Darum gehts
- Mieter Ali Taheri wohnt in Haus seines Ex-Chefs, erhält die Kündigung
- Vermieter macht Eigenbedarf geltend, möchte dort ein Verwaltungsbüro einrichten
- Der Betroffene zweifelt daran: «Eine identische Wohnung steht leer»
Diese Pechsträhne nimmt hoffentlich bald ein Ende: Vor rund drei Jahren hat Ali Taheri (24) aus Au SG seine damalige Stelle als Sanitär verloren. «Es gab wiederholt Konflikte wegen unbezahlter Überstunden und anderer Arbeitsbedingungen», erinnert sich Taheri. Das Arbeitsverhältnis wurde schliesslich aufgelöst. Jetzt hat ausgerechnet der Vater seines Ex-Chefs das Haus gekauft, in dem Taheri mit seiner Familie wohnt. Der frühere Chef selbst agiert als Bewirtschafter. Taheri bekam prompt die Kündigung.
«Mein Ex-Chef hat uns die Wohnung gekündigt. Laut Kündigung wird Eigenbedarf geltend gemacht», sagt Taheri. «Allerdings steht direkt neben meiner Wohnung eine identische Wohnung leer. Beide befinden sich im gleichen Gebäude und auf demselben Stockwerk.» Der Familienvater glaubt, dass die Kündigung deshalb gar nicht nötig gewesen wäre. «Das ist alles eine Ausrede», vermutet er. Taheri setzte sich zur Wehr und focht die Kündigung an. Der Fall ist bei der Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse Rheintal hängig.
Vermieter streitet Zusammenhang mit Arbeitskonflikt ab
Blick fragt bei der Immobilienfirma nach. Die verweist auf das laufende Verfahren und will sich zum Fall nicht äussern. Die Stellungnahme der Firma gegenüber der Schlichtungsstelle liegt Blick vor. Darin schreibt der Inhaber, die Kündigung erfolge aufgrund von Eigenbedarf: «Ich beabsichtige, die Wohnung künftig als Büro zu nutzen.»
Einen Zusammenhang mit der früheren Tätigkeit von Taheri in der Sanitärfirma des Sohnes bestehe nicht. «Die Kündigung erfolgt ausschliesslich aus betrieblichen Gründen.» Er wolle die Verwaltung seiner Liegenschaften in Zukunft nicht mehr von seinem privaten Wohnsitz aus führen. «Die betreffende Wohnung eignet sich aufgrund ihrer Lage und Grösse ideal für die Einrichtung eines Verwaltungsbüros.»
Hoffen auf eine gerechte Entscheidung
Taheri lebt mit seiner Freundin Freschta Amini (22) und der gemeinsamen Tochter Asra (2) zusammen. Als Sanitär könne er im Moment nicht arbeiten, wie der Familienvater erklärt. «Wegen Schulterproblemen musste ich mich bereits zweimal operieren lassen.» Derzeit macht er eine von der IV finanzierte Umschulung, um so schnell wie möglich wieder ein besseres Einkommen für seine Familie erwirtschaften zu können. Taheri macht sich finanzielle Sorgen: Zum jetzigen Zeitpunkt wäre es für ihn nicht tragbar, 300 bis 400 Franken mehr für die Miete zu bezahlen, die für eine Wohnung in der Umgebung wohl fällig würde.
«Wir möchten nicht aus Au wegziehen», sagt er. «Ich fühle mich hier sehr wohl, und meine Familie ist gut integriert.» Probleme mit den Nachbarn habe er keine. Der Afghane, der seit neun Jahren in der Schweiz lebt, will bald die C-Bewilligung und später eventuell die Einbürgerung beantragen. «Wir hoffen auf eine gerechte Entscheidung der Schlichtungsbehörde.»