Darum gehts
- Wochenendhaus in Kallern muss abgerissen werden. Bundesgericht bestätigt Entscheid des Verwaltungsgerichts
- Baute von 1962 ohne gültige Bewilligung errichtet, Besitzstandschutz nicht anwendbar
- Eigentümer erwarben das Haus 2010 für 90'000 Franken, Gerichtskosten betragen 4000 Franken
Es steht schon viele Jahre weg. Doch jetzt muss es weg. In der kleinen aargauischen Gemeinde Kallern muss ein ausserhalb der Bauzone gelegenes «Wochenendhäuschen» beseitigt werden. Das Bundesgericht hat den entsprechenden Entscheid des Verwaltungsgerichts bestätigt. Es hatte nie eine gültige Baubewilligung gegeben.
Der Fall verdeutlicht erneut die strikte Trennung von Bau- und Nichtbaugebieten im Kanton Aargau, sowie die Grenzen des Bestandsschutzes bei nachträglich festgestellten Baurechtsverstössen.
Häusschen für 90'000 Franken verkauft
Das «Ferienhäuschen» war im Jahr 1962 erstellt worden, wie aus dem am Freitag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht. Der Gemeinderat bewilligte die Erstellung damals unter der Bedingung, dass «das Bauobjekt der Landschaft angepasst wird». Aber die notwendige Bewilligung des Regierungsrats wegen Unterschreitung der Waldabstandsvorschriften lag nicht vor.
Im April 2010 erwarben drei Personen einer Familie das «Wochenendhaus» in Kallern im Bezirk Muri für pauschal 90'000 Franken. Die Eigentümer stellten dann im September 2016 ein sogenanntes Voranfragegesuch beim Kanton für einen Ersatzbau.
Nicht rechtmässig erstellte altrechtliche Baute
Der im Gebäude eingebaute Wohnwagen solle ausgebaut und die Gebäudehülle neu erstellt werden, gaben die Eigentümer an. Die Mauern aus Sichtbackstein seien in den Jahren 1970/71 mit Wissen und Erlaubnis der Behörden erstellt worden. Es könne dafür jedoch keine Baubewilligung vorgelegt werden.
Die zuständige Abteilung des kantonalen Baudepartements hielt fest, beim «Wochenendhaus» handle es sich um eine nicht rechtmässig erstellte altrechtliche Baute. Es fehle an der entsprechenden Bewilligung. Damit werde es nicht vom Besitzstandschutz erfasst und einem allfälligen Baugesuch könne keine Zustimmung in Aussicht gestellt werden.
Das Baudepartement wies das Gesuch ab
Der Gemeinderat erliess im Februar 2021 einen Baustopp, nachdem es Meldung aus der Bevölkerung zu Umbauarbeiten gegeben hatte. Der Gemeinderat Kallern verlangte ein ordentliches Baugesuch. Das taten die Eigentümer.
Das Baudepartement wies das Gesuch ab - und verfügte gleichzeitig: Das Gebäude sei innert sechs Monaten nach Rechtskraft des Entscheids «vollständig zu beseitigen». Der ursprüngliche Boden- und Topografiezustand müsse wieder hergestellt und fachgerecht rekultiviert werden.
Der Rechtsstreit kostete die Eigentümer viel Geld
Das Wochenendhaus sei 1962 ohne gültige Bewilligung errichtet worden und damit rechtswidrig. Auch ein möglicher Vertrauensschutz könne nicht geltend gemacht werden. Der Rückbau sei erforderlich und verhältnismässig, weil das öffentliche Interesse an der Einhaltung des Raumplanungsrechts überwiege. Die Eigentümer zogen den Fall ans Bundesgericht weiter.
Der Entscheid des Bundesgerichts: Das Verwaltungsgericht habe kein Bundesgesetz verletzt, indem es die Baute nicht als rechtmässig erstellt beurteilt habe. Die verfügte Wiederherstellung des rechtmässiges Zustand entspreche dem Gesetz.
Auch bei der Kostenfrage gaben die Lausanner Richter nicht nach. Immerhin hätten die Eigentümer das «Wochenendhaus» seit dem Erwerb 2010 uneingeschränkt nutzen können, hält es in den Erwägungen fest. Damit dürften die Kosten zumindest teilweise amortisiert sein. Der Rechtsstreit kostete die Eigentümer viel Geld, allein die Gerichtskosten des Bundesgerichts betragen 4000 Franken.