Monatelang versuchten eine Schweizerin und ein Ausländer, in Italien zu heiraten. Sie wollten endlich seinen Status legalisieren, damit sie für immer zusammen sein können. Doch die bürokratischen Hürden waren zu hoch, es gelang ihnen nicht, ihre Liebe offiziell bescheinigen zu lassen. Und so kehrte sie zurück in die Schweiz, er lebte weiterhin im Ausland.
Die beiden Liebenden litten sehr wegen der Trennung. Schliesslich traf der Mann eine Entscheidung, die ihn bis vor Bundesgericht bringen sollte.
Seiner Verlobten ging es schlecht
Am 15. November 2021 reiste er in die Schweiz ein, um seiner Verlobten beizustehen. Sie hatte psychische Probleme und keinen, der sie hätte unterstützen können. Ihr ging es so schlecht, dass sie nicht zu ihm nach Italien fahren konnte.
Doch das Glück war nur von kurzer Dauer: Bereits am nächsten Tag geriet er in eine Polizeikontrolle. Die Beamten stellten fest, dass er sich illegal in der Schweiz aufhielt – es lag ein Einreiseverbot gegen ihn vor, das bis zum 3. März des folgenden Jahres galt. Das Einzelgericht Basel-Stadt erklärte ihn mit Strafbefehl vom 17. November 2021 wegen rechtswidriger Einreise und des rechtswidrigen Aufenthalts für schuldig und verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 60 Tagen.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
Probieren Sie die Mobile-App aus!
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
Probieren Sie die Mobile-App aus!
Gleich am nächsten Tag erhob der Mann dagegen Einsprache. Das brachte einen Teilerfolg. 50 Tage Haft statt 60, und dies mit einer Probezeit von drei Jahren, beschied das jetzt zuständige Basler Strafgericht.
Bundesgericht lässt Milde walten
Drei Jahre seine Liebste nicht sehen? Sie in ihrer schwierigen Situation allein lassen? Das kam für den Mann nicht infrage. Er zog den Fall weiter. Das Basler Appellationsgericht übernahm und entschied zugunsten des Mannes. Zwar bestätigte es die Schuldsprüche, sah aber von einer Bestrafung ab. Dagegen wehrte sich wiederum die Staatsanwaltschaft und brachte den Fall vors Bundesgericht.
Und dann geschah das letztinstanzliche Wunder vom 29. Oktober 2025. Die drei zuständigen Bundesrichterinnen und Bundesrichter wiesen die Beschwerde der Staatsanwaltschaft ab. Zwar sei er wegen ähnlicher Migrationsdelikte vorbestraft, doch das Einreiseverbot sei längst abgelaufen. Der Mann habe mit seiner Einreise aber keine wirtschaftlichen Interessen verfolgt, sprich, nicht schwarz gearbeitet. Auch die öffentliche Ordnung habe er nicht gefährdet.
Schliesslich habe er sein Recht auf Familienleben wahrgenommen – zumal er der Einzige gewesen sei, der seiner Partnerin in dieser schweren Zeit beistehen konnte.
Stefan Schlegel, Direktor der Schweizerischen Menschenrechtsinstitution, schreibt dem «Beobachter» dazu: «Die Liebe kennt keine Grenzen, das Strafrecht schon.» Der Fall zeige aber, dass es Konstellationen gibt, in denen das menschlich einzig Richtige dennoch rechtlich verboten ist.
Es besteht keine Wiederholungsgefahr
Oft seien es Menschen in einer schwierigen Situation, zum Beispiel mit einem ungeregelten Aufenthaltsstatus oder schwer kranken Angehörigen, die in die Klemme geraten zwischen dem rechtlich Erlaubten und dem menschlich Gebotenen. «Es spricht für das Bundesgericht und für die Vorinstanz, dass sie den Konflikt erkannt haben, in dem sich der Mann befand, und ihn von Strafe befreit haben.»
Heute lebt das Paar verheiratet und legal zusammen in der Schweiz. Eine Wiederholungsgefahr sieht das Gericht aufgrund des nun gesicherten Aufenthaltsstatus nicht.
Das Bundesgericht macht mit diesem Entscheid deutlich: Das Gesetz ist nicht zwingend blind für menschliche Schicksale. Es bleibt Raum für Augenmass, wenn die Umstände es verlangen und die Richter es wollen.