Darum gehts
- Tourleiter stehen am Mittwoch wegen tödlicher Lawine 2023 vor Gericht in Thun
- Gutachten: Risiko der Lawine war erhöht, Route trotzdem gewählt
- Es drohen bis zu drei Jahre Haft für die Tourenleiter
«Ich bin nicht sauer auf ihn, ich bin sauer auf Gott»
Susan F., die Mutter von Emily, äussert sich nach dem Urteil gegenüber den Journalisten. «Über die Trauer bin ich noch lange nicht hinweg. Aber das Urteil hilft, es zu verarbeiten und abzuschliessen», sagt sie.
Gegenüber dem schuldig gesprochenem Bergführer findet sie versöhnliche Worte. Bereits vor der Urteilsverkündung hat sie mit ihm geredet, nach dem Urteil umarmen sie sich. Beide sind sehr emotional.
«Ich weiss, dass es keine Absicht von ihm war», sagt sie. Das Gespräch habe ihnen beiden sehr geholfen. F. stellt klar: «Ich bin nicht sauer auf ihn, ich bin sauer auf Gott. Der Frust wird aber bleiben.»
Zu der Genugtuung von 40'000 Franken, welche die Familie vom Bergführer erhalten wird, sagt sie: «Davon will ich nichts haben. All das Geld wird an den für Emily gegründete Fond, mit dem Jugendarbeit in den Bergen gefördert werden soll, gespendet.»
Damit endet unsere Berichterstattung.
«Niemand wollte den Tod der jungen Menschen»
Zum Schluss stellt der Gerichtspräsident klar: «Niemand wollte den Tod der jungen Menschen. Es sei ein Fehler passiert, deshalb sei von keinem Vorsatz zu reden.»
Mit dem Urteil werde ein Schlussstrich unter die Tragödie gezogen, die nicht nur das Leben der Angehörigen verändert, sondern auch das der die Beschuldigten. Der Gerichtspräsident hoffe, das Urteil helfe den Angehörigen bei der Verarbeitung. Damit ist die Urteilsverkündung beendet.
Warum der Tourguide freigesprochen wird
Der Tourguide hingegen werde freigesprochen. Er sei kein Experte und wäre nicht befugt gewesen, eine solche Tour durchzuführen. Die Hauptverantwortung liegt beim Bergführer. Der Tourguide habe eher defensive Vorgaben.
Ihm könne nicht vorgeworfen werden, dass er nicht interveniert hat, da dies nicht dazu geführt hätte, dass der Bergführer die Route geändert hätte. Dieser hält bis heute an seiner Entscheidung fest.
Sicherheit stand nicht an erster Stelle
Der Gerichtspräsident beginnt die Begründung: «Sonne, Skitour, super Wetter. Und plötzlich sind zwei junge Leben ausgelöscht.» Der Sachverhalt sei unbestritten.
Dass die Verteidigung darlegen wollte, dass die erste Route genau so sicher wie die zweite gewesen sein, könne die Anschuldigung nicht entkräften. Das Gutachten zeige klar auf, dass dies nicht der Fall gewesen sein. Die zweite Route – auf welcher Emily die Lawine auslöste – sei deutlich riskanter und steiler als 35 Grad gewesen.
Das Gericht geht nicht von einem Unterlassungs- sondern von einem Handlungsdelikt aus. Die Sorgfaltspflicht sei verletzt worden. Von dem Skitourenleiter wird verlangt, das Lawinen-Bulletin als Massstab zu sehen. Eine vorsichtige Routenwahl wäre nötig gewesen. Die vom Bergführer ausgeführten Tests, seinen nicht ausreichend genug gewesen, um das Risiko zu erkennen. Ein Fehlen von Alarmsignalen wie Geräuschen oder Risse heisse nicht, dass keine Gefahr vorhanden ist.
Besonders eine Aussage des Bergführer an dem Unglückstag sei entlarvend. So soll er gesagt haben: «Heute ging es für mich vor allem darum, wo der Schnee besser ist zum herunterfahren.» Die Sicherheit stand damit nicht an erster Stelle und die Lawine sei voraussehbar gewesen.
Bei einer anderen Route, wären die steilen Abschnitte nicht befahren und somit die Lawine nicht ausgelöst worden. Die Verletzung dieser Sorgfaltspflicht sei der Grund für den Tod der beiden 18-Jährigen.
Geldstrafen für den Bergführer
Der schuldig gesprochene Bergführer wird zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 90 Franken verurteilt. Das bei einer Probezeit von zwei Jahren. Er muss auch die Verfahrenskosten zahlen.
Aus den Zivilklagen muss er den Angehörigen des verstorbenen Engländers 9'386 Franken, den Angehörigen der verstorbenen Emily 13'222 Franken zahlen. 20'000 Franken Genugtuung an alle vier Privatkläger – insgesamt 80'000 Franken.
Der Bergführer bleibt während der Gerichtspräsident die Strafen vorliest ruhig, zeigt keine Regung.
Freispruch für den Tourguide
Das Urteil für den Tourguide lautet: Nicht schuldig.
Schuldig!
Das Gericht hat entschieden: Der Bergführer wird wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen.
Es geht los
Gleich wird das Urteil bekanntgegeben.
Heute fällt das Urteil im Wellhorn-Lawinenprozess
Um 15 Uhr entscheidet das Regionalgericht Oberland in Thun, ob die beiden Tourleiter für den Tod von Emily F. (†18) und eines weiteren 18-jährigen Schülers verantwortlich sind.
Die Staatsanwaltschaft fordert für den 55-jährigen Bergführer 150 Tagessätze à 90 Franken, für den 63-jährigen Tourguide 75 Tagessätze à 80 Franken – jeweils mit zwei Jahren Probezeit. Der Anwalt der Angehörigen fordert über den Zivilweg von den beiden Männern 50'000 Franken Entschädigung pro Elternteil. Beide Verteidigungen verlangen einen Freispruch.
Im Zentrum steht die Frage: War die gewählte Route bei der zweiten Abfahrt am Wellhorn zu gefährlich?
Wir begleiten die Urteilseröffnung heute live.
Prozessende
Das letzte Wort für heute liegt beim Bergführer. «Es tut mir Leid was passiert ist, ich hoffe das die Tage in der Schweiz etwas bringen. Es tut mir leid.»
Damit endet die heutige Verhandlung. Das Urteil wird am Freitag bekannt gegeben.
Die fatale Lawine vom 21. März 2023 löste sich während der Abfahrt vom Gipfel des Wellhorns bei Meiringen BE. Nachdem die erste Abfahrt gut geklappt hatte, entschied sich eine Gruppe der internationalen Schule «École d’Humanité» zu einem zweiten Aufstieg zur «Gstelliwang». Ein Entscheid, der für einen Schüler (†18) aus England und die US-Amerikanerin Emily F.* (†18) tödlich enden sollte.
Die beiden Leiter der Tour müssen jetzt vor das Regionalgericht Oberland in Thun BE. Ihnen wird fahrlässige Tötung vorgeworfen.
Die zentrale Frage des Verfahrens: Haben die beiden erfahrenen Schweizer Bergprofis eine zu gefährliche Route ausgesucht? Dieser Meinung ist jedenfalls der Staatsanwalt in der Anklage. Er stützt sich dabei auf das Gutachten des Instituts für Schnee- und Lawinenforschung (SLF).
Von den Angehörigen wird die Mutter der verunglückten Emily F. am Prozess teilnehmen. Sie ist aus den USA angereist. Die Familie des 18-jährigen Opfers aus England hat sich entschuldigen lassen. Sie wird vom gleichen Opferanwalt vertreten wie die Familie aus den USA.
Zu steiles Gelände
Die Schüler sollten sich damals rechts von der Bergführerspur halten, so die Anklage. Als Emily F. und ein britischer Mitschüler die steilere Hangpartie erreichten, löste sich die Lawine. Die Schneemassen erfassten die beiden und rissen sie über eine mehrere Hundert Meter steil abfallende Felswand. Sie kamen erst 800 Höhenmeter weiter unten zum Stillstand. Beide waren sofort tot.
Wie die «SonntagsZeitung» schreibt, können die SLF-Gutachter den Entscheid, einen rund 40 Grad steilen und exponierten Hangbereich zu befahren, nur schwer nachvollziehen. Im Lawinenbulletin des Tages wurde genau vor einer solchen Konstellation gewarnt. Es bestand ein «relativ hohes Risiko einer Lawinenauslösung».
Opferanwalt: «Gutachten spricht deutliche Sprache»
Der Anwalt der vier Privatkläger, Max Berger, hofft denn auch auf gute Chancen für eine Verurteilung. Er sagt auf Anfrage von Blick: «Das Gutachten des SLF spricht eine deutliche Sprache. Der Tourguide und der Bergführer haben insbesondere bei der zweiten Abfahrt gleich mehrere schon damals erkennbare Fehlentscheide getroffen und damit das Leben der jungen Menschen aufs Spiel gesetzt.»
Bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung müssen Bergführer und Tourguide mit bis zu drei Jahren Haft rechnen.
Die Eltern hoffen, dass sie einen Schuldspruch erleben dürfen, sagt Anwalt Berger weiter. «Es ist ein wichtiger Teil bei der Verarbeitung des Verlustes ihres Kindes. Sie erhoffen sich noch immer Antworten auf viele Fragen.»
«Ich wusste, dass Emily sofort tot war»
Berger kämpft auch für eine finanzielle Entlastung der Angehörigen. Bis jetzt biss er auf Granit. Er sagt: «Die Bergführer und die Schule als Veranstalterin haben die gleiche Haftpflichtversicherung. Sie hat bis jetzt noch keinen Rappen bezahlt. Sie sagt, dass sie auf das Urteil warten wolle. Die Angehörigen hatten in den dreieinhalb Jahren noch keine finanzielle Entschädigung.»
Die Eltern der verstorbenen Emily F. durchliefen seit der tödlichen Lawine eine schreckliche Zeit. Wie sie gegenüber der «Washington Post» erzählten, reisten sie weniger als 24 Stunden nach dem Anruf der Berner Behörden von Colorado (USA) ins Berner Oberland.
Sie beteiligten sich an der Suche und flogen in einem Helikopter über die Schneemassen. Der Vater hat 20 Jahre Erfahrung als Pistenretter in Vail in den Rocky Mountains. Mit Blick auf die Felswand sagte er: «Ich wusste, dass Emily sofort tot war.»
Beschuldigter: «Sache, die niemals abgeschlossen sein wird»
Den jungen Engländer hatten die Retter dank Transponder bereits geortet und tot geborgen. Ihre Tochter blieb vorerst verschwunden, von ihrem Sender fanden die Retter kein Signal. Emilys Körper wurde erst drei Monate später in einem Fluss bei der Rosenlauischlucht gefunden.
Einer der Beschuldigten äussert sich gegenüber Blick und gibt an, vom Tod der beiden Schüler stark getroffen worden zu sein. Sein eigener Sohn sei bei der fatalen Tour dabei gewesen. Der Angeklagte schreibt: «Es vergeht kein Tag, an dem ich nicht bei den verunglückten Jugendlichen und dem Ereignis bin. Jetzt folgt endlich der juristische Abschluss einer Sache, die niemals abgeschlossen sein wird.»
Der Prozess am Regionalgericht Oberland in Thun beginnt am Mittwoch um 08.30 Uhr. Blick berichtet live.
* Name bekannt