Darum gehts
- Autofahrer ziehen oft vor Bundesgericht, um Bussen anzufechten
- Kuriose Fälle: Vignetten-Streit, Handy am Steuer, Durchfall-Raser
- Strafen reichen von 250 Franken bis zu 16 Monaten Freiheitsstrafe
Im Januar 2022 beobachtete eine Ladenangestellte an der Zürcher Goldküste, wie ein Porsche Panamera beim Rückwärtsfahren einen BMW auf dem benachbarten Parkfeld touchierte. Sie machte daraufhin Fotos der beiden Autos und hinterliess ihre Nummer unter dem Scheibenwischer des BMW.
Wegen Nichtbeherrschen des Fahrzeugs und pflichtwidrigen Verhaltens verdonnerte das Bezirksgericht Meilen die Porsche-Fahrerin zu einer Busse von 350 Franken. Doch die Frau akzeptierte das nicht und zog bis vor Bundesgericht. Der Grund: Die Aussagen einer einzigen Zeugin seien nicht ausreichend und ihre Beobachtungen ausserdem «extrem ungenau, subjektiv und fehlerbehaftet», wie der «Tages-Anzeiger» schreibt.
Jetzt ist der Entscheid des Bundesgerichts da – worüber sich die Fahrerin ärgern dürfte. Es bestätigte nämlich den Entscheid des Bezirks- und auch des Obergerichts. Ausserdem muss sie zusätzlich zur Busse jetzt auch Gerichtskosten von satten 3000 Franken übernehmen.
Dass Autofahrer bis vor Bundesgericht ziehen, ist allerdings keine Seltenheit. Das zeigen die folgenden Fälle.
Aargauer Vignettenstreit
Nachdem sich die Autobahnvignette von der Windschutzscheibe gelöst hatte, klebte ein Aargauer Autofahrer sie mit Permanentkleber wieder an. Beim Zoll in Rheinfelden AG erhielt der Mann dann Mitte 2022 eine Busse von 300 Franken, weil sich die Vignette problemlos entfernen und somit übertragen liess. Der Mann zog gegen den Entscheid vor Bundesgericht und erhielt recht – jetzt muss sich das Aarauer Obergericht erneut mit dem Fall beschäftigen.
Handy am Steuer in Solothurn
Eine Solothurnerin wurde am Steuer mit dem Handy in der rechten Hand erwischt. Dafür wurde ihr eine Strafe von 250 Franken aufgebrummt. Das wollte sie nicht akzeptieren und zog vor Bundesgericht – was sich lohnte. Die Bundesrichter gaben der Frau recht: Ein kurzer Blick aufs Handy sei keine grössere Ablenkung als ein Blick in die Rückspiegel.
Berner Durchfall-Raser
Ein Schweizer wurde in Deutschland in einer Tempo-80-Zone mit mehr als 120 km/h geblitzt. Daraufhin entzog ihm das Berner Strassenverkehrsamt den Führerausweis auf unbestimmte Zeit. Dagegen zog der Mann vor Bundesgericht. Es sei eine Notsituation gewesen, weil er Durchfall gehabt und dringend zur Toilette gemusst habe. Das Bundesgericht wies die Klage ab. Ein dringender Toilettengang sei keine entschuldbare Notsituation.
Deutscher mit 237 km/h unterwegs
Ein Deutscher fuhr im Jahr 2014 von Bayern nach Genf. In Oberbuchsiten SO wurde er mit 237 km/h geblitzt – er war also knapp doppelt so schnell unterwegs wie erlaubt. Der ersten Gerichtsverhandlung blieb der Mann fern, woraufhin er zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt wurde. Der Deutsche zog das Urteil bis vor Bundesgericht und behauptete, er sei nicht am Steuer gesessen. Das Bundesgericht schmetterte seine Klage ab und brummte ihm zudem eine Busse von 4500 Franken auf.
McLaren-Raser in Bern
2020 raste ein Zentralschweizer in seinem McLaren über den Brünigpass. Dumm nur, dass er innerorts mit 110 km/h auf dem Tacho geblitzt wurde. Gegen die bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr und die Busse von 100 Franken zog er ans Bundesgericht weiter. Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass er sich immer noch innerorts befunden habe. Diese Erklärung liess das Bundesgericht allerdings nicht gelten und auferlegte ihm noch Verfahrenskosten von 3000 Franken.