Leihmutterschaft im Ausland: Was Schweizer Paare wissen müssen
Leihmutterschaft ist illegal – doch zunehmend Realität

Immer mehr Schweizer Paare lassen ihre Kinder im Ausland durch Leihmütter austragen – trotz Verbot in der Schweiz. Georgien ist wegen einfacher Abläufe und tiefer Kosten zur beliebten Destination geworden. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten für Paare.
Kommentieren
1/4
Sie wollen Leihmütter werden: Drei Frauen in einem Spital in Tiflis.
Foto: Helena Graf

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Leihmutterschaft bleibt in der Schweiz verboten, viele Paare weichen ins Ausland aus
  • 2025 verzeichnete der Kanton Waadt 27, Aargau 23 und St. Gallen 12 Fälle
  • In Georgien kostet eine Leihmutterschaft weniger – 2026 wurden bisher 2 Fälle gemeldet

Auch ich der Schweiz greifen Paare, deren Kinderwunsch unerfüllt bliebt, auf Leihmütter zurück. Viele dieser Leihmutterschaften finden in Georgien statt, weil kein Gerichtsentscheid erforderlich ist und die Eltern direkt aufgrund der gesetzlichen Regelungen eine Geburtsurkunde erhalten. Zudem ist das Verfahren deutlich günstiger als in den USA. Ins Ausland gegen die Paare, wegen der Gesetzgegung in der Schweiz. Das sind wichtigsten Punkte:

Ist Leihmutterschaft in der Schweiz erlaubt ?

Nein. Leihmutterschaft ist in der Schweiz verboten. Trotzdem können Paare mit Kinderwunsch im Ausland eine Leihmutter beauftragen. Die bekannten Fälle nehmen zu: Im Kanton Zürich wurden 2021 sechs Geburten durch Leihmutterschaft im Ausland registriert, 2023 waren es 20 und vergangenes Jahr 25. Im Kanton Bern stieg die Zahl von fünf Fällen 2021 auf rund zehn im Jahr 2025. Zwischen 2020 und 2025 registrierte der Kanton Waadt 27 solcher Geburten, der Aargau 23 und St. Gallen zwölf.

Externe Inhalte
Möchtest du diesen und weitere externe Beiträge (z.B. Instagram, X und anderen Plattformen) sehen? Wenn du zustimmst, können Cookies gesetzt und Daten an externe Anbieter übermittelt werden. Dies ermöglicht die Anzeige externer Inhalte sowie von personalisierter Werbung. Deine Entscheidung gilt für die gesamte App und ist jederzeit in den Einstellungen widerrufbar.

Machen sich Schweizer Paare strafbar, wenn sie ihr Kind im Ausland von einer Leihmutter austragen lassen?

Nein. Das Schweizer Verbot bedeutet nicht, dass sich Schweizer Paare automatisch strafbar machen, wenn sie eine Leihmutterschaft im Ausland in Anspruch nehmen.

Was passiert nach der Geburt – und warum wird es kompliziert?

Sobald das Kind in die Schweiz kommen soll, gilt Schweizer Recht. Dieses unterscheidet zwischen der Frau, die das Kind gebärt, und der Frau, von der die Eizelle stammt.

Nach Schweizer Recht gilt grundsätzlich die gebärende Frau als rechtliche Mutter. Das bedeutet: Ist beispielsweise die Eizelle von der Frau aus der Schweiz mit Kinderwunsch, wird sie deshalb nicht automatisch als rechtliche Mutter anerkannt. Die Leihmutter – also die Frau, die das Kind ausgetragen und geboren hat – gilt zunächst als rechtliche Mutter.

Ausländische Geburtsurkunden, welche die genetische Mutter als rechtliche Mutter ausweisen, werden deshalb nicht einfach anerkannt. Die Schweizer Behörden tragen grundsätzlich die gebärende Leihmutter als rechtliche Mutter ein.

Was ist mit dem genetischen Vater?

Der genetische Vater kann das Kind als seines anerkennen lassen – vorausgesetzt, er ist der Samenspender. Ist die Vaterschaft offiziell registriert, kann die Schweizer Botschaft im Ausland dem Kind die nötigen Reisedokumente ausstellen und die Familie kann in die Schweiz reisen.

Was bedeutet das für die Frau, von der die Eizelle stammt?

Die die genetische Mutter aus der Schweiz muss das Kind anschliessend als Stiefkind adoptieren. Erst durch diese Adoption wird sie auch rechtlich zur Mutter des Kindes. Das Verfahren dauert mindestens ein Jahr.

Damit entsteht eine ungewöhnliche rechtliche Konstellation: Der genetische Vater kann bereits als rechtlicher Vater anerkannt sein, während die genetische Mutter trotz ihrer biologischen Verbindung zum Kind zunächst nicht als dessen rechtliche Mutter gilt. Rechtlich ist stattdessen die Frau Mutter, die das Kind ausgetragen und geboren hat.

Warum sorgt das für politische und rechtliche Fragen?

Die Zahl der bekannten Fälle steigt, obwohl Leihmutterschaft in der Schweiz verboten ist. Gleichzeitig können Schweizer Paare die Dienstleistung im Ausland in Anspruch nehmen. Dadurch entsteht ein Spannungsfeld zwischen dem Schweizer Verbot, internationalen Fortpflanzungsangeboten und der rechtlichen Absicherung der betroffenen Kinder.

Was dürfen Ärzte in der Schweiz bezüglich des Themas Leihmutterschaft?

Ärzte dürfen grundsätzlich neutral und ergebnisoffen über die medizinischen Risiken und die rechtliche Situation eines unerfüllten Kinderwunsches aufklären. Sie dürfen aber keine Leihmutterschaft in der Schweiz durchführen oder vermitteln. Sie dürfen also beispielsweise keine Befruchtung bei einer Frau vornehmen, die als Leihmutter ein Kind für ein anderes Paar austragen soll. Auch die Eizellenspende und die Embryonenspende sind in der Schweiz verboten. Erlaubt sind dagegen andere medizinisch unterstützte Fortpflanzungsverfahren wie die künstliche Befruchtung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie ist die Situation bei homosexuellen Paaren?

Auch für homosexuelle Paare ist Leihmutterschaft in der Schweiz verboten. Besonders relevant ist sie für männliche Paare, die ohne eine Frau als Partnerin kein gemeinsames Kind austragen lassen können. Weichen sie dafür ins Ausland aus, gelten bei der Rückkehr in die Schweiz grundsätzlich dieselben rechtlichen Regeln: Die Frau, die das Kind geboren hat, gilt nach Schweizer Recht zunächst als rechtliche Mutter. Der genetische Vater kann – sofern er der Samenspender ist – seine Vaterschaft anerkennen. Der zweite Vater kann nicht einfach als Elternteil eingetragen werden, sondern muss grundsätzlich ein Adoptionsverfahren durchlaufen.

Wie ist die Situation im nahen Ausland?

Auch in den vier grossen Nachbarstaaten Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich ist Leihmutterschaft grundsätzlich verboten. Kürzlich sorgte der Fall um den ehemaligen deutschen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für Schlagzeilen. Unterschiede zur Schweiz gibt es jedoch bei der Frage, wie die Staaten mit Kindern umgehen, die nach einer im Ausland durchgeführten Leihmutterschaft zurückkehren. Italien und Österreich haben beispielsweise in einzelnen Fällen ausländische Eltern-Kind-Verhältnisse trotz des Verbots im eigenen Land anerkannt – unter anderem mit Blick auf das Kindeswohl.

Was sagst du dazu?
Heiss diskutiert
    Meistgelesen