Private Bussenflut
Parkfirmen sorgen in den Kantonen für immer mehr Bürokratie

Im Aargau explodieren die Datenanfragen privater Parkfirmen. Das belastet die Strassenverkehrsämter immer weiter. Eine SVP-Nationalrätin fordert nun ein Verbot der Praxis.
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Um zu büssen, dürfen Betreiber von privaten Parkplätzen über die Behörden die Fahrzeughalter ausfindig machen.
Foto: PIUS KOLLER

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Private Parkfirmen nutzen Halterdaten, belasten Behörden mit Datenabfragen
  • Aargauer Urteil erlaubt Datenzugriff trotz Sperrung, SVP will Praxis stoppen
  • Auch bei der Staatsanwaltschaft nehmen die Fälle rasant zu
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Joschka SchaffnerRedaktor Politik

Auf privaten Parkplätzen wird fleissig gebüsst. Zwar nicht mittels «offizieller» Bussen, jedoch mit sogenannten Umtriebsentschädigungen. Doch um diese an die sündigen Fahrzeughalter zu bringen, sind die zuständigen Sicherheitsfirmen auf die Daten der Schweizer Behörden angewiesen.

Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, sorgt das in den Kantonen für gehörigen Mehraufwand. Das ist unzumutbar, findet auch die Aargauer SVP-Nationalrätin Stefanie Heimgartner (38). In einem Vorstoss will sie der Praxis einen Riegel schieben. Die Anfrage-Flut drücke nämlich ein grundsätzliches Problem aus: Parkfirmen privatisieren ihre Gewinne, während die staatlichen Stellen unter der Bürokratie ächzen.

Anzahl Fälle steigt rasant an

Im Aargau ist die Situation besonders brisant: Dort dürfen die Parkfirmen gemäss einem Urteil des kantonalen Obergerichts Halterdaten sogar dann anfordern, wenn Fahrzeughalter ihre Angaben gesperrt haben.

Doch wie gross ist der administrative Aufwand wirklich? Laut dem Aargauer Departement Volkswirtschaft und Inneres bearbeitete das Strassenverkehrsamt allein im Januar 2026 über 926 Anfragen, im Februar waren es 936. Das binde gehörig personelle Ressourcen, so die Aargauer Behörden. Pro Gesuch werde jedoch eine Gebühr von 20 Franken erhoben, die den durchschnittlichen Bearbeitungsaufwand abdeckt. Aufwendigere Fälle können höhere Gebühren verursachen.

Zudem gebe es für die Parkfirmen einige Auflagen: Sie müssen umfangreiche Nachweise einreichen, darunter Fotos des Fahrzeugs, Zeitstempel, Signalisationen und Eigentumsnachweise. Gleichzeitig häufen sich aber auch die Anfragen von Fahrzeughaltern, die wissen wollen, wer ihre Daten abgefragt hat – ein weiteres Problem für das überlastete Strassenverkehrsamt.

Problem auch bei der Staatsanwaltschaft

Ein Verbot der Datenabfragen könnte das Amt durchaus entlasten. Nur: Die Arbeit würde sich bloss zur Staatsanwaltschaft verlagern. Die privaten Parkfirmen können die Parksünder nämlich strafrechtlich verfolgen, was zusätzliche Verfahren und Dokumentationen erfordert. Im Aargau zeigt sich auch hier ein Trend: Laut der Staatsanwaltschaft stieg die Zahl der Verstösse gegen richterliche Parkverbote von 900 Fällen im Jahr 2023 auf 2948 im Jahr 2025.

Kritikerinnen wie Heimgartner sehen in den Praktiken der Parkfirmen eine Form der Abzocke. Pascal Meier, Geschäftsführer der Firma Parkix, verteidigt das Geschäftsmodell: «Ohne Parkkontrollen hält sich ein Teil der Parkierenden nicht an die Regeln.» Dies verschlechtere die Verfügbarkeit der Parkplätze und benachteilige jene, die sich korrekt verhalten.

Die Höhe der Umtriebsentschädigungen bleibt allerdings umstritten. Während das Bundesgericht 2014 Beträge zwischen 30 und 52 Franken als angemessen einstufte, verwarf das Zürcher Bezirksgericht 2004 eine Entschädigung von 120 Franken als unzulässig. Wer jedoch den Überschuss über die eigentlichen Kosten der Parkfirmen erhält, bleibt offen.

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