Nächste Woche vor Gericht
Anführer der Jungen Tat jammern vor Prozess über Strafmass

Es wird eng für die Anführer der Jungen Tat. Angesichts verschiedener Anklagepunkte werden happige Strafen gefordert. Zu happig, wenn es nach der rechtsextremen Gruppierung geht. Mit einem Video auf X versuchen sie, die drohende Haftstrafe abzuwenden.
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Die rechtsextreme Gruppe Junge Tat ist seit 2020 in der Schweiz aktiv.

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Am 4. September beginnt in Zürich der Prozess gegen sechs Rechtsextreme
  • Zwei Angeklagten drohen bis zu 15 Monate Freiheitsstrafe, sechs unbedingt
  • Angeklagte starteten Petition, kritisieren Polizei und Staatsanwaltschaft
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Angela RosserJournalistin News

Beteiligung an gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Linksextremen, vermummte Stürmung eines Gottesdienstes des Pride-Festivals inklusive Sachbeschädigung, Störung einer Vorlesestunde von Dragqueens für Kinder und diverse illegale Propagandaaktionen, Nötigung, Hausfriedensbruch, Diskriminierung und Aufruf zu Hass. Die Liste der Anklagepunkte gegen die Mitglieder der Jungen Tat ist lang und die Forderungen knallhart.

Nächste Woche beginnt der Prozess gegen Manuel Corchia (25), Tobias Lingg (24) und vier weitere Mitglieder am Bezirksgericht Zürich. Den beiden Anführern drohen Freiheitsstrafen von bis zu 15 Monaten. Sechs Monate davon will sie die Zürcher Staatsanwaltschaft hinter Gittern sehen.

Unterstützung für juristische Verteidigung

Gegenüber Blick gaben sich die Rechtsextremen Anfang August siegessicher: «Wenn in der Schweiz die Meinungsfreiheit noch besteht, werden die Anschuldigungen nicht zu einer Verurteilung führen», sagte Manuel Corchia.

Die Gruppe scheint angesichts des nahenden Prozesses aber trotzdem langsam nervös zu werden. In einem fast zehn Minuten langen Video reden sich drei der Angeklagten um Kopf und Kragen. Ihre Taten, derer sie angeklagt sind, werten sie als Bagatelldelikte ab, bezeichnen sie als Meinungsfreiheit. Andere würden für so was nur Geldbussen kassieren, behaupten sie. Und überhaupt gelte die Meinungsfreiheit nur für Linke, Liberale und das Staatsfernsehen. Gleichzeitig startete die Gruppe eine Petition zur Unterstützung der juristischen Verteidigung der Angeklagten.

Vorwürfe an Polizei und Staatsanwaltschaft

Das Video scheint ein verzweifelter Rundumschlag zu sein, um einer drohenden Haftstrafe zu entgehen. So werfen sie der Regierung, der Staatsanwaltschaft und auch der Polizei vor, Linksextreme systematisch zu decken und zu schützen.

Doch weshalb sind sie bei einigen ihrer Aktionen vermummt aufgetreten? Corchia sagt, dass man als erkennbar rechter Aktivist sehr schnell Job, Wohnung oder Studienplatz verlieren könne. «Heutzutage haben wir andere Strukturen und können uns erlauben, das Gesicht zu zeigen», sagt Corchia. Die Ironie, dass sie dafür bestraft werden sollen, sei «hochgradig bösartig und dreist», so der 25-Jährige.

Traditionelles Weltbild und gefährliche Reichweite

Die Junge Tat ist eine rechtsextreme Gruppierung, die seit 2020 in der Schweiz aktiv ist. Zu ihren führenden Köpfen gehören die Hauptangeklagten Manuel Corchia und Tobias Lingg. Die Gruppe inszeniert sich als junge, moderne Bewegung und setzt stark auf professionell produzierte Social-Media-Inhalte, gemeinsame Wanderungen, Kampfsport und öffentlichkeitswirksame Aktionen.

Inhaltlich propagiert sie eine ethnisch-kulturell definierte Schweizer Identität, fordert die Remigration von Migrantinnen und Migranten und warnt vor einem angeblichen «Bevölkerungsaustausch». Zudem wendet sie sich gegen LGBTQ-Themen und propagiert ein traditionelles Familienbild.

Fachleute ordnen die Junge Tat der rechtsextremen Identitären Bewegung zu. Der Nachrichtendienst des Bundes bezeichnete sie bereits als Gruppe mit «erhöhtem Gewaltpotenzial». Genaue Mitgliederzahlen sind nicht bekannt. Schätzungen gingen zuletzt von einigen Dutzend Aktivistinnen und Aktivisten aus. Ihre Reichweite ist jedoch deutlich grösser. Besonders über soziale Medien versucht sie gezielt, junge Menschen anzusprechen und neue Mitglieder zu gewinnen.

Mehrere Angeklagte und Prozessdauer

Am 4. September startet der Prozess gegen insgesamt sechs Personen aus der Gruppierung vor dem Bezirksgericht Zürich. Zwei weitere haben ihre Einsprache gegen die Strafbefehle zurückgezogen, weshalb diese bereits rechtskräftig sind und kein Prozess gegen sie geführt wird.

Nach der Urteilseröffnung des Bezirksgerichts bleibt den Angeklagten die Möglichkeit der Berufung. Dann würde sich das Obergericht mit dem Fall befassen und später eventuell das Bundesgericht. Ein schnelles rechtskräftiges Urteil ist nicht zu erwarten.

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