Bireweich zeigt nach Freispruch den Doppeladler
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«Bring en hei»:Bireweich zeigt nach Freispruch den Doppeladler

«Schachtelgrinde» und «Kebab-Verkäufer» – Strafrechtsexperte André Kuhn schätzt ein
Warum Tiktoker Bireweich jetzt freigesprochen wurde

Freispruch für Mirco Casorelli aka Bireweich. Das Kantonsgericht Schaffhausen kam am Freitag zum Schluss, dass seine umstrittenen Nati-Videos zwar teils grenzwertig gewesen seien, die Voraussetzungen für eine Verurteilung aber nicht erfüllt seien.
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Influencer Bireweich erschien am Freitag mit zahlreichen Unterstützern vor dem Kantonsgericht Schaffhausen.
Foto: Raphaël Dupain

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Influencer Mirco Casorelli vom Kantonsgericht Schaffhausen freigesprochen nach Rassismus-Vorwürfen
  • Urteil: Kritik nicht ausschliesslich gegen Migranten, Videos auch lobend interpretiert
  • Damit wurde die Strafe von 2024 aufgehoben
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Karin FrautschiReporterin Blick

Der Fall Bireweich sorgte schweizweit für Diskussionen: Der Influencer, der mit bürgerlichem Namen Mirco Casorelli (40) heisst, stand am Freitag vor Gericht.

Auslöser dafür war seine Videoreihe «Singkontrolle» auf Tiktok, in der er Spieler der Schweizer Fussball-Nati beim Singen der Nationalhymne beobachtete – und beleidigte. Unter anderem bezeichnete er Xherdan Shaqiri und Granit Xhaka als «Schachtelgrinde», Murat Yakin als «Kebab-Verkäufer» und den dunkelhäutigen Jordan Lotomba als eine «gefürchige Gestalt».

«Bin kein Rassist»

Nachdem ihn der Schweizerische Fussballverband (SFV) wegen Verstosses gegen die Rassismus-Strafnorm anzeigte, verurteilte ihn die Schaffhauser Staatsanwaltschaft 2024 per Strafbefehl wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 10'800 Franken und eine Busse von 2700 Franken.

Weil Casorelli das Urteil nicht akzeptierte, landete der Fall am Freitag vor der ersten gerichtlichen Instanz, dem Kantonsgericht Schaffhausen. Dort bestritt Casorelli die Vorwürfe: «Ich bin kein Rassist.» Er habe mit den Videos lediglich Satire machen wollen.

Die Staatsanwaltschaft und Vertreter des SFV nahmen nicht an der Verhandlung teil. Dies kritisierten Bireweich und sein Verteidiger Walter Häfelin, der diese Abwesenheiten gar als «hanebüchene Gleichgültigkeit» wertete. 

Wie André Kuhn, Fachanwalt Strafrecht, gegenüber Blick erklärt, sei die Abwesenheit der Ankläger allerdings normal, wenn es nicht um eine hohe Strafe gehe. Auf das Urteil habe dies in aller Regel keinen Einfluss. 

Da der SFV den Fall mit der Anzeige lediglich ins Rollen brachte, gilt der Verband nicht selbst als Kläger. Deshalb hätten SFV-Mitglieder im Falle einer Teilnahme den Prozess auf den Zuschauerplätzen mitverfolgen müssen.

Freispruch für Bireweich

Nach der rund einstündigen Verhandlung fällte das Kantonsgericht sein Urteil und sprach den Influencer frei. 

Die Richterin erklärte, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Diskriminierung oder Hassaufrufs nicht erfüllt seien. Unter anderem, weil Casorelli seine Videos als «Singkontrolle» bezeichnet und darin nicht ausschliesslich Spieler mit Migrationshintergrund kritisiert habe. Er habe zudem auch einige für ihren Gesang gelobt.

Ganz ohne Mahnung kam der Influencer aber nicht davon. «Herr Casorelli, Sie haben sich auf Glatteis begeben», warnte ihn die Richterin und betonte: «Ich hoffe, dass Ihnen bewusst ist, dass Satire und Humor nicht alles rechtfertigen können.»

Warum sprach das Gericht ihn frei?

Doch warum sind sich das Gericht und die Staatsanwaltschaft in diesem Fall so uneinig? Strafrechtsexperte André Kuhn erklärt, Freisprüche nach einem Strafbefehl seien nicht ungewöhnlich. Die Staatsanwaltschaft müsse bereits bei ausreichendem Tatverdacht einen Strafbefehl erlassen. Gerichte urteilten dagegen nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten». Das heisst: Gerichte verurteilen nur, wenn sie von der Schuld überzeugt sind. 

Die SFV-Anzeige wegen Rassendiskriminierung mussten die Behörden als Offizialdelikt verfolgen. Laut Kuhn ist aber nicht jede Beleidigung automatisch ein Hass- oder Diskriminierungsaufruf. Die Richterin sah lediglich den Tatbestand der Beschimpfung erfüllt. Dafür hätten die betroffenen Fussballer aber selbst Strafantrag erstatten müssen – was nicht passierte.  

Der Tiktoker selbst zeigte sich nach dem Prozess erleichtert: «Wenn man einen gesunden Menschenverstand hat, weiss man, dass ich kein Rassist bin.»

Das letzte Wort ist allerdings noch nicht gesprochen. Legt die Staatsanwaltschaft in den nächsten Tagen Berufung ein, würde der juristische Streit um Bireweich weitergehen. 

Bireweich-Unterstützer im Gerichtssaal

Während der öffentlichen Verhandlung war die Zuschauertribüne voll besetzt. Unter den rund 20 Personen waren Casorellis Frau, der Basler Krawall-Politiker Eric Weber (62), der Influencer «De Winterthurer» (34) und Comedian Hamza Raya (42). 

Die Richterin mahnte das Publikum gleich zu Beginn: «Das heute ist eine Gerichtsverhandlung und kein Zirkus.» Doch als während der Verhandlung die Beleidigungen aus den Videos verlesen wurden, brach im Saal wiederholt Gelächter aus.

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