«Dead Man Einbürgering»
Der Thurgau bürgert Toten ein

Ein Verstorbener erhält im Thurgauer Grossen Rat formell das Bürgerrecht – niemand bemerkt den Fehler. Der Fall wirft Fragen zum Verfahren auf. Und er steht nicht allein: Auch andernorts sorgen Einbürgerungsentscheide in der Schweiz für Stirnrunzeln.
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Bei der Einbürgerung eines Mannes hat der Thurgauer Grosse Rat ein pikantes Detail übersehen – er war bereits tot.
Foto: Keystone

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Thurgauer verstorben, aber am 18. Februar eingebürgert, niemand bemerkte es
  • Sirnach: Mann mit Strafverfahren wurde November 2025 eingebürgert, Details fehlten
  • Unteriberg: Paar seit 20 Jahren in Schweiz, Einbürgerung wegen Tests abgelehnt
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Daniel MacherRedaktor News

Selbst der Thurgauer Grosse Rat kann kleine, aber pikante Details übersehen. Bei der Sitzung vom 18. Februar tauchte auf der Liste der 140 Antragsteller für das Kantonsbürgerrecht ein Name auf, der schon Geschichte war – der Mann war bereits am 9. Januar verstorben, wie die «Thurgauer Zeitung» berichtet. Doch niemandem fiel es auf. Einzelabstimmungen gab es nicht; alle Gesuche wurden in einem Block durchgewinkt. So erhielt der Verstorbene formal trotzdem das Thurgauer Bürgerrecht.

Die Debatte drehte sich mehr um grundsätzliche Fragen des Einbürgerungsverfahrens. Am Ende eskalierte die Situation: Ratspräsident René Walther entzog Marcel Wittwer das Wort, nachdem wiederholte Ermahnungen erfolglos geblieben waren. Wittwer, Schocherswiler Ratsmitglied der EDU/Aufrecht-Fraktion, kritisierte das System: zu viel Checkliste, zu wenig politisches Ermessen. Auch wenn seine Kritik allgemein war, wirkte sie wie ein Seitenhieb auf die laufenden Einbürgerungen.

Sirnach TG: Eingebürgert trotz Strafverfahren

Ähnlich skurril ist ein Fall in Sirnach TG: Dort wurde im vergangenen November ein Mann eingebürgert, gegen den ein laufendes Strafverfahren wegen sexueller Nötigung und Freiheitsberaubung lief. Erstinstanzlich erhielt er eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Unschuldsvermutung gilt. Auch hier berichtete die «Thurgauer Zeitung».

Die Gemeinde wusste nichts davon: Das kantonale Migrationsamt hatte einen Kurzbericht ausgestellt, der das Strafverfahren nicht enthielt, da es zunächst in einem anderen Kanton eröffnet und später von der Staatsanwaltschaft Thurgau nicht korrekt eingetragen worden war. Hätte die Gemeinde von den Vorwürfen gewusst, hätte sie das Gesuch sistiert, bis das Verfahren abgeschlossen ist.

Unteriberg SZ: Zu wenig Freunde – abgelehnt

Ein anderes Beispiel aus Unteriberg SZ: Ronny van Unen (72) und Saskia Scheltes (66) leben seit 20 Jahren in der Schweiz, 15 davon in Unteriberg. Sie sind aktiv, Ronny im Schweizer Alpen-Club, beide restaurieren alte Schweizer Uhren. Dennoch wurde ihre Einbürgerung abgelehnt. Die Begründung: zu wenige Freunde im Dorf, zu wenig gesellschaftliches Engagement und zwei falsch beantwortete Testfragen, etwa, wer die Gemeinde im Kantonsrat vertritt.

Die Reaktionen aus der Leserschaft waren deutlich: Viele kritisieren die willkürlichen Kriterien und fordern ein schweizweit verbindliches Einbürgerungssystem, bei dem Steuerausstände, Sprachkenntnisse oder Strafregister zählen – nicht Freundeskreise oder Einkaufslokale. Wenige verteidigen die Gemeinde, betonen, dass soziale Integration mehr erfordere als Alpenwanderungen oder Uhrenrestaurierung.

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