«Es ging mit mir durch»
Inder (44) vergewaltigt Mädchen (15) auf Flug nach Zürich

Auf einem Flug von Mumbai nach Zürich missbrauchte ein indischer Geschäftsmann eine 15-Jährige sexuell, als diese eingeschlafen war. Nun wurde er im abgekürzten Verfahren verurteilt. Er muss das Land für mehrere Jahre verlassen.
Publiziert: 08:39 Uhr
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Aktualisiert: 11:39 Uhr
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Auf dieser Strecke kam es zur Tat.
Foto: FlightAware

Darum gehts

  • Indischer Geschäftsmann vergewaltigt 15-Jährige auf Swiss-Flug nach Zürich
  • Gericht verhängt lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen gegen den Täter
  • 18 Monate bedingte Freiheitsstrafe und 9000 Franken Verfahrenskosten
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Ein schockierender Vorfall ereignete sich im März auf einem Swiss-Flug von Mumbai Richtung Zürich. Wie die «NZZ» berichtet, vergewaltigte ein indischer Geschäftsmann (44) ein 15-jähriges Mädchen, als die Jugendliche in dem Airbus A330 einschlief. 

Laut der Anklage der Zürcher Staatsanwaltschaft nutzte der Inder die Situation seiner Sitznachbarin schamlos aus: Als die 15-Jährige sich schlafen gelegt hatte, begann der Passagier, das Mädchen zu berühren und den Arm um sie zu legen. 

Finger drang in Vagina ein

Als sie nicht reagierte, führte er seine Hand laut Anklageschrift zum Oberschenkel seines Opfers, bevor er sie in ihre Hose schob und in ihre Vagina eindrang. Weiter führte er die Hand des Mädchens mehrfach zu seinem Glied und rieb die Hand an seiner Kleidung.

Das Mädchen fiel in einen Schockzustand und war unfähig, sich zu wehren oder etwas gegen die Tat zu unternehmen, zitiert die «NZZ» aus der Anklage. Deshalb liess sie den Angriff über sich ergehen, bis der 44-Jährige von ihr abliess. 

Nach der Landung in Zürich wurde der Mann umgehend verhaftet und sass fünf Monate in Untersuchungshaft. Zu Beginn leugnete er die Tat, gestand aber später, was ein abgekürztes Verfahren ermöglicht. 

Tatbestand Vergewaltigung erfüllt

Am Dienstag fand das abgekürzte Verfahren gegen den Täter statt. Dabei kam erstmals das neue Sexualstrafrecht zur Anwendung. Demnach ist der Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt. 

Vor dem Bezirksgericht Bülach gab der Inder die Handlungen mit einem Kind zu. Das Gericht verurteilte den Geschäftsmann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten mit einer Probezeit von zwei Jahren. Zusätzlich wurde er für fünf Jahre des Landes verwiesen, darf aber weiterhin in andere europäische Länder einreisen.

«Es ging mit mir durch»

Ein lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen wurde ebenfalls verhängt. Während des Prozesses erklärte der Beschuldigte durch eine Dolmetscherin: «Es ging mit mir durch!» Er gab zu, dass ihm bewusst war, dass seine Sitznachbarin jung war, auch wenn er ihr genaues Alter nicht kannte. Die Tat tue ihm leid. 

Unmittelbar nach dem Prozess wurde der Inder aus der Sicherheitshaft entlassen und Migrationsamt übergeben, um seine Rückreise nach Indien anzutreten. 

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