Darum gehts
Als die Familie im Spätsommer 2024 im Bundesasylzentrum (BAZ) Altstätten SG eintraf, war sie schwer krank: Die Mutter hatte schon im Ausland die Diagnose erhalten, dass sie Tuberkulose hat, und schluckte täglich Medikamente. Ihr Mann und eines der Kinder husteten stark und wiesen ebenfalls Symptome der Krankheit auf. Ein weiteres Kind hatte zudem ein offenes Ekzem, das stark juckte – ein mögliches Symptom einer sogenannten kutanen Tuberkulose.
Die erfahrene Pflegefachfrau Dora Wismer war im BAZ für die erste medizinische Abklärung der Familie zuständig – und sofort alarmiert. Sie hatte schon ein paar Wochen zuvor bemerkt, dass ein Asylsuchender mit einer im Ausland diagnostizierten Tuberkulose nicht isoliert worden war. Ihre Korrespondenz mit verschiedenen Stellen liegt dem Beobachter vor.
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Das Vorgehen in einem solchen Fall hat der Bund genau festgelegt. In einem 155-seitigen Handbuch über Impfungen und übertragbare Krankheiten in Bundesasylzentren heisst es unmissverständlich: «Bei Asylsuchenden soll bereits bei geringstem Verdacht auf eine Lungentuberkulose diese aktiv gesucht werden.» Und weiter: «Möglichst rasche Meldung des Tuberkulose-Verdachtsfalls an die Zentrums- und Betreuungsleitung und die Zentrumsärztin durch die Pflegeperson.»
Dora Wismer, die eigentlich anders heisst, verständigte deshalb wie vorgeschrieben die Verantwortlichen im BAZ. Doch statt die Familie sofort unter Quarantäne zu stellen, um allfällige weitere Ansteckungen zu verhindern, unternahm die zuständige Pflegeleitung: nichts. Der für das Bundesasylzentrum zuständige Arzt war längere Zeit in den Ferien, eine Stellvertretung gab es nicht, und so beschied man Dora Wismer, dass die Sache warten müsse.
Permanente Ansteckungsgefahr
«Unverständlich», findet die Pflegefachfrau gegenüber dem Beobachter. Tuberkulose kann leicht von Mensch zu Mensch übertragen werden. Ein paar Stunden mit einem Infizierten im gleichen Raum reichen, um sich anzustecken. Bei den engen Platzverhältnissen, wie sie in Asylzentren herrschen, kann dies sehr schnell gehen. Als im Februar 2025 in einer Rekrutenschule ein Soldat an TB erkrankte, wurden 40 Armeeangehörige in Quarantäne gesteckt.
Seit einigen Jahren steigen die Tuberkulose-Fallzahlen in der Schweiz wieder an. Das hat auch Dora Wismer motiviert, mit ihren Erlebnissen an den Beobachter zu gelangen. Bis Anfang Dezember wurden dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) 499 Fälle gemeldet, rund 19 Prozent mehr als im gesamten Jahr 2024.
Auch damals waren die Zahlen stetig steigend. Im BAZ Altstätten hielt man es trotzdem nicht für nötig, die betroffene Familie gründlich zu untersuchen. Sie lebte ganz normal im Zentrum, und die Kinder besuchten die Spielgruppe, die von einheimischen Freiwilligen betreut wurde. «Es bestand permanent die Gefahr, dass sich andere Menschen anstecken», sagt Dora Wismer. Schlimmer noch: «Die Pflegeleiterin erklärte mir, dass sie das entsprechende Handbuch nicht kenne.»
SEM will Fall «nicht bestätigen»
Dora Wismer holte schliesslich Rat beim Kompetenzzentrum Tuberkulose der Lungenliga. Dort wies man sie an, unverzüglich die St. Galler Kantonsärztin zu verständigen, was sie auch tat. Diese nimmt aus Gründen des Datenschutzes keine Stellung.
Beim Staatssekretariat für Migration (SEM), das für die Bundesasylzentren zuständig ist, weiss man nichts von der mutmasslich Tuberkulose-infizierten Familie, die im Herbst 2024 im Bundesasylzentrum war. Man könne die Informationen, die der Beobachter erhalten hat, «nicht bestätigen», schreibt ein Mediensprecher auf Anfrage des Beobachters. Dem Kantonsarztamt melde man ausschliesslich bestätigte Fälle.
Bloss: Um jemanden beim Verdacht auf Tuberkulose medizinisch korrekt abzuklären (und bei einem positiven Befund den Fall zu melden), braucht es einen Arzt. Und dieser war im Herbst 2024 mehrere Wochen in den Ferien. Ohne Stellvertretung.