«Genugtuung»
Juristischer Sieg für den FCZ nach Kurvensperrung

Das Statthalteramt des Bezirks Zürich hat den Rekurs des FCZ gegen die Anfang 2024 vom Sicherheitsdepartement der Stadt Zürich verfügte Sektorensperre gutgeheissen.
Publiziert: 15:33 Uhr
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Aktualisiert: vor 3 Minuten
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Der Rekurs des FCZ (im Bild das Präsidenten-Ehepaar Ancillo und Heliane Canepa) ist vom Statthalteramt des Bezirks Zürich gutgeheissen worden.
Foto: keystone-sda.ch
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Yannick PengRedaktor Sport-Desk

Juristischer Sieg für den FCZ!

Die Sektorensperre (Südkurve, Stehplätze Sektor D), welche das Sicherheitsdepartement der Stadt Zürich im Stadion Letzigrund für den Super-League-Match zwischen dem FC Zürich und Lausanne am 31. Januar 2024 anordnen liess, war widerrechtlich. Dies gibt der FCZ am Donnerstag bekannt.

Der Zürcher Stadtklub kündete am 2. Februar 2024 an, gegen die damalige Verfügung des Sicherheitsdepartements der Stadt Zürich juristisch vorzugehen. «Mit dieser Anfechtung möchte der FC Zürich primär gerichtlich beurteilen lassen, inwieweit ein Fussballclub für Ereignisse, die ausserhalb seines Einflussbereiches liegen, verantwortlich gemacht werden darf.»

Nun – mehr als ein Jahr nach dem betroffenen Super-League-Match, der übrigens 2:2 endete – hat das Statthalteramt des Bezirks Zürich den Rekurs des FCZ gutgeheissen.

«Der FC Zürich nimmt den Entscheid des Statthalters mit Genugtuung zur Kenntnis. Kollektivstrafen sind im Grundsatz rechtswidrig und abzulehnen. Der FC Zürich fühlt sich in seinem Weg eines stetigen und konstruktiven Dialogs mit allen in ein Fussballspiel involvierten Parteien bestätigt und wird diesen entschieden weiterführen», teilt der 13-fache Schweizer Meister mit.

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