In der Migros Schönbühl BE
Therese Stooss (70) wollte Self-Scan-Kasse testen – und landet bei der Polizei

Eine 70-jährige Rentnerin wollte ihre Einkäufe ausnahmsweise selbst scannen, um Zeit zu sparen. Jetzt gilt Therese Stooss als Ladendiebin!
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«Ich habe mich gefühlt wie eine Schwerverbrecherin», sagt die 70-jährige Therese Stooss aus dem Kanton Bern.
Foto: Devin Schürch

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Rentnerin Therese Stooss aus Bern wegen Self-Check-out-Fehler polizeilich erfasst
  • Migros verlangt 300 Franken für nicht gescannte Artikel und Plastiksäckli
  • Kantonspolizei Bern: erkennungsdienstliche Massnahmen bei Ladendiebstahl nicht unüblich
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Devin SchürchReporter News

«Ich habe mich gefühlt wie eine Schwerverbrecherin», sagt die 70-jährige Therese Stooss aus dem Kanton Bern. Was sie besonders beschäftigt, ist nicht die mögliche Strafe. Sondern das Ausmass des Verfahrens. Am 31. März 2026 kauft die Rentnerin in einer Migros-Filiale im Shoppyland Schönbühl sieben Artikel ein. Weil die normalen Kassen voll sind und sie einen Zahnarzttermin hat, geht sie ausnahmsweise an den Self-Check-out, wo sie die Einkäufe selbst scannen muss. «Ich bin noch nie in meinem Leben an so einer Kasse gewesen.» Es dürfte das letzte Mal sein, dass sich die Seniorin an der neuen Technik versucht. Denn das Experiment endete auf dem Polizeiposten – und dürfte für die 70-Jährige richtig teuer werden!

Sie scannt ihre Einkäufe und bezahlt mit Kreditkarte. Anschliessend reisst sie ein kleines Plastiksäckli vom Ständer. «Nie hätte ich gedacht, dass dieses kleine Säckli auch durch den Scanner muss, damit diese fünf Rappen bezahlt sind.» Zudem erfasst sie offenbar einen Artikel nicht korrekt. Sie bemerkt den Fehler nicht. «Ich habe die Quittung leider nicht kontrolliert. Das habe ich in meinem Leben noch nie gemacht.» Welcher Artikel nicht gescannt wurde, weiss Stooss nicht. Der von ihr bezahlte Gesamtbetrag der Einkäufe lag bei rund 24 Franken.

Vom Self-Check-out zum Polizeiposten

Vier Monate später klingelt ihr Telefon. Die Polizei bittet sie zur Einvernahme in Münchenbuchsee BE. «Zuerst habe ich gedacht, das sei ein Betrug. Ich hätte mir nicht im Geringsten vorstellen können, dass ich etwas gestohlen haben soll.»

Auf dem Posten wird sie wegen des Verdachts auf geringfügigen Ladendiebstahl einvernommen. Es ging um den nicht korrekt gescannten Artikel und das Plastiksäckli. Ihr wird ein Überwachungsvideo gezeigt. Darauf erkennt sie sich sofort. Die Rentnerin bestreitet den Fehler nicht: «Im Nachhinein sehe ich genau, was ich falsch gemacht habe.» Ausserdem wird ihr mitgeteilt, dass die Migros 300 Franken von ihr verlangt.

«Es ist unverhältnismässig»
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«Es ist unverhältnismässig»:Therese Stooss (70) fühlt sich als Opfer

Fingerabdrücke und Fotos auf dem Polizeiposten

Doch damit nicht genug: Stooss wird zu einer erkennungsdienstlichen Erfassung aufgeboten. «Ich wurde von allen Seiten fotografiert. Sogar mein Tattoo am Fuss wurde extra aufgenommen», so die 70-Jährige.

Nach ihrer Schilderung wurden zudem Fingerabdrücke und Abdrücke der Handballen genommen. Für die Bernerin unverständlich: «Solche Massnahmen finde ich völlig übertrieben.»

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«Ich habe mich gefühlt wie eine Schwerverbrecherin», sagt die 70-jährige Therese Stooss aus dem Kanton Bern.
Foto: Devin Schürch

Die Kantonspolizei Bern äussert sich auf Blick-Anfrage nicht zum konkreten Fall. Allgemein hält sie fest: «Erkennungsdienstliche Erfassungen im Zusammenhang mit Ladendiebstahlsdelikten sind nicht unüblich.» Diese seien nötig, um tatverdächtige Personen zu identifizieren und Zusammenhänge mit bereits begangenen oder zukünftigen Delikten zu erkennen.

Weiter heisst es, dass der Warenwert nicht ausschlaggebend für eine Beurteilung ist. «Entscheidend ist vielmehr die Gesamtheit der Umstände und insbesondere, ob sich Hinweise auf ein vorsätzliches Vorgehen ergeben.» Was genau zum Verdacht eines vorsätzlichen Vorgehens geführt hat, lässt sich im laufenden Verfahren derzeit nicht abschliessend klären.

«Werde diese Kassen in Zukunft meiden»

Für Stooss ist es nicht die Busse, die sie aufwühlt. «Ich bin jetzt in diesem Apparat drin, meine Daten sind gespeichert, weil ich einen Fehler gemacht habe.»

Eine allfällige Busse werde sie bezahlen, sobald sie komme. Das Verfahren ist noch bei der Staatsanwaltschaft hängig. Trotzdem hätte sie sich gewünscht, dass die Migros vorher auf sie zugekommen wäre. «Ich hätte zu meinem Fehler gestanden und die Strafe akzeptiert, damit das Problem schnell wieder aus der Welt geschafft wird.»

Auch die Migros äussert sich wegen des laufenden Strafverfahrens nicht zum konkreten Fall. Sie schreibt auf Anfrage jedoch: «Die Migros erstattet Strafanzeigen nicht leichtfertig.» Die Umstände würden sorgfältig geprüft.

Für die 70-Jährige ist nach den jüngsten Ereignissen nur eines klar: «Ich werde diese Self-Check-out-Kassen in Zukunft meiden.»

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