Darum gehts
- Isabelle Danioth erhält nach drei Jahren Kampf teurere Prothese zugesprochen
- IV verweigerte Genium X3 für 60'000 Franken wegen hoher Kosten
- Urteil könnte Präzedenzfall für künftige IV-Prothesenentscheidungen werden
Als Isabelle Danioth der rechte Unterschenkel wegen einer Entzündung amputiert wurde, war sie erleichtert, befreit von jahrelangen Schmerzen. Doch die Freiheit währte nicht lange: Seit der Amputation vor drei Jahren kämpft sie mit der Invalidenversicherung in Obwalden um eine bestimmte Beinprothese, wie der Beobachter berichtete. Genium X3 heisst das Modell, mit dem sie wieder Velo fahren, im See schwimmen oder rückwärts gehen könnte.
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Nur: Die IV will die Prothese nicht bezahlen. Für die 32-Jährige war dieser Entscheid unerklärlich. «Der Staat finanziert mir eine Umschulung zur Sozialarbeiterin, aber nicht die Prothese, die ich brauche, um in diesem vielfältigen Berufsfeld uneingeschränkt arbeiten zu können.» Bewilligt worden wäre lediglich ein günstigeres Modell, das nur rund 30’000 Franken gekostet hätte. Da die Kostenübernahme für Hilfsmittel wie beispielsweise Prothesen streng nach den Kriterien «günstig» und «zweckmässig» beurteilt wird, war die Genium X3 für 60’000 Franken zu teuer.
Sozialversicherungsfall wird öffentlich und mit Zeugen vor Gericht behandelt
Gegen diesen Entscheid wehrte sich Danioth vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Obwalden. Dort kam es zu einer aussergewöhnlichen Gerichtsverhandlung: Normalerweise beurteilen Richter und Richterinnen Sozialversicherungsfälle lediglich anhand von Akten und medizinischen Gutachten. Der Aufwand wäre schlicht zu gross, würden zu jeder Verhandlung Zeugen eingeladen und befragt.
Doch in Danioths Fall verlangte ihr Anwalt Marco Unternährer eine öffentliche Verhandlung. So wollte er erreichen, dass ein unabhängiger Arzt als Zeuge geladen wird und darlegen kann, dass die von Danioth gewünschte Prothese einen grossen Einfluss auf ihre Lebensqualität hätte. Und tatsächlich: Zum Erstaunen von Unternährer kam der Richter diesem Wunsch nach. «Ich arbeite nun seit 32 Jahren als Rechtsanwalt und habe über 4000 sozialversicherungsrechtliche Fälle betreut», sagt Unternährer. «Dass ein Gericht in so einem Fall öffentlich verhandelt und dazu noch Zeugen befragt, habe ich noch nie erlebt.»
«Ich habe drei Jahre lang für diese Prothese gekämpft»
Schliesslich gab der Richter Isabelle Danioth recht: Die teurere Prothese sei die geeignetste. «Ich habe drei Jahre lang für diese Prothese gekämpft; das Urteil bekräftigt mich darin, dass es sich gelohnt hat», sagt Danioth. Anwalt Unternährer sagt, das Urteil sei auch für andere Betroffene hilfreich. «Wer das Gefühl hat, dass die IV eine unpassende Prothese aufzwingt, kann sich künftig auf dieses Urteil berufen. Sie dürfen verlangen, dass Gerichte genauer hinschauen, öffentlich verhandeln und Experten als Zeugen anhören.»
Nach sechs Jahren ist die Prothese allerdings abgenutzt, und Danioth muss sie bei der IV erneut beantragen. Bis dahin wird sich die Technik längst weiterentwickelt haben. Gut möglich, dass neuere Erfindungen das heutige Modell bis dahin vom Markt verdrängt haben und Danioth erneut um mehr Lebensqualität auf zwei Beinen kämpfen muss.
Zum Zeitpunkt der Publikation war das Urteil noch nicht rechtskräftig.