Über Bomben im Gepäck sollte man keine Witze machen: Dies musste ein Schweizer (59) am Flughafen Warschau am eigenen Leib erfahren. Beim Check-in gab der Mann an, dass sich zwei Bomben in seinem Gepäck befänden, schreiben polnische Medien übereinstimmend.
Sofort rückten zwei Beamte zum Terminal aus. Der Mann, der eigentlich nach Mailand reisen wollte, wurde daraufhin kontrolliert. Es wurden keine gefährlichen Gegenstände gefunden. Der 59-Jährige habe anschliessend zugegeben, dass seine Aussage nur ein Witz war.
Passagier durfte nicht ins Flugzeug steigen
Ein Nachspiel hatte die Aktion dennoch: Die betroffene Fluggesellschaft entschied, dass der Mann nicht mit nach Mailand fliegen darf.
«Für die begangene Straftat wurde der Fluggast gemäss Artikel 210 Absatz 1 Nummer 5a des Luftfahrtgesetzes mit einer Geldstrafe in Höhe von 110 Franken bestraft», schrieb der Grenzschutz in einem Communiqué. Auch scheinbar harmlose Streiche können in Bezug auf die Flugsicherheit zu schwerwiegenden rechtlichen und organisatorischen Konsequenzen führen können, heisst es weiter.