Streit unter Mitgliedern
Wann darf man den Vereinsschreck rausschmeissen?

Zoff im Verein gehört dazu. Aber kann ein Verein ein unliebsames Mitglied einfach rauswerfen? Unter welchen Voraussetzungen das geht.
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Oft braucht es nicht einmal einen schwerwiegenden Grund, um ein Vereinsmitglied rauszukicken.
Foto: Freepik – Illustration: Fabian Widmer

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Norina Meyer
Beobachter

Es beginnt alles in der Welt der symmetrischen Fellzeichnungen und lückenlos dokumentierten Ahnentafeln – in der Welt der Hundezucht. Im Zentrum des Geschehens: ein Mitglied des Vereins für eine ganz bestimmte Hunderasse. Welche genau, das steht in keinem Gerichtsentscheid.

Artikel aus dem «Beobachter»

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Man könnte sagen, der Mann ist ein engagiertes Mitglied. Er hat offenbar ein neues Hobby gefunden: den juristischen und verbalen Kleinkrieg.

Der Züchter, der zu bissig war

Der Mann schiesst scharf gegen den Vorstand, verunglimpft den Ausschuss und bezeichnet Züchterkolleginnen abschätzig als «Hunde vermehrende Damen». Immer mal wieder zieht er den Verein vor Gericht. Als er sich obendrauf über interne Zuchtvorgaben hinwegsetzt, reisst dem Vorstand der Geduldsfaden. Der Unruhestifter soll gehen, und zwar sofort.

Doch wie wird ein Verein ein Mitglied los?

Was das Gesetz zum Rauswurf sagt

Ein Verein ist keine Zwangsgemeinschaft. Er lebt von einem gemeinsamen Ziel. Das Gesetz sieht deshalb vor, dass ein Club unliebsame Mitglieder ausschliessen darf. Der Verein kann in seinen Statuten festlegen, aus welchen Gründen jemand gehen muss. Etwa, wer wiederholt die Mitgliedsbeiträge nicht bezahlt. Was viele nicht wissen: Ein Rauswurf ist auch möglich, ohne dass der Verein einen Grund angibt – sofern die Statuten das so wollen.

Wenn gar nichts geschrieben steht, kann jemand vor die Tür gesetzt werden, wenn «wichtige Gründe» dafür sprechen. Etwa, wenn sich jemand heimlich an der Clubkasse bedient.

Zuständig für den Beschluss ist grundsätzlich die Vereinsversammlung.

Betroffene können sich wehren

Wer von der Versammlung gefeuert wird, kann den Beschluss anfechten. Betroffene haben dafür einen Monat Zeit, am Gericht zu klagen. Womöglich sehen die Statuten vor, dass man vorher an ein Schiedsgericht gelangen muss. Dann muss man diesen vereinsinternen Instanzenzug ausschöpfen.

Achtung: Wenn konkrete Ausschlussgründe vorliegen, die in den Statuten stehen, oder sie den Rauswurf ohne Grund erlauben, hat man schlechte Karten. Meist kann man als Betroffener nur noch formale Fehler rügen. Bei groben Fehlern sind Beschlüsse sogar nichtig. Das heisst: Man kann sie jederzeit anfechten. So etwa, wenn der Verein nur einen Teil der Mitglieder zur Versammlung einlädt – nur die, die nicht mit dem auszuschliessenden Störenfried befreundet sind.

Was dem Hundezüchter blüht

Der Hundezüchterverein will mit dem unliebsamen Mitglied Schluss machen. Er greift dabei zu einem juristischen Kniff, der in den Statuten verankert ist: die Möglichkeit, ein Mitglied zu «streichen», wenn das «gute Einvernehmen» gestört ist.

Der feine Unterschied zum klassischen Ausschlussverfahren? Bei der Streichung entscheidet die Versammlung endgültig. Beim Ausschluss hätte der Mann sich gemäss den Statuten noch beim Dachverband wehren können. Der Züchter will das nicht auf sich sitzen lassen und zieht den Fall bis vor das Bundesgericht.

Das letzte Wort des höchsten Gerichts

Er fühlt sich um seinen Rechtsweg betrogen. Der Verein hätte den ordentlichen Weg über den Ausschluss wählen müssen, findet er. Das hätte ihm eine zusätzliche Chance gegeben, den Rauswurf rückgängig zu machen. Durfte der Verein also die Abkürzung nehmen und den Mann streichen?

Die Antwort des Gerichts ist so trocken wie deutlich: ja. Der Verein muss nicht das Verfahren wählen, das für das Mitglied vorteilhafter ist. Wenn die Statuten verschiedene Wege für eine Trennung vorsehen, kann der Vorstand entscheiden, welchen er beschreitet.

Da die Gründe für den Bruch klar auf dem Tisch lagen, gibt es am Entscheid nichts zu rütteln. Das Ende der Geschichte: Der Mann bleibt draussen. Die juristische Lektion? Ein Verein darf auch mal die Reissleine ziehen, wenn ihm ein Mitglied nicht passt.

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