Darum gehts
- Verwaltungsgericht stützt Entscheid für behindertengerechte Haltestelle Elfenau
- Ladearm beeinträchtigt Sicht auf Schutzgebiet Elfenau nicht markant
- Ladearm ist fast fünf Meter hoch und grün gestaltet
Die Stadt Bern, die städtischen Verkehrsbetriebe Bernmobil und der städtische Energie- und Wasserversorger ewb wollen an der Busendhaltestelle Elfenau unter anderem die Haltekante behindertengerecht ausbauen sowie eine Ladeinfrastruktur für Elektrobusse mit Ladearm und Trafostation installieren.
Gegen das Projekt wehren sich unter anderem der Berner Heimatschutz, die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, die Interessengemeinschaft Elfenau sowie Private.
Das Verwaltungsgericht hat nun den Entscheid der Vorinstanz gestützt. Anders als die Beschwerdeführenden kritisieren, habe die Vorinstanz durchaus eine gesamtheitliche Betrachtung des Projekts gemacht, hält das Verwaltungsgericht in seinem Urteil fest. Sie habe den Sachverhalt korrekt festgestellt.
Das Verwaltungsgericht kam auch zum Schluss, dass die Vorinstanz von der Fachmeinung der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder abweichen durfte. Insbesondere drehte sich der Rechtsstreit um die Frage, ob die Infrastrukturbauten für die Ladestation für Elektrobusse mit einem auskragenden, fast fünf Meter hohen Ladearm die Sicht auf das Schutzgebiet Elfenau beeinträchtige.
Das Bauprojekt grenzt an die Manuelmatte und das Elfenauhölzli, in der Nähe befindet sich auch der Elfenaupark. Die Umgebung sei durchgrünt, aber doch auch stark geprägt vom Strassenraum der Manuelstrasse, heisst es im Urteil. Zudem rage der Ladearm nicht über die Bäume und trete daher, wenn er eine dezente grüne Farbe aufweise, nicht störend oder markant in Erscheinung.
Auch die von den Beschwerdeführenden ins Feld geführten Bedenken zur Verkehrssicherheit wies das Verwaltungsgericht als unbegründet zurück.
Der Eingriff in den Elfenaupark sei minim, das Bauvorhaben werde ausserhalb realisiert und die Sichtbeziehungen würden nur punktuell und nicht permanent beeinträchtigt. Das Interesse an einer behindertengerechten Umgestaltung der Haltestelle überwog für das Verwaltungsgericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.