Nach Katastrophe von Crans-Montana
Wie die Kantone den Brandschutz an der Fasnacht angehen

In wenigen Wochen startet die Fasnacht – doch nach dem Branddrama von Crans-Montana ist nichts mehr wie früher. Veranstalter stehen unter Druck: Wie sicher ist die fünfte Jahreszeit? Erste Kantone reagieren bereits.
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Bald ist Fasnacht.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

  • Nach Crans-Montana verschärfen Kantone Brandschutzregeln für Fasnacht 2026
  • Basel prüft strengere Kontrollen, Luzern betont Eigenverantwortung der Betriebe
  • Aargau kontrolliert ab 300 Personen, Luzern informiert 1700 Gastrobetriebe
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Daniel MacherRedaktor News

Die Ermittlungen zur Brandkatastrophe von Crans-Montana im Wallis laufen auf Hochtouren, während in anderen Kantonen eifrig die Fasnacht vorbereitet wird. Doch neben Kostümen und Guggenmusik drängt sich dieses Jahr eine unbequeme Frage auf: Wie sicher sind die oft überfüllten Keller, Beizen und Eventlokale? Während im Wallis noch die Ursachen geprüft werden, ziehen erste Kantone Konsequenzen und verschärfen den Brandschutz.

Video zeigt brennende Decke in der Bar
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Feuer in Crans-Montana:Video zeigt brennende Decke in der Bar

Basel prüft schärfere Kontrollen

In Basel-Stadt arbeitet die Regierung gemeinsam mit der Gebäudeversicherung an einem Massnahmenpaket für die Fasnacht 2026. Auslöser ist politische Kritik an möglichen Kontrolllücken – insbesondere in Cliquenkellern, wo es eng, dunkel und voll werden kann. Bislang werden vor allem grössere Lokale regelmässig überprüft, kleinere Betriebe oft nur bei der Bewilligung. Nun stellt sich die Frage, ob das reicht, um ein Drama wie in Crans-Montana auszuschliessen.

Luzern mahnt zur Eigenverantwortung

Der Kanton Luzern setzt kurz vor der Fasnacht auf klare Worte. In einem Schreiben an rund 1700 Gastrobetriebe erinnert er daran, dass die Verantwortung bei den Betreiberinnen und Betreibern liegt. Fluchtwege müssen frei und gut sichtbar sein, Dekoration darf nicht leicht brennen, Feuerlöscher müssen funktionieren. Offenes Feuer oder Wunderkerzen in vollen Innenräumen sind tabu. Gleichzeitig will der Kanton seine Regeln und Kontrollen überprüfen – man hat aus Crans-Montana eine Lehre gezogen.

Aargau zieht die Zügel an

Auch im Aargau reagiert die Gebäudeversicherung mit konkreten Massnahmen: Checklisten, Schulungen und strengere Kontrollen bei Grossanlässen. Ab 300 Personen schaut die Versicherung genau hin – bei Fluchtwegen, Dekorationen und Löschmitteln. Kleinere Anlässe liegen in der Verantwortung der Gemeinden. Vereine und Veranstalter stehen stärker in der Pflicht.

Solothurn setzt auf Aufklärung statt Verbote

In Solothurn bleibt vorerst alles beim Alten. Die Gebäudeversicherung sieht keinen Bedarf für neue Einschränkungen und setzt auf Information statt neue Verbote. Das teilte Thomas Fluri, Abteilungsleiter Prävention der Solothurnischen Gebäudeversicherung, auf Blick-Anfrage mit. Pyrotechnik wie Wunderkerzen sei zwar erlaubt, werde für Innenräume aber klar nicht empfohlen – besonders bei vielen Menschen und brennbarer Dekoration. Ziel sei es, Risiken realistisch einzuschätzen und gefährliche Effekte gar nicht erst einzusetzen.

St. Gallen: Pyrotechnik nur mit klaren Grenzen

Im Kanton St. Gallen gelten strenge Regeln: Für Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen ist ein Sicherheitskonzept erforderlich. Pyrotechnik in Innenräumen ist grundsätzlich verboten. Kleinere, «kaltabbrennende» Effekte wie Wunderkerzen sind nur bei geringer Belegung erlaubt – in vollen Lokalen sind sie tabu. Wie Dieter Ebneter, Leiter für Brandschutz der GV St. Gallen, auf Anfrage von Blick sagt, verzichtet der Kanton auf Sonderregeln zur Fasnacht, setzt aber auf Sensibilisierung der Gemeinden und Veranstalter.

Zürich: Gemeinden sind verantwortlich

Im Kanton Zürich ist jede Art von offenem Feuer in Räumen «mit Personenbelegung über 300» grundsätzlich verboten, erklärt Barbara Greuter, Kommunikationsbeauftragte der Gebäudeversicherung. Ausgenommen sind lediglich als Dekoration aufgestellte Kerzen.

Soll Bühnenfeuerwerk zum Einsatz kommen, braucht es eine Bewilligung der Brandschutzbehörde der jeweiligen Gemeinde. 

Aktuell halten die Zürcher «am bisherigen Vollzug» fest, wie Greuter weiter erklärt. Die Kontrollen seien wirksam. 

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