Darum gehts
- René F. (63) aus Herisau AR wegen Missbrauchs zu über vier Jahren Haft verurteilt
- Opfer Emma P. erhält 12'000 Franken, Marisa F. 1000 Franken Genugtuung
- Richterin betonte, Schuld liege nicht bei Opfern, für den Täter hatte sie keine Worte übrig
Nachdem das Urteil verlesen wurde, fliessen im Gerichtssaal Tränen. Die beiden Klägerinnen, Emma P.* (32) und Marisa F.* (24) fallen sich in die Arme, die Anwältin der beiden Frauen hat ein zufriedenes Lächeln im Gesicht.
Pädo-Stiefvater und Freikirchler René F.* (63) aus Herisau hatte sich 2003 an Ziehtochter Emma P. vergriffen, Stieftochter Marisa F. filmte er zwischen 2013 und 2015 mehrfach nackt. Blick berichtete am Freitag ausführlich darüber.
Kontaktverbot mit Minderjährigen
Dafür wurde der ursprünglich aus dem Berner Seeland stammende René F. jetzt vom Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden erstinstanzlich verurteilt. Er kassiert eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Zudem wird ihm auf Lebenszeit jeglicher Kontakt mit Minderjährigen verboten. Er erhält eine ambulante Behandlung und muss den beiden Opfern Genugtuung bezahlen.
Marisa F. erhält 1000 Franken, zuzüglich fünf Prozent Zinsen seit den Geschehnissen von damals, Emma P. bekommt 12'000 Franken zu den gleichen Zinskonditionen.
René F. hat sich gemäss Gericht der mehrfachen sexuellen Nötigung, der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern und der mehrfachen Herstellung und Besitz von Pornografie schuldig gemacht. Er bleibt zudem auf den Gerichts-, Untersuchungs- und Anwaltskosten sitzen. Nur ein kleiner Teil der vorgeworfenen Taten wurde – wie vom Anwalt des Beschuldigten in der Verhandlung mehrfach moniert – vom Gericht als verjährt eingestuft.
Der Beschuldigte nahm das Urteil ruhig und gefasst zur Kenntnis, in den Minuten davor wirkte er angespannt, sein Gesicht war nahezu versteinert.
Verhaltene Freude bei den Opfern
Gegenüber Blick freut sich Marisa F. über das Urteil, wenn auch mit Vorbehalt: «Ich finde es gut, dass es eine Verurteilung gegeben hat. Meiner Meinung nach sollte das Strafmass höher sein. Aber Hauptsache verurteilt.» Die Staatsanwaltschaft hatte nur gut ein Jahr mehr gefordert.
Auch Emma P. ist über Urteil vom Montag grundsätzlich erfreut: «Es wurde anerkannt, dass das für uns ein schwieriger Prozess war.» Aber dass dieser Entscheid im Pädo-Fall von Herisau nicht der letzte gewesen sein könnte, treibt sie um: «Es ist anstrengend und belastend, wenn man es immer wieder hervorholen muss. Es wäre angenehm, wenn es einfach mal vorbei wäre.» Emma P. war es, die mit ihrer Strafanzeige 2023 den Fall ins Rollen brachte. Seitdem wurden beide mehrfach befragt – zuletzt vom Kantonsgericht.
Richterin mit ungewöhnlichem Schlusswort
Nach dem Verlesen des Urteils wandte sich die Richterin direkt an die beiden jungen Frauen und sagte: «Ich möchte Ihnen für ihren Mut und ihre Stärke danken. Mir ist bewusst, dass ein Gerichtsurteil nichts ungeschehen oder vergessen machen kann.» Die Schilderungen der insgesamt drei Opfer vom vergangenen Donnerstag seien im Gerichtssaal an niemandem spurlos vorbeigegangen und habe das Fünfergremium überzeugt. Und: «Zumindest für dieses Gericht ist klar, dass die Schuld nicht bei Ihnen liegt.»
Zum Schluss machte die Richterin etwas in Justizkreisen Ungewöhnliches: Sie beendete die Urteilseröffnung, ohne auch nur ein persönliches Wort des Tadels oder des Rates an den Täter gerichtet zu haben. Dieser, wie auch sein Anwalt, wollten sich nach dem Urteilsspruch, der noch nicht rechtskräftig ist, nicht gegenüber Blick äussern.
* Namen geändert