Assura schickt Zahlungsbefehl ins Altersheim
«Musste man meine 100-jährige Mutter wirklich gleich betreiben?»

Eine Rechnung von 30 Franken geht vergessen, die Assura schlägt 100 Franken drauf. So hohe Gebühren müsste das Bundesamt für Gesundheit schon lange unterbinden.
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Ueli Meister kümmert sich für seine Mutter um alles Administrative.
Foto: Anne Gabriel-Juergens
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Nicole Müller
Beobachter

Rösli Meister ist völlig schockiert und versteht die Welt nicht mehr. Sie ist im März 100 Jahre alt geworden und lebt in einem Seniorenheim in Zürich. Jetzt steht an diesem heissen Junitag Yves de Mestral vor ihr: Betreibungsbeamter und Vorsteher des Stadtammann- und Betreibungsamts Zürich 3. Er übergibt ihr einen Zahlungsbefehl. Für Rösli Meister ist das zu viel Aufregung. Wir haben ihren Vornamen geändert, damit sie nicht erkennbar ist.

Mit dem Zahlungsbefehl fordert die Krankenkasse Assura eine «Kostenbeteiligung 29.75 Franken» plus «Mahn- und Verwaltungsspesen 100 Franken».

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Zahlung versehentlich abgelehnt

Rösli Meister ruft ihren Sohn an, Ueli Meister. Er kümmert sich um alles Administrative und nutzt das digitale Portal der Assura. Er ruft die Assura an und erfährt, dass die Fr. 29.75 der Selbstbehalt von zehn Prozent sind und er schon vor einem Jahr hätte zahlen müssen. Er muss im E-Banking versehentlich «ablehnen» angeklickt haben.

«Ich habe die Mahnungen im Onlineportal nicht gesehen – ich schaue da nie rein, mein Fehler», sagt Meister. «Aber musste man meine 100-jährige Mutter wirklich gleich betreiben?» Hätte ihn die Assura nicht kurz anrufen können? Er hätte sofort alles gezahlt, tut dies nun auch mit dem Zahlungsbefehl.

Er fragt sich auch: «Sind 100 Franken Spesen nicht etwas viel?» Sie setzen sich zusammen aus 10 Franken für die erste Mahnung, 30 Franken für die zweite Mahnung und 60 Franken für den Betreibungsaufwand.

Hätte sich einen Anruf statt einer Betreibung gewünscht: Ueli Meister.
Foto: Anne Gabriel-Juergens

Das BAG legt keine Höchstbeträge fest

Überrissene Verwaltungsspesen sind dem Parlament ein Dorn im Auge. Schon per 2024 hätte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Höchstbeträge festlegen sollen. Doch bis heute ist keine entsprechende Verordnung in Kraft. «Darüber sind wir auch nicht glücklich», sagt eine Sprecherin des BAG dem Beobachter. Der Teufel stecke in kleinen, aber komplizierten juristischen Fragen. Unklar, wie lange es noch dauert.

Schon heute müssen Gebühren verhältnismässig sein und den tatsächlichen Kosten entsprechen. Doch das tun sie häufig nicht, weiss der Betreibungsbeamte Yves de Mestral: «Für den geringen Aufwand sind die Gebühren oft viel zu hoch.» Schliesslich hätten Krankenkassen die meisten Abläufe komplett automatisiert – sonst könnten sie nicht mehrere Tausend Betreibungen pro Tag stemmen. Sie betreiben elektronisch via eSchKG, ein System für Gläubiger mit Massengeschäften.

60 Franken fürs Knopfdrücken

Wie kann also der Assura für eine Betreibung ein tatsächlicher Aufwand von 60 Franken entstanden sein? «Beim eSchKG muss ein Mensch höchstens einen Knopf drücken – wenn überhaupt», sagt de Mestral. «Musste eine Mitarbeiterin noch eine Briefmarke auf das elektronische Betreibungsbegehren kleben?»

Die Assura verweist auf ihre gesetzliche Pflicht, offene Forderungen zu betreiben, und darauf, dass heute keine Obergrenzen gelten. Vorher anzurufen, das würde bei den vielen Betreibungen enormen Aufwand und damit Kosten und höhere Prämien verursachen. Die Inkassokosten seien Pauschalbeträge, die auf den durchschnittlichen Kosten für jeden Schritt eines Inkassoverfahrens basieren, und lägen im Marktdurchschnitt, schreibt die Assura dem Beobachter. 

De Mestral lässt das nicht gelten. Und geht noch weiter: «Die Krankenkassen fühlen sich durch die Untätigkeit des BAG ermutigt, maximal abzuschöpfen.»

Rösli Meister hat sich mittlerweile vom Schock erholt. Und Ueli Meister weiss nun, dass er ab und zu ins Assura-Onlineportal schauen muss.

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