter weg vom Einsatzort parkieren müsse, erschwere das die Arbeit erheblich.

Trotzdem verzichtet Müller darauf, den Fall eine Instanz weiterzuziehen und von einem Richter beurteilen zu lassen. Weil er nicht mit grossen Erfolgschancen rechnet und ihm der Aufwand zu gross wäre, wird er die 40-Franken-Busse bezahlen. Der Frust bleibt trotzdem.

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