Darum gehts
Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit an der Selbstbedienungskasse – und vier Monate später meldet sich die Polizei.
Der von Blick aufgedeckte Fall von Therese Stooss (70) schlägt hohe Wellen: Die Pensionärin wollte im Shoppyland Schönbühl BE nur kurz das Self-Check-out einer Migros-Filiale testen – wie sie sagt, zum ersten Mal überhaupt. Weil ein Plastiksäckli für wenige Rappen und ein weiterer Artikel nicht gescannt wurden, landete sie Monate später auf dem Polizeiposten.
Ein skurriler Einzelfall? Wohl eher Routine: Die Causa Stooss offenbart, welche ausgeklügelten Überwachungsmethoden an den Kassen des Schweizer Detailhandels im Einsatz sind. Und wie verletzlich die vermutete Anonymität der Selbstbedienung in Wahrheit ist.
Fahndung nach verdächtigen Kunden
Viele Konsumentinnen und Konsumenten wiegen sich im Glauben, ohne Kundenkarte wie Supercard oder Cumulus an der Kasse anonym zu bleiben. Auch Therese Stooss nutzte in der Shoppyland-Migros keine Cumulus-Karte, war seit drei Jahren nicht mehr in der Filiale und kauft sonst bei Coop ein, wie sie sagt.
Dennoch wurde sie nach ihrem Einkauf ermittelt. Auf ihre Frage auf dem Polizeiposten, wie die Beamtinnen sie überhaupt ausfindig gemacht hatten, habe man ihr trocken geantwortet: «Das ist Teil unserer Arbeit.» Auch die Migros äussert sich auf Anfrage nicht zum konkreten Fall.
Ein Blick in die Datenschutzerklärung des orangen Riesen zeigt aber, wie die Pensionärin als mutmassliche Ladendiebin aufgeflogen sein könnte. Auslöser ist meist eine automatisierte Systemmeldung. Kameras oder Sensoren haben etwas Verdächtiges registriert. Die Auswertung kann in Echtzeit erfolgen – oder, wie im Fall Stooss, zu einem beliebigen Zeitpunkt.
Ein Augenschein im Shoppyland zeigt: Jeder Self-Check-out-Bereich ist mit vier Überwachungskameras ausgestattet. Auch bei Stooss zeichneten Kameras auf, wie sie alle sieben Artikel über den Scanner zieht. Das, so sagt sie, zeige die Aufnahme, die ihr bei der Polizei vorgespielt worden sei, ohne jeden Zweifel. Doch ein Gegenstand wurde von der Kasse offenbar nicht korrekt erfasst. Denkbar ist, dass eine automatische Auswertung der Aufnahmen nachträglich ergab, dass mehr Artikel in die Tasche gepackt wurden als Stooss bezahlte – und das System daraufhin eine Verdachtsmeldung ausgespuckt hat.
Mit digitalen Spuren identifiziert
Obwohl Stooss keine Cumulus-Karte vorwies, hinterliess sie beim Bezahlen mit ihrer Kreditkarte eine digitale Spur. Über deren sekundengenauen Zeitstempel lässt sich das Videomaterial der betreffenden Kasse nachträglich gezielt zuordnen. Erstattet der Händler Anzeige, ermittelt die Polizei die Identität des oder der Verdächtigen über den jeweiligen Finanzdienstleister.
Die rechtliche Basis für eine solche Überwachung schafft sich der orange Riese im Kleingedruckten selbst. In ihren Richtlinien erlaubt sich die Migros, Videoaufnahmen zur Erkennung von Straftaten «automatisiert auszuwerten und mit weiteren Daten zu verknüpfen» – etwa mit den Kassendaten oder Angaben aus dem Cumulus-Bonusprogramm.
Darüber hinaus behält sich die Migros vor, Videoaufnahmen «automatisiert nach einer definierten Kombination von Merkmalen (wie Bekleidung oder Körpergrösse) zu suchen», um Verdachtsfälle zielgerichtet aufzuklären.
Auf Anfrage betont ein Migros-Sprecher zwar, man verwende «grundsätzlich keine Gesichtserkennung» und verknüpfe Zahlungs- oder Cumulus-Daten nicht automatisiert mit Videomaterial. Liegen jedoch verwendbare Kundendaten vor, könne «je nach Fall eine direkte Zuordnung möglich sein». Ob und wie die Migros künstliche Intelligenz einsetzt, lässt die Detailhändlerin unbeantwortet.
Coop setzt auf KI in Echtzeit
Transparenter ist diesbezüglich der Konkurrent Coop. Er verlässt sich, wie auch die grossen deutschen Händler Edeka oder Rewe, auf KI-gestützte Überwachungskameras und Echtzeitüberwachung.
Erkennen deren Algorithmen beispielsweise, dass eine Ware am Scanner vorbeigeschleust wird, fordert das System den betreffenden Kunden unmittelbar auf dem Kassenbildschirm auf, den Scan zu korrigieren – oder das Filialpersonal erhält einen Hinweis. Versehen oder mögliche Vergehen werden somit ausgeräumt, noch bevor ein Diebstahlverdacht entsteht.
Das System von Coop rief 2025 wegen Bedenken von Konsumenten den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Edöb) auf den Plan. Dieser bewertete den Einsatz der intelligenten Kameras jedoch positiv: Die Datenbearbeitung entspricht dem Datenschutzgesetz, da auch bei Coop weder Gesichtserkennung noch biometrische Merkmale verwendet werden.
Beweissicherung auf Vorrat
Dass Therese Stooss erst vier Monate nach ihrem Einkauf zur Einvernahme gebeten wurde, wirft die Frage auf: Wie lange dürfen Supermärkte die Überwachungsbilder überhaupt aufbewahren?
Grundsätzlich gilt im Schweizer Datenschutzrecht das Gebot der Datenminimierung. Aufnahmen dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den Zweck einer Überwachung erforderlich ist. Doch sobald der Verdacht einer Straftat im Raum steht, greift eine gesetzliche Ausnahme. Edöb-Sprecherin Katja Zürcher-Mäder: «Eine längere Speicherung kann zulässig sein, wenn sie begründet ist – zum Beispiel, wenn Aufnahmen zur Beweissicherung benötigt werden.»
Wann die Migros die Videos im Fall Stooss ausgewertet und Anzeige erstattet hat, ist unklar. Gut möglich, dass die Polizei das Dossier schon kurz nach dem Vorfall erhielt, wegen Geringfügigkeit aber nicht prioritär behandelte.
Volles Programm auch bei Lappalien
Nachdem Blick den Fall von Schönbühl publik gemacht hatte, verurteilten viele Leserinnen und Leser das Vorgehen gegen die 70-Jährige als unverhältnismässig. Für die Polizei hingegen spielt die Schadenssumme bei den Ermittlungen keine Rolle, wie die Kantonspolizei Bern gegenüber Blick festhält: Ob es um ein Plastiksäckli für fünf Rappen oder um Waren im Wert von Hunderten Franken geht, ist für die Ordnungshüter unerheblich. Entscheidend sei einzig, ob sich Hinweise auf ein vorsätzliches Vorgehen ergeben.
Stooss machte das volle Polizeiprogramm durch: Einvernahme, Fotos von allen Seiten, Abdrücke von Fingern und Handballen. Nun erwartet sie allfällige Umtriebsentschädigungen der Händler – in ihrem Fall verlangt die Migros offenbar 300 Franken.
Für die Seniorin ist klar: Sie hat zum ersten und letzten Mal eine Self-Check-out-Kasse benutzt. Ihren Fehler sieht sie zwar ein, hinterfragt aber den Umfang des Verfahrens und spricht von dem Gefühl, wie eine Schwerverbrecherin behandelt worden zu sein. Therese Stooss sagt gegenüber Blick: «Ich kann nichts weiter tun, als auf den Bescheid der Staatsanwaltschaft warten.»
Und auf Milde hoffen.