Darum gehts
- Ein Mann starb 2024 im Aargau bei einem Polizeieinsatz in Muri
- Todesursache laut Gutachten: «lagebedingtes Ersticken», Ermittlungen gegen Polizisten laufen
- Obergericht wies 2026 Ausstandsgesuch ab, zweites Gutachten bleibt geplant
Die Rettungssanitäter versuchen noch, den Mann zu reanimieren – vergeblich. Sie müssen seinen Tod feststellen. Kurz zuvor hatten Nachbarn in einer Gemeinde des Aargauer Bezirks Muri die Polizei gerufen. Nachts um 2 Uhr hatte sie Lärm aus der Wohnung des Mannes geweckt.
Als die Kantonspolizei eintrifft, sind Angehörige des Mannes bereits vor Ort. Der Mann befindet sich in einem «psychischen Ausnahmezustand». So beschreibt das Aargauer Obergericht in seinem Entscheid den Zustand des Mannes in einem Entscheid, den es am Dienstag publiziert hat.
Er ist ausser sich, tobt, hat Schaum vor dem Mund. Als die Polizisten ihn ansprechen, reagiert er nicht. Sie überwältigen ihn und legen ihm Handfesseln an. Der Mann wehrt sich weiter. Ihm werden auch Fussfesseln angelegt und ein Spuckschutz aufgesetzt. Wenig später verliert der Mann das Bewusstsein – und stirbt.
Streit um zweites Gutachten der Rechtsmedizin
Am selben Tag, dem 17. Dezember 2024, eröffnet die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm eine Strafuntersuchung. Die Gutachter der Rechtsmedizin des Kantonsspitals Aarau stellen bei der Obduktion des Leichnams einen Tod durch lagebedingtes Ersticken fest, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt.
Die Staatsanwaltschaft ermittle nun, wie und warum genau der Mann erstickte. Gegenüber der Zeitung bestätigt sie, «dass sich das Verfahren gegen Angehörige der Polizei richtet». Ob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen oder mehrere Polizisten erheben wird, sei unklar.
Die Aarauer Rechtsmedizin habe empfohlen, ein zweites Gutachten einzuholen. Begründet habe sie dies mit möglichen Interessenkonflikten sowie mit ihrer begrenzten Fachkompetenz bei der Beurteilung polizeilicher Massnahmen.
Die zuständige Staatsanwältin habe denn auch ein Zweitgutachten einholen wollen. Daraufhin habe eine Angehörige des Verstorbenen ein Ausstandsgesuch für die Staatsanwältin gestellt. Um dieses geht es im Entscheid, den das Obergericht am Dienstag publiziert hat.
Angehörige hält Staatsanwältin für befangen
Die Staatsanwältin sei wegen Befangenheit vom Verfahren auszuschliessen, forderte die Angehörige. Auf ein zweites Gutachten sei zu verzichten. Es sei unnötig und würde das Verfahren verzögern. Die Angehörige befürchte, die Staatsanwältin wolle das Resultat des ersten Gutachtens zugunsten der beschuldigten Polizisten relativieren.
Das Obergericht hat das Ausstandsgesuch abgelehnt. Begründung: Es sei zu spät eingereicht worden. Ein Zweitgutachten einzuholen, erwecke zudem für sich allein noch keinen Anschein von Befangenheit. Das Zweitgutachten sei nachvollziehbar.
Der Entscheid des Obergerichts sei noch nicht rechtskräftig. Die Angehörige kann ihn vor dem Bundesgericht anfechten.