Darum gehts
- Polizist löscht die eigene Parkbusse und verliert den Job
- Ein Beamter manipulierte das Bussgeldregister und analoge Akten zur Vertuschung
- Urteil: 50-Tagessätze-Strafe auf Bewährung und 1400 Franken Geldstrafe
Weil er nicht 40 Franken zahlen wollte, verlor er seinen Job. Ein Polizeibeamter der Stadt Lancy GE hatte sein Auto zu lang in einer Blauen Zone parkiert. Prompt gab es eine Busse von 40 Franken. Über den Vorfall berichtete «24 heures».
Doch das wollte der damalige Leiter der Parkwache nicht auf sich sitzen lassen. Eine solche Busse in seiner Position – und sie ausgerechnet von einem seiner Untergebenen ausgestellt zu bekommen: Das war zu viel. Der Beamte fasste den Plan, die Sache zu vertuschen.
Er liess die Geldstrafe im System verschwinden
Schliesslich hatte er in seiner Position die perfekten Mittel dafür. Er habe sich ins Bussgeldregister eingeklinkt, den Strafzettel annulliert und das erfasste Kennzeichen verändert, so «24 heures».
Der Polizist ging dabei gründlich vor: Er griff auch auf die Akte des Beamten zu, der die Busse ausgestellt hatte, und löschte dort die Fahrzeugfotos.
Im analogen Bussgeldbuch veränderte der Mann wiederum das Kennzeichen und schrieb den Hinweis «storniert» von Hand auf die Akte. Doch dem Beamten, der die Busse ausgestellt hatte, fiel die Änderung im Bussgeldregister sofort auf. Er informierte das Team und konfrontierte den ertappten Bussenpreller, der sich weigerte, das Vertuschen zuzugeben.
Kündigung und Strafverfahren
Als die Angelegenheit bis zu den Vorgesetzten kam, gestand er. Bis Ende des Monats reichte er seine Kündigung ein. Zudem wurde er wegen Amtsmissbrauchs und Urkundenfälschung verurteilt: zu einer bedingten Geldstrafe von 7000 Franken und einer Busse von 1400 Franken.
Parkbussen sorgen immer wieder für Ärger.
Parkuhrenpuff in Zürich
In der Swiss Life Arena hatte Maria K.* im Oktober 2024 einen schönen Abend bei einem Hockeyspiel genossen. Als sie auf dem Rückweg einen weissen Zettel hinter dem Scheibenwischer ihres Autos erblickte, war es mit der guten Stimmung schnell vorbei.
Um 20.15 Uhr hatte man ihr eine Umtriebsentschädigung von 50 Franken aufgebrummt. Dabei hatte sie doch, als sie ihr Auto in der Vulkanstrasse in Zürich-Altstetten abstellte, per App ein Parkticket gelöst. Und dieses war bis 23.56 Uhr gültig. Sie meldete sich bei der Securitas, die die Umtriebsentschädigung ausgestellt hatte, und erhob Einsprache.
Die Antwort war ernüchternd: An der Vulkanstrasse gehören die Parkplätze auf jeder Seite unterschiedlichen Bewirtschaftern, und Maria K. hatte ausgerechnet an der falschen Parkuhr per App gezahlt. Doch die Geschichte endete nicht nur mit der Umtriebsentschädigung: «Neben der entrichteten Parkgebühr muss ich jetzt auch noch 50 Franken obendrauf zahlen», erzählte sie Blick.
Mann zieht 40-Franken-Busse vor Bundesgericht
Eine Busse für zu langes Parkieren auf einem Parkfeld in Laufenburg AG im Februar 2019 wollte sich ein Mann nicht bieten lassen. Der Fahrer eines Renaults mit französischem Kennzeichen wehrte sich vehement gegen die Busse von 40 Franken.
Ein Zivilangestellter der Regionalpolizei Oberes Fricktal gab an, dass der Wagen länger als die erlaubten fünf Stunden parkiert habe. Der Autofahrer legte Einsprache ein, die vom Bezirksgericht Laufenburg jedoch abgelehnt wurde. Als seine Berufung auch am Obergericht abgeschmettert wurde, zog er bis vors Bundesgericht. Und bekam im Oktober 2023 Recht.
Denn wie der Autofahrer bemängelt hatte, hatte der Zivilangestellte keine effektiven Beweise der überschrittenen Parkzeit vorlegen können. Er hatte weder die Ventilstellung beim Rad markiert noch Notizen oder Fotos gemacht.
Parkscheibe minimal verrutscht
Im April meldete sich eine Leserreporterin bei Blick, die sich über eine aus ihrer Sicht unverhältnismässige Parkbusse ärgerte. Sie gab an, ihre Parkkarte auf zehn Uhr gestellt zu haben, als sie ihr Auto an der Caspar-Wüst-Strasse in Zürich abstellte. Doch dann passierte es: «Beim Hinlegen auf das Armaturenbrett ist die Parkkarte wahrscheinlich um zwei Millimeter verrutscht.»
Nun war die Parkscheibe auf kurz vor zehn Uhr eingestellt. In der Blauen Zone durfte ihr Wagen dort nur eine Stunde parkiert werden. Um kurz nach elf Uhr steckte deshalb der Strafzettel am Auto – für die Leserin «pure Schikane». Ein Sprecher der Stadtpolizei erklärte, dass die Busse dennoch berechtigt gewesen sei. Denn sie wurde erst nach elf Uhr, also nach der zulässigen Parkzeit von einer Stunde, ausgestellt.
* Name geändert