Leser zur 90'000-Franken-Busse
«Leute müssen sicher nicht mehr bezahlen, nur weil sie mehr verdienen!»

In Lausanne wurde ein Millionär in der 50er-Zone geblitzt. Er fuhr 27 km/h zu schnell und erhielt dafür eine Geldstrafe von 90'000 Franken. Ist der Betrag aufgrund seines Einkommens gerechtfertigt? Leser teilen ihre Meinungen.
Publiziert: 11:25 Uhr
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Ein französischer Multimillionär wurde in Lausanne geblitzt – und muss jetzt tief in die Tasche greifen. (Symbolbild)
Foto: IMAGO/Ulrich Wagner

Darum gehts

  • Millionär erhält hohe Geldstrafe für Geschwindigkeitsüberschreitung in Lausanne
  • Kontroverse Diskussion über Fairness und Verhältnismässigkeit der einkommensbasierten Strafe
  • 90'000 Franken Busse für 27 km/h über Tempolimit in 50er-Zone
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
Alessandro Kälin
Alessandro KälinRedaktor Community

Ein Richter in Lausanne sprach aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h in der 50er-Zone eine Geldstrafe von rund 90'000 Franken aus. Grund dafür ist die Einkommensklasse des Geächteten. Der Multimillionär gehört zu den 300 reichsten Menschen der Schweiz. Die Busse wurde anhand des Einkommens und des Vermögens des wohlhabenden Geschäftsmannes berechnet.

Laut dem Richter handelt es sich beim Temposünder zudem um einen Wiederholungstäter. Trotz seines Vermögens und seiner Verkehrsgeschichte stellt sich die Frage, ob der hohe Strafbetrag bei einer solchen Geschwindigkeitsüberschreitung gerechtfertigt ist. 

Was denkt die Community zum Fall?

Ein Blick in die Kommentarspalte offenbart, dass viele den Strafbetrag überhaupt nicht verhältnismässig finden. So schreibt Manolo Blanco beispielsweise: «Das ist extrem unfair und sollte sofort abgeschafft werden! Vor dem Gesetz sollen alle gleich sein. Leute müssen sicher nicht mehr bezahlen, nur weil sie mehr verdienen!» Diese Meinung teilen in der Kommentarspalte viele Leserinnen und Leser.

Ähnlich sieht es Nicolas Ramsau. «Ein französischer Millionär zahlt 90'000 Franken für eine Tempoüberschreitung in der 50er-Zone – mit 5000 Fr. Einkommen wäre die Busse hundertmal tiefer. Das Bundesgesetz verlangt Gleichbehandlung – hier wirkt es wie modernes Raubrittertum», schreibt er. Ein klarer Vorwurf gegen das Lausanner Justizsystem. 

Auch Galzer Bert hebt den Mangel an Gleichbehandlung und die Unverhältnismässigkeit der Busse hervor: «Keine Ahnung, auf welchen Irrwegen die Justiz ist. Rechtsungleichheit ohnegleichen ist das. Ich als 5000-Franken-Verdiener komme also zum Schnäppchen. Der Millionär soll für das gleiche Vergehen Unsummen hinblättern. Null Rechtssinn, und das Bundesgericht moniert die Rechtsungleichheit nicht mal.»

«Die gleiche Tat soll bei allen gleich wehtun»

Jedoch sind nicht alle der Meinung, dass jeder und jede gleich geahndet werden sollte. Für Frank Meister spielt das Einkommen des Verurteilten durchaus eine Rolle: «Wenn Sie 3000 Franken im Monat verdienen und eine Busse von 500 Franken zahlen müssen, kann Sie das in existenzielle Schwierigkeiten bringen. Wenn Sie 300 Millionen auf dem Konto haben und 90'000 Franken zahlen müssen, sind das ein paar Tage Festgeldzinsen. Die Abstufung macht also schon Sinn. Die gleiche Tat soll bei allen ungefähr gleich wehtun.»

Thomas Hert ist sogar der Meinung, dass die Geldstrafe nicht hoch genug ausgefallen ist. «Wohl ein Witz? Die Strafe ist gerechnet am Vermögen zu tief. Es müsste in die Millionen gehen, damit es eine Wirkung zeigt. Bei Normalverdienern wäre der Betrag wohl mit einer Strafe von fünf Franken zu vergleichen. Jedoch bezahlen diese meist mehrere Hundert Franken bei einem Lohn von vielleicht 6000 Franken. Der Tagessatz sollte entsprechend berechnet werden und sich in diesem Fall auf um die fünf Millionen belaufen, da tut es vielleicht weh. Aber trotz anscheinend gleicher Delikte wird die Strafe nur bedingt ausgesprochen – bei Geldstrafen sollte es kein bedingt geben», schreibt er.

Auch Kurt Meier ist der Meinung, dass höhere Einkommensklassen bevorzugt werden: «Diese Tagessätze bevorteilen die Reichen. Mehrere Hundert Millionen Vermögen, da macht man locker über eine Million Einkommen pro Monat. Da würden 30 Tagessätze auch einer Million entsprechen und nicht läppischen 90'000 Franken! Und da es sich um einen Wiederholungstäter handelt, ist nicht nur die Höhe, sondern auch die Anzahl Tagessätze sehr gönnerhaft ausgesprochen.»

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