Darum gehts
- Hund Timo wurde vom Veterinäramt beschlagnahmt. Besitzerin kämpft um Rückgabe
- Rahel Brühwiler erhebt schwere Vorwürfe gegen Behörden wegen unrechtmässiger Beschlagnahmung
- 10-jähriger Malinois-Mischling seit über einem Monat an unbekanntem Ort
Rahel Brühwiler (49) kann es immer noch nicht fassen, was sich am 26. Juni in ihrem Garten in einer Mittelwalliser Gemeinde ereignet hat. Sie ist wütend. «Sie haben mir Timo einfach weggenommen. Ohne Begründung, ohne Vorankündigung, ohne Entscheid», sagt sie zu Blick.
Timo, das ist ein 10-jähriger Malinois-Mischlings-Rüde. Erst rund zwei Wochen zuvor war er bei Brühwiler eingezogen, als Pflegehund einer französischen Tierschutzorganisation. Ursprünglich stammt der Rüde aus einem Tierheim in Südosteuropa. «Er hat sich gut mit meinen drei anderen Hunden verstanden», sagt die erfahrene Halterin. Brühwiler lebt seit ihrer Kindheit mit Hunden zusammen. Doch an jenem Tag im Juni tut Timo etwas Unerwartetes. Deshalb befindet er sich nun seit über einem Monat an einem unbekannten Ort unter der Kontrolle des Walliser Veterinäramtes.
Aus dem Fenster
Was genau passiert ist, weiss Rahel Brühwiler nicht. Denn als die Ereignisse ihren Lauf nehmen, ist sie nicht zu Hause. Timo ist alleine und macht sich offenbar an einem der Fenster im ersten Stock zu schaffen. Etwas, das er zuvor noch nie getan hat. Brühwiler sagt: «Offenbar hat er es irgendwie geschafft, das Schiebefenster zu öffnen.» Der Hund macht sich daraufhin an der Jalousie zu schaffen.
Ob jemand die Polizei ruft, weil er Angst um die Gesundheit des Hundes hat, ist nicht bekannt. Klar ist: Beamte der Gemeindepolizei betreten den Garten von Rahel Brühwiler. In diesem Moment quetscht sich Timo durch die Jalousie und springt aus dem Fenster.
«Gesprungen ist er wohl, weil fremde Menschen im Garten waren», sagt Brühwiler. Wie jeder gute Wachhund habe er sein Grundstück gegen Eindringlinge schützen wollen. Gebissen habe der Hund aber niemanden, betont sie.
Wird er bald eingeschläfert?
Seit über einem Monat hat Rahel Brühwiler Timo nicht mehr gesehen. Und sie weiss auch nicht, wo der Hund untergebracht ist. «Meine Anfragen an das Veterinäramt werden einfach ignoriert.» Und es kommt noch schlimmer. «Mein letzter Stand ist, dass Timo eingeschläfert werden soll», sagt Brühwiler verzweifelt. Offenbar hat sich das Tier beim Sprung aus dem Fenster verletzt. «Geröntgt wurde Timo aber offenbar nicht – das grenzt an Misshandlung.»
Brühwiler stellt die rechtliche Grundlage der ganzen Aktion infrage. «Es gab weder eine Gefährdung Dritter noch eine konkrete Misshandlung oder Vernachlässigung. Und das Veterinäramt wurde von mir noch am selben Tag über die genauen Umstände informiert.» Für sie ist klar: Die Behörden hätten gar nicht die Kompetenz gehabt, ihren Hund zu beschlagnahmen.
Noch immer wartet die Juristin auf eine konkrete Begründung für die Beschlagnahmung des Hundes. «Und die Polizisten hatten keinen Durchsuchungsbefehl. Sie hätten mein Grundstück nicht betreten dürfen.»
Ans Bundesgericht
Mit allen Mitteln versucht Brühwiler, Timo zurückzubekommen. Und zieht dafür alle juristischen Register. Als ehemalige Staatsanwältin weiss sie, wie das geht.
Sie zeigt das kantonale Veterinäramt an, reicht eine Beschwerde beim Walliser Kantonsgericht ein. Doch dieses sieht sich als nicht zuständig an, verweist auf die Walliser Regierung.
Deshalb macht Brühwiler die Sache zu einem Fall für das Bundesgericht. Dieses hat nun das Walliser Kantonsgericht und auch das Veterinäramt zu einer Stellungnahme aufgefordert. «Das ist schon einmal ein Erfolg», sagt sie.
«Kämpfe weiter»
Das Veterinäramt gibt sich auf Anfrage von Blick zum konkreten Fall zurückhaltend, aus Datenschutzgründen. Die zuständige Tierärztin, Claire Zen-Ruffinen (56), erklärt aber allgemein: «Tiere werden immer aus guten Gründen beschlagnahmt. In jedem Fall werden sie ordnungsgemäss zugelassenen Fachleuten anvertraut.»
Zen-Ruffinen erklärt weiter, dass im Falle von präventiven Beschlagnahmungen das Team in der Regel sofort eine Kontrolle der Räumlichkeiten und der Haltungsbedingungen der verbleibenden Tiere durchführe und dann eine Anhörung des Tierhalters stattfinde. «Das, sofern der Halter kooperiert.» Falls die Mängel klein seien oder behoben wurden, könne dann das Tier schnell zurückgegeben werden.
Die Entscheidungen würden stets unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismässigkeit geprüft. «Aber diese Verhältnismässigkeit wird oft sehr unterschiedlich beurteilt, je nachdem, auf welcher Seite man sich befindet», so Zen-Ruffinen.
Rahel Brühwiler weiss bis heute nicht, was genau an ihrer Haltung von Timo problematisch war. «Ich kämpfe weiter, für Timo», sagt sie deshalb. Sie hat eine Online-Petition gestartet, die bereits mehr als 500 Personen unterschrieben haben.
Spiele live mit und gewinne bis zu 1'000 Franken! Jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ab 19:30 Uhr – einfach mitmachen und absahnen.
So gehts:
- App holen: App-Store oder im Google Play Store
-
Push aktivieren – keine Show verpassen
-
Jetzt downloaden und loslegen!
-
Live mitquizzen und gewinnen
Spiele live mit und gewinne bis zu 1'000 Franken! Jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ab 19:30 Uhr – einfach mitmachen und absahnen.
So gehts:
- App holen: App-Store oder im Google Play Store
-
Push aktivieren – keine Show verpassen
-
Jetzt downloaden und loslegen!
-
Live mitquizzen und gewinnen