Darum gehts
- Reicher Geschäftsmann erhält hohe Busse für Geschwindigkeitsübertretung in Lausanne
- Strafe basiert auf Vermögen und Einkommen des Temposünders
- 90'000 Franken Busse für 27 km/h zu schnell
Er steht auf der Liste der 300 reichsten Personen des Landes – und wird jetzt aufgrund seiner Multimillionen auf dem Konto entsprechend hart sanktioniert. Über den Fall berichtete «24 Heures» am Freitag.
Es geht um einen reichen Geschäftsmann, der im August 2025 in Lausanne auf einer auf 50 Kilometer pro Stunde begrenzten Strasse geblitzt worden sein soll. Die Waadtländer Justiz verhängte für die Geschwindigkeitsübertretung eine saftige Busse: Insgesamt 90'000 Franken sollen in die Staatskasse wandern. Der reiche Franzose war mit 77 Kilometern pro Stunde unterwegs gewesen – beinahe 30 km/h zu schnell.
Staatsanwaltschaft muss rechnen
Wie kommt die hohe Busse zustande? Sie wird nach Vermögen und Einkommen des Temposünders berechnet. Derselbe Fahrer soll zuvor bereits zu einer Busse von 60'000 Franken verdonnert worden sein, zu der eine weitere Geldstrafe von 10'000 Franken hinzukam, schreibt «24 Heures». Sein Vermögen schätzt das Magazin «Bilan» auf mehrere Hundert Millionen Franken. Die ihm vorgeworfenen Taten gehen auf August 2024 zurück.
Ein Staatsanwalt des Bezirks Lausanne musste zum Taschenrechner greifen. Denn: 40 Tagessätze zu je 2000 Franken ergeben eine Geldstrafe von 80'000 Franken. Diese Strafe ist bedingt auf drei Jahre. Zusätzlich muss der Mann sofort eine Busse von 10'000 Franken bezahlen.
Das steht im Strafgesetzbuch
Wie wird die Summe festgelegt? Das steht im Schweizer Strafgesetzbuch im Artikel 34. «Ein Tagessatz beträgt in der Regel mindestens 30 und höchstens 3000 Franken», steht dort geschrieben.
«Der Richter legt den Betrag nach der persönlichen und wirtschaftlichen Situation des Täters zum Zeitpunkt des Urteils fest – insbesondere unter Berücksichtigung seines Einkommens und Vermögens, seiner Lebensweise, seiner Unterhaltspflichten, insbesondere familiärer Art, sowie des Existenzminimums», zitiert die Zeitung Vincent Derouand, Kommunikationschef der Staatsanwaltschaft. Wenn eine bedingte Strafe ausgesprochen wird, kann der Richter eine zusätzliche Busse verhängen. Deren Höchstbetrag liegt bei 10'000 Franken.