Der Entscheid solle gerichtlich geprüft werden, erklärt der Stadtrat am Mittwoch die Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Der Statthalter kam zum Schluss, dass die Sperrung der FCZ-Südkurve im Januar 2024 widerrechtlich gewesen sei. Der FCZ nahm diesen Entscheid mit Genugtuung zur Kenntnis. Kollektivstrafen seien im Grundsatz rechtswidrig und abzulehnen.
Auslöser für die Sektorsperre waren Ausschreitungen nach einem Spiel im Januar 2024 des FCZ gegen den FCB. Rund 100 mutmassliche FCZ-Fans hatten Polizisten beim Bahnhof Altstetten mit Rauchpetarden, Feuerwerk und Steinen angegriffen. Die Ausschreitungen seien gravierend gewesen, schreibt der Stadtrat.
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