Darum gehts
- Ex-SVP-Grossrat Patrick F. wegen Missbrauchs an Mutter und Tochter angeklagt
- 15-jährige Paula fast 40-mal sediert und 40 Stunden missbraucht
- Trotz Vorwürfen verweigerte Untersiggenthal Sozialhilfe und will Familie ausweisen
Iwona L.* und ihre Tochter Paula L.* mussten Unvorstellbares durchmachen. Beim Bezirksgericht Baden wurde am Montag Anklage gegen den heute 57-jährigen Aargauer Ex-SVP-Grossrat Patrick F.* erhoben. Ihm wird vorgeworfen, sowohl Mutter als auch Tochter sowie ein drittes Opfer betäubt und sexuell missbraucht zu haben.
Allein die 15-jährige Paula soll fast 40-mal sediert und während rund 40 Stunden missbraucht worden sein. F. bestreitet wesentliche Teile der erhobenen Vorwürfe. Bis zu einem rechtskräftigen Entscheid gilt die Unschuldsvermutung.
Sozialhilfe verweigert
Nun erhebt das traumatisierte Mutter-Tochter-Duo zusätzlich schwere Vorwürfe gegen die zuständigen Behörden. Obwohl die Gemeinde Untersiggenthal AG von den Vorwürfen gegen F. wusste, soll sie ihnen die ordentliche Sozialhilfe verweigert haben, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.
Nicht nur das: Ausserdem meldete die Gemeinde die beiden laut dem Bericht beim Kanton Aargau, der beide strafrechtlich verfolgt und aus dem Land schaffen will. Iwona und Paula L. kommen ursprünglich aus Polen. Ob sie und ihre Tochter in Zukunft in der Schweiz bleiben können, ist unklar.
Zukunft ist unklar
Als Grund für diese Vorgehensweise geben die Behörden das Arbeitsverhältnis von Iwona L. an. Patrick F. war gleichzeitig ihr Lebenspartner und Arbeitgeber. Sie war als seine Haushaltshilfe angestellt. Trotz Arbeitsvertrags zahlte F. seiner Lebenspartnerin jedoch kein Gehalt.
Nach der Verhaftung von F. im September 2023 wirft das Aargauer Migrationsamt L. vor, die Behörden bei ihrem Bewilligungsverfahren getäuscht zu haben. Ihr Arbeitsvertrag sei ein «Scheinarbeitsverhältnis» gewesen. Mehrere Strafverfahren wurden eröffnet, die bis heute andauern. L. wurde mit einem Strafbefehl sanktioniert, gegen den sie noch immer ankämpft.
Sollte die Mutter vor Gericht verlieren, muss sie eine Busse und Kosten in der Höhe von über 2000 Franken bezahlen. Ansonsten muss sie für 30 Tage ins Gefängnis. Gegen F., der den Arbeitsvertrag ebenfalls unterschrieben hat, will die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Täuschung der Behörden aus «Opportunitätsgründen» einstellen.
Behörden äussern sich nicht
Das Aargauer Migrationsamt will sich auf Anfrage der «Aargauer Zeitung» aufgrund des laufenden Verfahrens nicht zu den Vorwürfen der Opfer äussern. Auch die Gemeinde Untersiggenthal möchte mit derselben Begründung dazu nichts sagen. Die Gemeinde nehme die Situation und Belastung der Opfer aber mit Betroffenheit zur Kenntnis.
Politisch haben die Vorwürfe von Mutter und Tochter bereits zu Reaktionen geführt. Die SP Aargau zeigt sich in einer Mitteilung solidarisch und fordert eine umfassende, unabhängige und transparente Aufarbeitung. Zudem verlangt die Partei, dass Gemeinden und Behörden im Kanton ihre Abläufe überprüfen und den Opferschutz stärken.
* Namen bekannt