Christian Hubli, 57, aus Einsiedeln erinnert sich: «Als die Rechnung für den Zystofix-Wechsel am 7. Januar 2026 kam, traute ich meinen Augen nicht – Fr. 891.70, mehr als das Vierfache der bisherigen Kosten.»
Seine 55-jährige Frau hat Multiple Sklerose (MS), eine chronische Erkrankung des Nervensystems. Pia Hubli ist seit drei Jahren auf einen Zystofix angewiesen, einen Blasenkatheter, der den Urin direkt durch die Bauchdecke ableitet. Er muss alle sechs bis acht Wochen von einer Fachperson gewechselt werden, ein Routineeingriff. Seit der MS-Diagnose vor über zehn Jahren sitzt sie im Rollstuhl. «Der Verlauf meiner Erkrankung ist schleichend, es geht ständig bergab.» Ihr Mann pflegt sie und arbeitet deshalb nur noch Teilzeit.
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Teurer statt günstiger
Der Bahnbetriebsdisponent ärgert sich: «Ziel des neuen Tarifsystems war doch, dass es günstiger wird.» Solche Preissprünge trieben die Krankenkassenprämien weiter an, Christian Hubli will das nicht hinnehmen.
Seit 1. Januar 2026 gelten in der Schweiz zwei neue Tarifsysteme für ambulante Behandlungen in Praxen und Spitälern. Der Bundesrat wollte damit Kosten senken. Im Tardoc-Tarif sind grösstenteils die Behandlungen in Arztpraxen geregelt, mit den ambulanten Pauschalen werden Behandlungen in Spitälern abgegolten. Doch manche Leistungen kosten mit dem neuen Tarif deutlich mehr. Der Beobachter deckte bereits Fälle bei Augenärzten, bei Magen-Darm-Spezialisten und bei Urologen auf.
Daraufhin meldeten sich viele Betroffene mit ähnlichen Erfahrungen. Der Fall der Hublis zeigt: Genaues Hinschauen und Nachfragen lohnt sich.
Hubli hakte bei der Arztpraxis nach. Und erhielt die Erklärung, dass der Katheterwechsel wegen der Tardoc-Umstellung unter der Diagnose «Neurologische Erkrankungen» nicht mehr aufgeführt sei. Deshalb gelte dafür neu ein anderer, höherer Tarif. Über 890 Franken statt bisher 200. «Massiv überteuert» findet Christian Hubli das.
BAG verweist auf die Tarifautonomie
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beruft sich auf die Tarifautonomie. Die Verantwortung für die Tarifstrukturen liege bei der Ärzteschaft, den Spitälern und den Krankenversicherern, die dafür die Organisation ambulante Arzttarife AG (OAAT) gegründet haben. «Diese ist für die Ausgestaltung und Auslegung der Tarife verantwortlich.»
Dass sich die Vergütung einzelner Leistungen mit dem neuen Tarifsystem verändere, bedeutet nicht automatisch, dass diese falsch bewertet seien. «Das BAG kann jedoch nachvollziehen, dass deutliche Veränderungen bei einzelnen Rechnungen Fragen aufwerfen», sagt Mediensprecher Reto Hügli. Man informiere die Partner regelmässig über Beschwerden. Allfällige Fehltarifierungen sollten somit zeitnah behoben werden können.
Die Krankenkasse des Paares reagierte zuerst lapidar auf Hublis Nachfrage: Das Parlament habe die Tarife bewilligt. Dennoch zog sie die Abrechnung zurück und schickte eine neue über Fr. 434.75. Im April korrigierte sie den Betrag nochmals auf Fr. 366.05. Dabei blieb es seither.
Ärzte fordern rasche Korrekturen
Prioswiss, der Branchenverband der Schweizer Krankenversicherer, betont, dass es in der Einführungsphase eines neuen Tarifsystems vereinzelt zu Fehlern kommen könne. «Entscheidend ist, dass diese erkannt und korrigiert werden. Deshalb begrüssen wir es, wenn Patientinnen und Patienten ihre Krankenversicherer auf mögliche Abrechnungsprobleme und allfällige Unstimmigkeiten aufmerksam machen.»
Die Ärztevereinigung FMH versteht den Unmut von Pia und Christian Hubli gut: «Im Gegensatz zu den teuren stationären Behandlungen im Spital sind die Patientinnen und Patienten im ambulanten Bereich viel öfter auf sehr spezifische und kleinere Leistungen wie den Zystofix-Wechsel angewiesen. Sie sind deshalb berechtigterweise preissensibel, insbesondere wenn sie einen Vergleich zum alten System unter Tarmed haben.» Die FMH strebe bei klaren Fehltarifierungen eine schnelle Korrektur an.
Auf Korrekturen hofft auch der Appenzeller Viktor Bussmann, der eigentlich anders heisst. Der 63-Jährige leidet an Blasenproblemen und braucht den Katheterwechsel fünfmal im Jahr. Mit Tardoc stiegen seine Kosten um das 2,5-Fache. Früher zahlte er beim Urologen für die zehnminütige Behandlung zwischen 117 und 140 Franken – heute sind es Fr. 370.35. «Es kann doch nicht sein, dass das neue Tarifsystem zu solchen Kostensteigerungen führt!», sagt er. Der pensionierte Softwareentwickler fragte direkt bei der OAAT nach. Die Antwort glich jener der anderen Tarifpartner: Man verstehe den Unmut, aber der neue Arzttarif verursache insgesamt keine Mehrkosten. Dem Ehepaar Hubli und Viktor Bussmann nützt das wenig: Sie zahlen unter dem Strich drauf.