2000 Franken!
Am Fressbalken drohen jetzt Mega-Bussen

Der Fressbalken kämpft schon lange mit einem Problem. Immer wieder blockieren Personenfahrzeuge und LKWs die Busparkplätze. Die Autobahnraststätte in Würenlos AG greift nun zu härteren Massnahmen und verteilt hohe Bussen.
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Der legendäre Fressbalken an der Autobahn A1 gehört zu den meistbesuchten Raststätten der Schweiz.
Foto: Sven Thomann

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Raststätte Würenlos bestraft Falschparker: bis zu 2000 Franken Bussen möglich
  • Busse brauchen Parkplätze für Pausen, Problem verschärft an Feiertagen
  • Gericht Baden entscheidet: Verbot seit letzter Woche offiziell in Kraft
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Wiebke KöhneRedaktorin Newsdesk

Was machen gestresste Autofahrer, die keinen freien Parkplatz finden? Einige von ihnen lassen ihr Auto offenbar auf dem markierten Busparkplatz stehen. Davon hat die Betreiberin der Raststätte Würenlos AG an der A1 nun endgültig genug. Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, werden Falschparker per sofort mit hohen Bussen von bis zu 2000 Franken bestraft. 

Laut Betreiberin H&B Real Estate AG haben sich die Vorfälle insbesondere zu Stosszeiten und an Feiertagen gehäuft. Dies zum Ärgernis der Reisebusse, die am Fressbalken gerne Zwischenhalt einlegen.

Verbot seit letzter Woche in Kraft

Die Busse, die in diesen Situationen wiederum nicht mehr ordnungsgemäss parkieren können, müssen versuchen, auf normale Parkplätze auszuweichen. Einfach weiterfahren ist für sie wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten keine Option.

Bis jetzt wurden Parksünder laut «Aargauer Zeitung» lediglich vom Sicherheitspersonal angesprochen und weggewiesen. Da sich diese Massnahme als unzureichend erwies, hatte das Bezirksgericht Baden am 22. Dezember das neue Verbot erlassen. Dieses trat letzte Woche in Kraft.

Im Gegensatz zu Rastplätzen, die in der Schweiz dem Bund unterstehen, gelten an Raststätten neben kantonalen Vorschriften vor allem die Regeln des Betreibers. Blick zeigt, worüber man sich vor einem Raststätten-Besuch besser informieren sollte, um nicht unangenehm überrascht zu werden.

Parkdauer

An Raststätten parkiert man im Normalfall gratis – solange man nicht vorhat, länger zu bleiben. An der A1-Raststätte Grauholz in Ittigen BE muss man beispielsweise bereits ab zwei Stunden eine Tageskarte für 15 Franken kaufen. Die Raststätte Pratteln BL an der A2 lässt einen dagegen vier Stunden gebührenfrei parkieren. Übrigens hat der Fressbalken seine Gratis-Parkzeit neu wieder von zwei auf vier Stunden angehoben. Die Regelungen sollten sowohl Autoposer als auch Pendlergemeinschaften an zu langer Nutzung hindern.

Gebühren

Auch bei den Gebühren, die für sogenannte Langzeitparkierer anfallen, verhält es sich unterschiedlich. Wer sein Auto an der Raststätte Luzern länger als vier Stunden stehen lassen möchte, bezahlt pro Kalendertag 8 Franken. Wenn jemand sein Fahrzeug über Nacht an einer der beiden Gotthard-Raststätten in Schattdorf UR abstellen möchte, kostet das 16 Franken. 

Camping

Generell gelten jeweils die kantonalen Bedingungen zu Wildcamping sowie die Richtlinien der Betreiber. Laut TCS informiert man sich am besten vor Ort, ob einmaliges Übernachten erlaubt ist. Abzuraten ist in jedem Fall von Campingverhalten, wie dem Aufstellen von Tischen oder Stühlen auf dem Platz.

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