Mord, Schuldspruch, Verwahrung, jetzt neues Urteil
Hüseyin T. zieht jetzt vors Bundesgericht

Das Bundesgericht prüft den Fall von Hüseyin T. (40). Der eingebürgerte Schweizer wurde 2012 wegen Mordes in Birmenstorf AG verurteilt. Trotz Therapie stufen Gutachter das Rückfallrisiko als hoch ein. T. sieht das anders.
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Das Bundesgericht befasst sich mit dem Fall von Mörder Hüseyin T.
Foto: OBS/BUNDESGERICHT/SWISSSTAFFING

Darum gehts

  • Ein verurteiler Mörder kämpft vor Bundesgericht um seine Freiheit
  • Er ermordete 2008 einen Bauern in Birmenstorf AG
  • Gutachter: Rückfallrisiko weiterhin hoch trotz jahrelanger Therapie
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Hüseyin T.* (40), ein eingebürgerter Schweizer mit türkischen Wurzeln, kämpft weiterhin um seine Freiheit. Der Mann wurde 2012 wegen Mordes an einem Bauern (†65) in Birmenstorf AG zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt. Ursprünglich war keine Verwahrung angeordnet worden, doch 2024 entschied das Bezirksgericht Baden AG, dass Hüseyin T. eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstelle, und ordnete seine Verwahrung an. Dieses Urteil wurde vom Aargauer Obergericht 2025 bestätigt, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.

T. hat die Massnahme beim Bundesgericht angefochten. Der Fall ist noch hängig. Lausanne befasst sich gleich doppelt mit dem Folter-Mörder. 

Mord für 2000 Franken

Das Aargauer Verwaltungsgericht hat im Januar 2026 eine Beschwerde des Verbrechers gegen einen Entscheid des Amts für Justizvollzug abgewiesen. Das Amt soll nicht auf seine Anträge mit Bitte um eine Entlassung aus dem Gefängnis oder Lockerung der Vollzugsbedingungen eingegangen sein.

Die Tat, die sich im Juli 2008 ereignete, schockierte die Schweiz. Hüseyin T. und ein Komplize hatten den 65-jährigen Mann überfallen, in der Annahme, er sei wohlhabend. Sie fesselten und schlugen ihn, um an den Pin-Code seiner Kreditkarte zu gelangen. Die Beute: gerade einmal 2000 Franken.

Rückfallrisiko weiterhin hoch

Aus Wut über die geringe Summe misshandelten sie ihr Opfer weiter, bis es erstickte. Die Täter wurden später in Strassburg festgenommen. Hüseyin T. hat mehrere Jahre Therapie hinter sich – acht Jahre ambulant und dreieinhalb Jahre stationär.

Im jüngsten Urteil des Aargauer Verwaltungsgerichts hiess es, er habe sich «beharrlich geweigert, an einer stationären Therapie teilzunehmen». Zudem hätte er die Therapie nur aus «vollzugs-strategischen Überlegungen» begonnen. Laut Gutachtern sei das Rückfallrisiko weiterhin hoch, schreibt die «Aargauer Zeitung».

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