Externe Firma beauftragt
Kind fremdplatziert – die Kesb Wil-Uzwil ist in Erklärungsnot

Die Kesb Wil-Uzwil muss notfallmässig ein Kind bei einer Pflegefamilie unterbringen und engagiert dazu eine externe Firma. Diese wählt ausgerechnet eine Mitarbeiterin als Pflegemutter aus.
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Weg von der Familie: Eine Fremdplatzierung gilt als letzter Ausweg. (Symbolbild)
Foto: Getty Images

Darum gehts

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Thomas Angeli
Beobachter

Es gilt als letzter Ausweg: ein Kind aus seiner Familie zu nehmen und bei einer Pflegefamilie unterzubringen, wenn es zu Hause nicht mehr geht. Ende November stand im Kanton St. Gallen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Wil-Uzwil vor einer solchen Situation. Sie verfügte, dass ein sechsjähriges Kind fremdplatziert werden muss, um es zu schützen – notfallmässig und vorerst für 30 Tage. 

Die Kesb suchte nicht selbst nach einer geeigneten Pflegefamilie, sondern übertrug diese Aufgabe der BBFM GmbH im ausserrhodischen Herisau. Das Firmenkürzel steht für «Beratung und Betreuung für Migranten». Der Geschäftsführer ist Jurist und vertritt immer wieder Flüchtlinge in asylrechtlichen Fragen. Nun zeigen Informationen, die dem Beobachter vorliegen, dass bei der Auswahl der Pflegefamilie auch persönliche Beziehungen eine Rolle spielten.

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Nicht gemeldet, ohne Bewilligung

Wer Pflegekinder vermittelt, betreibt im offiziellen Jargon ein «Dienstleistungsangebot in Familienpflege», kurz DAF, und muss dieses Angebot den Behörden melden. Weder die BBFM GmbH noch der Verein Kinderhilfe Schweiz, hinter dem ebenfalls der BBFM-Geschäftsführer steht, sind jedoch in Ausserrhoden gemeldet. 

Mit der Kesb Wil-Uzwil ist auch eine Behörde aus dem Kanton St. Gallen involviert. Dort benötigt man sogar eine Bewilligung, wenn man Fremdplatzierungen vermitteln will. Auch hier gilt: Die BBFM GmbH und die Kinderhilfe Schweiz sind nicht gemeldet und haben dementsprechend auch keine Bewilligung.

Muttersprache der Pflegefamilie ist Persisch

Das fremdplatzierte Kind stammt aus einer Deutschschweizer Familie. Das zeigen Informationen, die dem Beobachter vorliegen. Bei der ausgesuchten Pflegefamilie handelt es sich jedoch um Verwandte des BBFM-Geschäftsführers, deren Muttersprache Persisch ist und die erst seit einigen Jahren in der Schweiz wohnen.

Die Pflegemutter ist zudem gemäss der mittlerweile abgeschalteten Website von BBFM eine Mitarbeiterin der Firma. Diese vermittelte damit einer Angestellten einen Job als Pflegemutter – und somit ein zusätzliches Einkommen von knapp 2200 Franken pro Monat. 

Die Kesb sei «über die persönlichen und organisatorischen Umstände informiert» gewesen, schreibt die Anwältin des BBFM-Geschäftsführers über den lukrativen Nebenjob. «Persönliche Beziehungen standen in keinem Zusammenhang mit der fachlichen Beurteilung oder der Platzierungsentscheidung.» Die Pflegemutter verfüge überdies über ausreichende Deutschkenntnisse.

Die Co-Leiterin der Behörde nimmt aus Datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen zu Fragen des Beobachters nur mit einer allgemein gehaltenen Antwort Stellung. Man orientiere sich «stets am Kindeswohl», schreibt sie. Es gebe wenig Angebote, und in dringenden Situationen schnell eine Lösung zu finden, sei «eine grosse Herausforderung».

Sozialpädagogische Betreuung – ohne Ausbildung

Nur wenige Tage nach der Fremdplatzierung erhielt der Geschäftsführer der BBFM GmbH einen weiteren Auftrag durch die Kesb Wil-Uzwil. Der Jurist wurde mit einer sozialpädagogischen Familienbegleitung beauftragt. Seine Aufgabe ist es, einer Familie in einer schwierigen Lage beizustehen, insbesondere auch um die Situation des betroffenen Kindes zu verbessern. Für diese Tätigkeit sei keine sozialpädagogische Ausbildung notwendig, erklärt die Anwältin des BBFM-Geschäftsführers. 

Beim St. Galler Amt für Soziales sieht man das hingegen etwas differenzierter. «Um diese anspruchsvolle Aufgabe gut erfüllen zu können, ist eine gute Ausbildung zum Beispiel in Psychologie, sozialer Arbeit, Sozialpädagogik o.ä. notwendig», schreibt das Amt auf Anfrage des Beobachters. Noch deutlicher klingt es beim Fachverband Sozialpädagogische Familienbegleitung: Für eine solche Aufgabe brauche es «grundsätzlich qualifizierte Fachpersonen mit einer Ausbildung auf Tertiärstufe in sozialer Arbeit oder Sozialpädagogik».

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