Darum gehts
- Beatrice Pilloud wehrt sich gegen Kritik zu Brandermittlungen in Crans-Montana
- Vorwürfe: Ermittlungsfehler, Befangenheit, und persönliche Angriffe wie ihre Frisur
- Seit 50 Tagen ohne Pause im Einsatz, unter massivem öffentlichem Druck
Generalstaatsanwältin Beatrice Pilloud (50) steht wegen der Ermittlungen zur Brandkatastrophe von Crans-Montana VS massiv unter Druck – jetzt wehrt sie sich erstmals öffentlich. Die Kritik gehe inzwischen weit über die Sache hinaus, sagt die oberste Walliser Staatsanwältin gegenüber dem «Walliser Boten».
«Es gibt auch Journalisten, die vor unserem Haus warten», sagt Pilloud. «Das geht doch zu weit.» Seit rund 50 Tagen arbeite sie praktisch ohne Pause am Fall, ihre Familie bekomme den Druck ebenfalls zu spüren. «Seit der verheerenden Brandnacht habe ich keine Freizeit mehr.» Sie beklage sich nicht. Das gehöre zu ihrem Job. «Ausgehen oder auch nur Spaziergänge sind derzeit jedoch nicht mehr möglich.»
Vorwurf der Befangenheit
Der Vorwurf: Ermittlungsfehler. So soll Videomaterial nicht rechtzeitig gesichert worden sein, Einvernahmen seien zu spät erfolgt, Obduktionen sollen verzögert und wichtige Zwangsmassnahmen zunächst unterblieben sein. Kritiker stellen zudem ihre Erfahrung infrage. Pilloud ist erst seit zwei Jahren im Amt.
Pilloud bestreitet jede Befangenheit: «Ich wusste nicht, dass Nicolas Féraud in dieser Zunft ist», rechtfertigte sie sich gegenüber der «NZZ». Als sie davon erfahren habe, sei «sofort klar» gewesen, dass sie nicht hingehe. Die Aufregung könne sie «ehrlich gesagt nicht verstehen». Gegenüber Blick erklärt Pilloud, sie habe abgesagt, um ihre Familie zu schützen.
«Im Moment brauchen wir Ruhe»
Besonders stört die Walliser Staatsanwältin die persönliche Kritik. In einem Artikel sei sogar ihre Frisur thematisiert worden: «Man schrieb, mein Dutt sei nicht ordentlich frisiert gewesen. Ich frage mich ernsthaft: Was soll ich mit einem solchen Vorwurf anfangen?»
Mehr Informationen zum Verfahren will sie bewusst nicht liefern. «Das Verfahren findet im Sitzungssaal statt, nicht in den Medien.» Pilloud beruft sich auf die Schweizerische Strafprozessordnung. «Artikel 74 StPO erlaubt es mir zu kommunizieren – oder darauf zu verzichten.» Für sie gelte aktuell Letzteres: «Im Moment brauchen wir Ruhe, um unsere Arbeit sorgfältig zu erledigen.»
Der öffentliche Druck sei gross, sagt Pilloud – beeinflussen lasse sie sich davon nicht: «Wichtig ist, dass mein Team nicht auf Druck der Medien eine Entscheidung treffen muss. Das wäre verheerend.»