Nach 63 Jahren müssen sie ihr Häuschen abreissen – jetzt sprechen die Eigentümer
«Wir sind schon die Hauptschuldigen, aber die Bürokratie stört uns»

Ein Wochenendhäuschen in Kallern AG muss abgerissen werden – 63 Jahre nach dem Bau. Jetzt äussern sich die Besitzer zum Entscheid des Bundesgerichts. Stossend für Miteigentümer Hanspeter S.: «Alles wurde vom Schreibtisch aus gemacht.»
Publiziert: vor 57 Minuten
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Aktualisiert: vor 48 Minuten
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Das Wochenendhaus befindet sich etwas oberhalb von Kallern AG, in einem kleinen Waldstück.
Foto: Ralph Donghi

Darum gehts

  • Ferienhäuschen in Kallern AG muss nach 63 Jahren abgerissen werden
  • Besitzer akzeptieren Entscheid, kritisieren aber harte Haltung der Behörden
  • Rückbau muss innerhalb von 6 Monaten auf eigene Kosten erfolgen
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.

Seit 1962 stand ein Ferienhäuschen im Wald etwas oberhalb des Dorfs Kallern AG im Bezirk Muri. Jetzt muss es weg – innerhalb von sechs Monaten. Das hat das Bundesgericht am letzten Freitag entschieden.

Das Haus war ausserhalb der Bauzone erstellt worden. Es hatte nie eine gültige Baubewilligung gegeben.

Im April 2010 erwarben drei Personen der Familie S. das «Wochenendhaus» in Kallern für pauschal 90'000 Franken – von ihrer Mutter, beziehungsweise Grossmutter, wie einer der drei Besitzer, Hanspeter S.* (77), gegenüber Blick erklärt. 

«Wir sind die Hauptschuldigen»

Die drei Eigentümer akzeptieren den Entscheid des Bundesgerichts. Sie kritisieren jedoch die «harte Haltung der Gemeinde und des Kantons».

Hanspeter S. sagt: «Es sind Fehler passiert von unserer Seite, das ist klar. Wir sind die Hauptschuldigen.» Jedoch dürften Behörden Fehler machen – Privaten würden dagegen keine Versäumnisse verziehen. «Das ist stossend», sagt S.

Was dem Besitzer ebenfalls nicht passt: «Alles wurde vom Schreibtisch aus gemacht.» Eine Besichtigung vor Ort sei abgelehnt worden. «Das Wieso und Warum wurde ignoriert», kritisiert Hanspeter S. «Die Bürokratie stört uns.» 

Besitzer müssen Rückbau selber bezahlen

Der Gemeinderat erliess im Februar 2021 einen Baustopp, nachdem es Meldung aus der Bevölkerung zu Umbauarbeiten gegeben hatte. Der Gemeinderat Kallern verlangte ein ordentliches Baugesuch. Das taten die Eigentümer, jedoch wurde es abgewiesen. Seither beschäftigten sich die Gerichte mit dem Fall. 

Die drei Besitzer müssen nun innert 6 Monaten den Rückbau organisieren – und aus ihrem eigenen Sack zahlen. Sie müssen das Gebäude vollständig beseitigen. Auch der ursprüngliche Boden- und Topografiezustand muss wieder hergestellt und fachgerecht rekultiviert werden.

In den letzten Jahren wurden kleinere Arbeiten am Gebäude gemacht, um Schäden zu verhindern. Ein im Gebäude eingebauter Wohnwagen wurde ausgebaut. Die entsprechenden Zugänge zum Häuschen sind seit längerem mit Gittern abgesperrt.

* Name bekannt 

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